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Ein Muslim muss auch vor dem Richter aufstehen.
Ein Muslim muss auch vor dem Richter aufstehen.
Jedenfalls im konkreten Fall wies das Bundesverfassungsgericht mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss eine dagegen gerichtete Beschwerde ab. Der Muslim habe nicht begründen können, dass sein Glaube es ihm nur erlaube, sich vor Allah zu erheben. (Az: 2 BvR 1366/17)
Der Mann stand 2016 beim Amtsgericht Mannheim vor Gericht. Während eines ersten Termins weigerte er sich, sich anlässlich der Vereidigung eines Zeugen zu erheben. Zur späteren Hauptverhandlung kam er eine halbe Stunde zu spät, und bei der Urteilsverkündung weigerte er sich erneut aufzustehen.
Das Amtsgericht verhängte ein Ordnungsgeld von 330 Euro. Dagegen rief der Muslim das Bundesverfassungsgericht an und berief sich auf die Religionsfreiheit. Sein Glaube verbiete ihm das Aufstehen vor Gericht, nur für Allah dürfe er sich erheben.
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde gar nicht erst zur Entscheidung an. Auch in seinen umfassenden Schriftsätzen habe der Muslim nicht wirklich begründen können, warum sein Glaube ihm das Aufstehen vor Gericht verbiete, hieß es.Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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23.11.2017, 19:11 #2
AW: Ein Muslim muss auch vor dem Richter aufstehen.
6 Monate zusätzliche Haft, wäre die bessere Strafe gewesen.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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24.11.2017, 13:32 #3VIP
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- 6.576
AW: Ein Muslim muss auch vor dem Richter aufstehen.
Diese Mistkäfer erlauben sich hier wirklich alles! Interessant wäre die Armada an Beratern und Anwälten, die hinter dem, höchstwahrscheinlich nahezu analphabetischen Musels die Strippen zieht.
"...und dann gewinnst Du!"
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