Düsseldorf -
In dem Verfahren um ein geplantes Attentat in der Düsseldorfer Altstadt (lesen Sie hier mehr dazu) hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Staatsschutzsenat) den Angeklagten Mahmood B. am 13. Dezember 2017 freigesprochen.

Attentäter wollten sich in die Luft sprengen

Saleh A., Hamza C. und Mahmood B. war in der Anklage unter anderem vorgeworfen worden, sich als Mitglieder bzw. Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) zu einem Anschlag in Düsseldorf verabredet zu haben.

Demnach sollten Selbstmordattentäter Sprengstoffwesten zünden, und es sei geplant gewesen, mit Schnellfeuergewehren auf die flüchtenden Passanten zu schießen, um möglichst viele Menschen zu töten.
Saleh A. entlastete Mahmood B.

Der Verdacht, der Angeklagte Mahmood B. sei an diesen Anschlagplanungen beteiligt gewesen, war bereits seit dem 5. Hauptverhandlungstag am 14. Juli 2017 nicht mehr als dringend einzuordnen.

An diesem Tag hatte Saleh A. den zuvor von ihm als Mittäter benannten Angeklagten Mahmood B. entlastet und ausgeführt, seine Beschuldigungen im Ermittlungsverfahren seien in Bezug auf ihn falsch gewesen.
– Quelle: Express
Man hilft sich unter (Moslem-) Brüdern ja gerne, damit immer noch genügend Gleichgesinnte frei sind, um den „Krieg" weiterführen zu können.