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  1. #1
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    Staatsanwaltschaft lässt S-Bahn-Schubser laufen

    UNFASSBAR! STAATSANWALT LÄSST BAHN-SCHUBSER LAUFEN

    Dresden - Unfassbare Gewalttat an der S-Bahn-Station Zschachwitz! Zwei Asylbewerber stürzen einen Mann (40) ins Gleisbett, halten ihn mit Fußtritten in der Todesfalle, während ein Zug einrollt (TAG24 berichtete). Und die Justiz lässt die Täter laufen ...


    Es verschlägt einem die Sprache. Das spätere Opfer stieg Freitagfrüh um 4.45 Uhr am Haltepunkt Zschachwitz aus. Ein Marokkaner (23) und ein Libyer (27) folgten ihm, verlangten Feuer für ihre Zigaretten. Der Angesprochene sagte, er müsse zur Arbeit. Da attackierte ihn das Duo. Die Täter warfen das Fahrrad des 40-Jährigen gegen diesen, woraufhin er einen Meter tief auf die Gleise stürzte.


    Bundespolizeisprecher Holger Uhlitzsch (36): „Im Anschluss versuchte der 40-Jährige, wieder mit seinem Fahrrad auf den Bahnsteig zu gelangen, dabei wurde er von einem der Angreifer permanent mit Fußtritten daran gehindert.“ Während zeitgleich die S-Bahn einfuhr! Sofort die Schnellbremsung des Lokführers: Der Zug stoppte nur wenige Meter vor dem Geschädigten, er wurde nur an der Hand verletzt.


    Die Täter flohen, wurden schnell geschnappt. Beide alkoholisiert und polizeibekannt. Dennoch ließ sie die Dresdner Staatsanwaltschaft noch am selben Tag auf freien Fuß, ermittelt nur wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.
    https://www.tag24.de/nachrichten/dre...-laufen-228797
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Staatsanwaltschaft lässt S-Bahn-Schubser laufen

    Migrantenbonus. Am Ende wird das Verfahren eingestellt. Ganz anders ist die Justiz drauf, wenn es gilt GEZ-Verweigerer oder Schwarzfahrer fertigzumachen. Da werden dann auch 90-Jährige in den Knast gesteckt.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Staatsanwaltschaft lässt S-Bahn-Schubser laufen

    Na, ja, das Schlimmste im Fall der freigelassenen S-Bahn-Schubser ist, dass sie den nächsten Bahnreisenden vor einen Zug schubsen. Halb so schlimm! Der GEZ-Verweigerer jedoch verweigert im Falle seiner Nichtverhaftung weiterhin die GEZ-Gebühren und das geht doch nicht!
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #4
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    AW: Staatsanwaltschaft lässt S-Bahn-Schubser laufen

    Nur noch zum Kotzen.
    "...und dann gewinnst Du!"

  5. #5
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    AW: Staatsanwaltschaft lässt S-Bahn-Schubser laufen

    Am vergangenen Freitag haben zwei Nordafrikaner einen 40-jährigen Mann am Haltepunkt Dresden-Zschachwitz ins Gleisbett gestoßen und ihn daran gehindert, wieder auf den Bahnsteig zu klettern. Eine hereinfahrende S-Bahn konnte gerade noch so bremsen.

    Der 40-jährige Familienvater ist inzwischen arbeitsunfähig, er kann nachts nicht mehr schlafen. "Es geht ihm nicht gut. Ständig kommen bei ihm die Bilder hoch", so seine Anwältin. Er habe die typischen Symptome einer schweren Traumatisierung.

    Die beiden Täter, zwei polizeibekannte Asylbewerber aus Marokko und Libyen, wurden zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt, erst nach massiver öffentlicher Kritik erwirkte die Staatsanwaltschaft dann doch einen Haftbefehl. Warum die beiden Schutzsuchenden den Mann misshandelten, ist noch unklar.
    http://www.shortnews.de/id/1223527/d...-traumatisiert
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #6
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    AW: Staatsanwaltschaft lässt S-Bahn-Schubser laufen

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Am vergangenen Freitag haben zwei Nordafrikaner einen 40-jährigen Mann am Haltepunkt Dresden-Zschachwitz ins Gleisbett gestoßen und ihn daran gehindert, wieder auf den Bahnsteig zu klettern. Eine hereinfahrende S-Bahn konnte gerade noch so bremsen.

    Der 40-jährige Familienvater ist inzwischen arbeitsunfähig, er kann nachts nicht mehr schlafen. "Es geht ihm nicht gut. Ständig kommen bei ihm die Bilder hoch", so seine Anwältin. Er habe die typischen Symptome einer schweren Traumatisierung.

