Muslimisches Ehepaar scheitert mit Klage gegen katholische Schule

Ein muslimisches Ehepaar ist bei dem Versuch, einen Schulplatz für ihren Sohn an einer katholischen Schule einzuklagen, gescheitert.

Die konfessionelle Schule in NRW hatte sich geweigert den korangläubigen Jungen aufzunehmen, da die Eltern nicht wollten, dass ihr Sohn am katholischen Religionsunterricht teilnimmt.



Sie zogen erst vor das Verwaltungsgericht Minden, dann vor das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht und zu guter Letzt musste sich das Bundesverfassungsgericht mit ihrer Klage beschäftigen. Nachdem sie vor den ersten beiden Gerichten mit ihrem Versuch, die Schule zur Aufnahme ihres Sohnes zu zwingen, kein Glück gehabt hatten, wies das BVG die Klage ab, da sie eine etwaige Grundrechtsverletzung nicht hinreichend und substanziell begründet hätten, heißt es aus nun Karlsruhe. Somit dürfen konfessionelle Schulen auch in Zukunft darauf bestehen, dass ihre Schüler am Religionsunterricht teilnehmen. Die Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar.
http://www.journalistenwatch.com/201...lische-schule/

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