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  1. #1
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    Nigerianer prügelt Renter (67) zu Tode

    Ein Streit in einem Münchner Kaufhaus endete für einen 67-jährigen Rentner tödlich. Der ältere Mann mit nigerianischen Wurzeln hat sich offenbar über das Verhalten eines 27-jährigen Nigerianers echauffiert und diesen zur Rede gestellt. Die Kritik missfiel dem jüngeren Mann; es entbrannte ein zunächst lautstarker verbaler Streit. Da der ältere Mann von seinen mitunter harschen Worten nicht ablassen wolle, gingen dem Jüngeren irgendwann die Argumente aus. Er entschied, den Streit auf ganz besondere Weise zu beenden: mit einem gezielten Kung-Fu-Tritt zertrümmerte er den Brustkorb des Seniors, der sofort zu Boden ging.
    Der herbeigerufene Notarzt ließ den lebensgefährlich Verletzten sofort in die Intensivstation eines in der Nähe befindlichen Krankenhauses verbringen. Trotz größter Bemühungen der Ärzte aber verstarb der 67-Jährige letztlich an den schweren Verletzungen. Die Polizei konnte den Totschläger noch an Ort und Stelle festnehmen. Ersten Polizeimeldungen zufolge wird gegen den Täter nicht wegen Totschlags ermittelt, sondern lediglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Für den 27-Jährigen ist dieser Unterschied nicht ganz unerheblich. Die Mindeststrafe bei Totschlag beträgt fünf Jahre, die bei Körperverletzung mit Todesfolge stattdessen lediglich drei Jahre.
    http://www.freiewelt.net/nachricht/2...tode-10072794/
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  2. #2
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    AW: Nigerianer prügelt Renter (67) zu Tode

    Ein weiteres Opfer der Merkelschen Politik.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Nigerianer prügelt Renter (67) zu Tode

    Es gibt bestimmt Politiker, die über einen wegfallenden Rentenempfänger gar nicht so unglücklich sein werden. Nur sollten die bedenken, dass der Rentner billiger gewesen wäre, selbst dann, wenn er noch zwanzig Jahre gelebt hätte (doch wohl eher nicht....) als der Totschläger, der neben der Sozialhilfe, die er noch Jahrzehnte beziehen wird, sofern er keine anderen Kosten verursacht, die eher im kriminellen Milieu liegen, den Eingliederungshilfen, den Kosten für das Asylverfahren, nun auch noch den gesamten Justizapparat wegen dieser Sache in Beschlag nimmt, die Polizei, den ärztlichen Notfalldienst, Gerichtsmediziner, Staatsanwälte, Verteidiger, Richter, eventuell den Vollstreckungsapparat, sofern er keine Bewährung erhält, oder eventuell die Kosten für die Psychiatrie, hier natürlich auch samt des kompletten medizinischen Personals.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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