    Die beiden Täter, zwei polizeibekannte Asylbewerber aus Marokko und Libyen, wurden zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt, erst nach massiver öffentlicher Kritik erwirkte die Staatsanwaltschaft dann doch einen Haftbefehl. Warum die beiden Schutzsuchenden den Mann misshandelten, ist noch unklar.
    http://www.shortnews.de/id/1223527/d...-traumatisiert
    Weil er ein Kuffar ist?
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
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  7. #7
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    AW: Staatsanwaltschaft lässt S-Bahn-Schubser laufen

    Warum die beiden Schutzsuchenden...
    Ganz ehrlich, ich könnte kotzen, angesichts dieser Wortwahl!
    "...und dann gewinnst Du!"

  8. #8
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    AW: Staatsanwaltschaft lässt S-Bahn-Schubser laufen

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen

    Die beiden Täter, zwei polizeibekannte Asylbewerber aus Marokko und Libyen, wurden zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt, erst nach massiver öffentlicher Kritik erwirkte die Staatsanwaltschaft dann doch einen Haftbefehl.
    Nun wurde das Urteil gesprochen...........


    KUSCHELJUSTIZ IN SACHSEN

    Dresden: Mildes Urteil für S-Bahn „Schubser“ Chakir A. & Radouan K.
    S-BAHN SCHUBSER NICHT WEGEN VERSUCHTEN TOTSCHLAGS VERURTEILT!
    Dresden - 3 Jahre, 2 Monate sowie 2 Jahre, 9 Monate Haft für die S-Bahn-Schubser! So lauten die Urteile gegen Chakir A. (24) aus Marokko und Radouan K. (27) aus Libyen, die soeben am Landgericht Dresden fielen.

    Laut Schwurgerichtskammer sind die Asylbewerber der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung in besonders schwerem Fall schuldig.

    Im März 2017 sprachen die damals betrunkenen Männer Rene J. (41) auf dem Bahnsteig im S-Bahn-Haltepunkt Zschachwitz an, forderten Feuer. Weil der Pendler verneinte, sich auf den Weg zur Arbeit machen wollte, wurden die Täter wütend. Im Gerangel schubsten sie Rene J. ins Gleisbett.

    Immer wieder versuchte Rene, zurück auf den Bahnsteig zu gelangen. Aber vor allem Haupttäter Chakir A. verhinderte das.

    Dann näherte sich die S-Bahn. Der Zugführer erkannte das Licht des Rades, "was dort nicht hingehörte", und leitete eine geistesgegenwärtig eine Bremsung und kurzzeitig auch eine Vollbremsung ein. Etwa zeitgleich konnte sich René J. in eine kleine Nische an den Gleisen retten. Wenige Meter vor ihm kam der Zug dann zum Stehen. Die entscheidende Frage für die Tötungsabsicht: Wie lange hatten die Täter verhindert, dass sich das Opfer auf den Bahnsteig retten konnte? Hielten sie René J. auch dann noch unten, als sie einen Zug wahrnahmen? Erkannten sie die unmittelbare Lebensgefahr? Eben das - also ein Tötungsvorsatz - konnte ihnen in der Verhandlung nicht nachgewiesen werden.

    Das Opfer ist seither schwer traumatisiert. Der Familienvater kann derzeit nicht arbeiten. Sogar als er als Zeuge im Prozess aussagte, mussten die Angeklagten in den Haftkeller, durften nicht im Saal bleiben.

    Oberstaatsanwalt Christian Avenarius (58) hatte für Chakir A. sechs und für Radouan K. fünf Jahre Haft wegen versuchten Totschlages gefordert. Und er rügte die Angeklagten: Sie hätten nichts zur Tataufklärung beigetragen und seien regelrecht "unwillig" gewesen. Zwar war bei der Tat Alkohol im Spiel. Aber der Gutachter sah keinerlei Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit.

    Auch Gesa Israel (50), Anwältin von Rene J., hatte sich in ihrem Schlussvortrag deutlich ausgedrückt: So habe der Haupttäter Chakir A. dem Opfer aus der Haft zwar "rührselige Briefe" geschrieben, aber in der Verhandlung weder Interesse noch Reue gezeigt. Der Verteidiger des Hauptangeklagten hatte für den bisher nicht vorbestraften Mandaten Bewährung gefordert. Der Anwalt von Radouan K. stellte die Strafe "ins Ermessen des Gerichtes".
    Die Staatsanwaltschaft wird am Freitag in Revision gehen, wie Oberstaatsanwalt Avenarius TAG24 am Abend mitteilte.
    https://www.tag24.de/nachrichten/urt...gericht-393587

