Keine milde Gabe vom Jobcenter

Dortmunder Bettler wurde Hartz IV gekürzt

DORTMUND Wer eine Spende gibt, denkt, er tut etwas Gutes. Doch wenn der Bettelnde Hartz IV-Empfänger ist, kann das Jobcenter dessen Bezüge kürzen. So wie im Fall von Michael Hansen.


Betteln ist kein Spaß, Michael Hansen (50) weiß das seit einigen Jahren. „Geh arbeiten, du faule Sau“ ist noch einer von den zitierfähigen Sprüchen, die Hansen sich an seinem Stammplatz in der Fußgängerzone so einfängt. „Gib mir Arbeit“, erwidert Hansen dann. „Egal, was.“
Hansen, in Hagen geboren, als Heimkind groß geworden, kein Glück und keine Ausbildung, dafür aber Vorstrafen im Gepäck, hatte – wenn überhaupt – Jobs bei Zeitarbeitsfirmen gefunden. Was auch schon länger her ist: Er bezieht seit 2005 mit kleinen Unterbrechungen Hartz IV. In der Monatsmitte wird dann das Geld knapp. Und so setzt sich Hansen dann vor das Schaufenster eines Modehauses, seinen kleinen Hund neben sich, und hält die Hand auf.
Einnahmenprognose angefordert
Für das, was er da bekommt, interessierte sich Mitte des Jahres das Jobcenter. „Aufforderung zur Mitwirkung“ stand auf dem Schreiben, das er vor einigen Monaten bekam.
Das Jobcenter wollte von Hansen wissen, wie viel er durch die Bettelei einnimmt und ein Einnahmenbuch sehen. Wollte von Hansen wissen, was er erwartet, bis Sommer 2018 einzunehmen und also eine Einnahmenprognose vorgelegt bekommen. Und das Jobcenter wollte wissen, wie viel Hansen und seine Lebensgefährtin in letzter Zeit ausgegeben haben und ein Ausgabenbuch sehen.
Betteln als Beruf betrachtet
Letztlich wurde das Betteln vom Jobcenter als Beruf oder Selbstständigkeit betrachtet und so behandelt. Die Spenden stellen hier für das Jobcenter ein Einkommen in „einer Größenordnung dar, die leistungsrechtlich nicht unberücksichtigt bleiben darf“. Was heißt, dass verrechnet wird. Hansen und seine Frau Christa bekommen als Bedarfsgemeinschaft laut dem Jobcenter zusammen rund 760 Euro im Monat. Dazu die Miete für 60 Quadratmeter am Nordmarkt. Ab dem 1. August 2017 wurde ihnen 300 Euro abgezogen.
Juliane Meuter ist Rechtsanwältin, sie legte Widerspruch ein, ab dem 6. September galt dann ein neuer Bescheid des Jobcenters. Statt der 300 werden aktuell noch 120 Euro abgezogen. Da es für Spenden einen Freibetrag von 30 Euro gibt, werden dem Ehepaar seitdem rund 90 Euro abgezogen.
Sozial wie das Sozialgesetzbuch
Juristisch gesehen verhält sich das Jobcenter korrekt, so steht es im Sozialgesetzbuch II. (Paragraphen 11 und 11a Abs. 5 SGB II)
Doch es gibt hier ja auch noch einen dritten Beteiligten, in dem Fall mehrere dritte Beteiligte. Gemeint sind die Spender. Wenn sie davon ausgehen müssen, dass das, was sie spenden, einem Bettler vom Jobcenter abgezogen wird – schenken sie sich dann das Schenken?
Und was ist mit den vielen Menschen, die sich ihr Essen im Gast-Haus, in der Suppenküche Kana oder bei der Tafel abholen? Ist das nicht, auf den Monat gerechnet, mehr wert als 30 Euro und müsste demnach auf eventuelle Hartz IV-Bezüge angerechnet werden? Wo fängt die Hochrechnerei an? Wo hört sie auf? Und rechnet sich das eigentlich?
Es geht um die Größenordnung, sagt das Jobcenter.
Komischerweise werden geschenkte Tickets für den öffentlichen Nahverkehr, Fahrräder und sonstiges Beiwerk nicht als Spende über 30,-- Euro von Sozialleistungen abgezogen.


Vergleichbarer Fall in Göttingen
2009 gab es einen vergleichbaren Fall in Göttingen. Dort hatte ein Mitarbeiter des Sozialamtes einen Mann beim Betteln gesehen. Auch hier wurde ein zusätzliches Gehalt erkannt, dem Mann sollten 120 Euro von seinen damals 351 Euro abgezogen werden. Es kam zu bundesweiten Protesten, das niedersächsische Sozialministerium kritisierte das Vorgehen der Stadt, die ruderte schließlich zurück. Die avisierte Kürzung sei dann „letztendlich nicht weiter verfolgt worden, also nicht zu Lasten des Betroffenen“, schrieb die Pressestelle der Stadt Göttingen auf Anfrage am Freitag.
Doch 2009 ist lange her. „Die Gesellschaft hat sich inzwischen an Hartz IV gewöhnt“, sagt der aus Dortmund stammende Armutsforscher Dr. Christoph Butterwegge. In Dortmund gibt es rund 45.000 „Bedarfsgemeinschaften“ wie Michael und Christa Hansen, die Hartz IV beziehen. Oder anders: Rund 88.000 der 600.000 Menschen in Dortmund beziehen Hartz IV. Manche nur als Aufstocker, aber es bleiben 88.000. „Betteln“, sagt Butterwegge, der ehemalige Kandidat der Linken für das Amt des Bundespräsidenten weiter, „ist die entwürdigendste Tätigkeit, die ein Mensch ausüben kann, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Wenn jemand das tut, sollte ein Jobcenter so generös sein, das nicht hochzurechnen.“
Hartz IV als „auskömmliches Einkommen“
Jobcenter-Sprecher Michael Schneider sagt, dass Personen, die Grundsicherung nach dem SGB II erhalten, nicht aufs Betteln angewiesen seien. Bettler würden vom Jobcenter grundsätzlich nicht überprüft, Hansen sei im Januar 2017 von einer Mitarbeiterin des Jobcenters beim Betteln gesehen worden. Daraufhin sei er um eine Stellungnahme gebeten worden.
In den letzten zehn Jahren habe es, so Schneider weiter, „lediglich eine sehr geringe Anzahl überhaupt bekanntgewordener Fälle gegeben, bei denen die leistungsrechtliche Relevanz geprüft wurde“. Die Anwältin von Hansen, die er, so sagt er, beim Betteln in der Innenstadt kennenlernte, findet das Vorgehen des Jobcenters unmenschlich. „Muss demnächst“, so fragt Juliane Meuter, „bei jeder 10-Cent-Spende eine Quittung ausgestellt werden?“
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