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  1. #1
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    Urteil - Syrer muss für Flüchtling bürgen

    http://www.t-online.de/nachrichten/d...ftung-ein.html

    Tja...da platzt jetzt wohl eine Seifenblase für viele Asylanten...

    Der Syrer (und sicher nicht nur der) hat gedacht, er könne kurz für seinen Bruder und dessen Frau bürgen, und wenn die erstmal als Asylanten anerkannt wurden, dann zahlt der Staat ja !

    War wohl nix...

    Nun darf er auch weiterhin zahlen, und muss dem Sozialamt 3000 € zurückzahlen, die der Bruder und dessen Frau niemals hätten bekommen dürfen...

    Gibt also auch noch gerechte Urteile...auch wenn da ein bitterer Nachgeschmack bleibt, denn da hätte das Sozialamt besser prüfen müssen, und nicht gleich zahlen !
    Geändert von purusangus (08.12.2017 um 22:41 Uhr)

    Islamisierung und Integrationsverweigerung sind Verbrechen und gehören bestraft !

  2. #2
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    AW: Urteil - Syrer muss für Flüchtling bürgen

    Und wie kommt der Staat nun zu seinem Geld? Pfänden geht nicht, da die Einkünfte (Staatsknete) unter der Pfändungsgrenze liegen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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