    ....der typische Migrantenbonus. Hier handelt es sich ganz klar um einen Mordversuch! Nicht nur dass die Täter das Opfer in die Gleise stießen, sie verhinderten auch die verzweifelten Versuche des Mannes, von den Gleisen wegzukommen. Auch als sich ein Zug näherte, verhinderten die Täter aktiv, dass sich der Deutsche retten konnte. Das ist ein Mordversuch!
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  9. #9
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    AW: Staatsanwaltschaft lässt S-Bahn-Schubser laufen

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen

    Die beiden Täter, zwei polizeibekannte Asylbewerber aus Marokko und Libyen, wurden zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt, erst nach massiver öffentlicher Kritik erwirkte die Staatsanwaltschaft dann doch einen Haftbefehl.
    Nun wurde das Urteil gesprochen...........


    KUSCHELJUSTIZ IN SACHSEN

    Dresden: Mildes Urteil für S-Bahn „Schubser“ Chakir A. & Radouan K.
    S-BAHN SCHUBSER NICHT WEGEN VERSUCHTEN TOTSCHLAGS VERURTEILT!
    Dresden - 3 Jahre, 2 Monate sowie 2 Jahre, 9 Monate Haft für die S-Bahn-Schubser! So lauten die Urteile gegen Chakir A. (24) aus Marokko und Radouan K. (27) aus Libyen, die soeben am Landgericht Dresden fielen.

    Laut Schwurgerichtskammer sind die Asylbewerber der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung in besonders schwerem Fall schuldig.

    Im März 2017 sprachen die damals betrunkenen Männer Rene J. (41) auf dem Bahnsteig im S-Bahn-Haltepunkt Zschachwitz an, forderten Feuer. Weil der Pendler verneinte, sich auf den Weg zur Arbeit machen wollte, wurden die Täter wütend. Im Gerangel schubsten sie Rene J. ins Gleisbett.

    Immer wieder versuchte Rene, zurück auf den Bahnsteig zu gelangen. Aber vor allem Haupttäter Chakir A. verhinderte das.

    Dann näherte sich die S-Bahn. Der Zugführer erkannte das Licht des Rades, "was dort nicht hingehörte", und leitete eine geistesgegenwärtig eine Bremsung und kurzzeitig auch eine Vollbremsung ein. Etwa zeitgleich konnte sich René J. in eine kleine Nische an den Gleisen retten. Wenige Meter vor ihm kam der Zug dann zum Stehen. Die entscheidende Frage für die Tötungsabsicht: Wie lange hatten die Täter verhindert, dass sich das Opfer auf den Bahnsteig retten konnte? Hielten sie René J. auch dann noch unten, als sie einen Zug wahrnahmen? Erkannten sie die unmittelbare Lebensgefahr? Eben das - also ein Tötungsvorsatz - konnte ihnen in der Verhandlung nicht nachgewiesen werden.

    Das Opfer ist seither schwer traumatisiert. Der Familienvater kann derzeit nicht arbeiten. Sogar als er als Zeuge im Prozess aussagte, mussten die Angeklagten in den Haftkeller, durften nicht im Saal bleiben.

    Oberstaatsanwalt Christian Avenarius (58) hatte für Chakir A. sechs und für Radouan K. fünf Jahre Haft wegen versuchten Totschlages gefordert. Und er rügte die Angeklagten: Sie hätten nichts zur Tataufklärung beigetragen und seien regelrecht "unwillig" gewesen. Zwar war bei der Tat Alkohol im Spiel. Aber der Gutachter sah keinerlei Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit.

    Auch Gesa Israel (50), Anwältin von Rene J., hatte sich in ihrem Schlussvortrag deutlich ausgedrückt: So habe der Haupttäter Chakir A. dem Opfer aus der Haft zwar "rührselige Briefe" geschrieben, aber in der Verhandlung weder Interesse noch Reue gezeigt. Der Verteidiger des Hauptangeklagten hatte für den bisher nicht vorbestraften Mandaten Bewährung gefordert. Der Anwalt von Radouan K. stellte die Strafe "ins Ermessen des Gerichtes".
    Die Staatsanwaltschaft wird am Freitag in Revision gehen, wie Oberstaatsanwalt Avenarius TAG24 am Abend mitteilte.
    https://www.tag24.de/nachrichten/urt...gericht-393587

    ....der typische Migrantenbonus. Hier handelt es sich ganz klar um einen Mordversuch! Nicht nur dass die Täter das Opfer in die Gleise stießen, sie verhinderten auch die verzweifelten Versuche des Mannes, von den Gleisen wegzukommen. Auch als sich ein Zug näherte, verhinderten die Täter aktiv, dass sich der Deutsche retten konnte. Das ist ein Mordversuch!
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