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    Schröters Abschiebepolitik frustriert Härtefallkommission

    Schröters Abschiebepolitik frustriert Härtefallkommission
    Die Härtefallkommission droht mit dem Aus, sie dringt bei Innenminister Schröter nicht durch. Der argumentiert mit dem Recht, das Gremium mit Gnade für Asylbewerber. Die Bischöfe sollen jetzt die Zusammenarbeit retten.
    Linke Journalisten werden christlich:

    Potsdam - Seit genau drei Jahren knirscht es in der Härtefallkommission des Landes Brandenburg für abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber. Und Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) hat sich seit seinem Amtsantritt im Herbst 2014 bei den Mitgliedern des Gremiums – entsandt von Städtebund, Landkreisen, Kirchen, Flüchtlingshelfern und Wohlfahrtsverbänden – den Ruf als „Minister Unbarmherzig“ erarbeitet. Der Begriff Barmherzigkeit, großherziges Geben, ist dabei nicht zu unterschätzen. Die Bibel führt als eines der sieben großen Werke der Barmherzigkeit dies an: Die Fremden aufnehmen.
    Die Kommission prüft im Einzelfall, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers in Deutschland rechtfertigen. Die Vorschläge und Prüfergebnisse der Kommissionsmitglieder werden dann dem Minister vorgelegt. Der entscheidet, ob die Betroffenen Deutschland verlassen müssen oder aus besonderen humanitären, persönlichen oder sozialen Gründen doch bleiben dürfen.
    Im Frühjahr war die Lage vollends eskaliert, die Härtefallkommission hat sogar einen geschlossenen Rücktritt erwogen und stellte ihre Arbeit vorübergehend ein. Das hat nun der Länderbeauftrage der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Martin Vogel, am Samstag vor dem Kirchenparlament in Berlin erstmals öffentlich gemacht. Der Grund: Die Kommission sah sich von Schröter brüskiert. Die von der Vertreterin der evangelischen Kirche eingebrachten Ersuchen um ein Bleiberecht aus humanitären Gründen seien bisher alle vom Innenministerium abgelehnt worden, berichtete Vogel. Der Länderbeauftragte drückte sich am Wochenende diplomatisch aus: Es habe im Blick auf die Zusammenarbeit der Härtefallkommission mit Schröter „einige Spannungen und Kontroversen“ gegeben. Ein Sprecher des Innenministeriums sprach von Meinungsverschiedenheiten zwischen einigen Mitgliedern der Kommission und dem Minister zu einigen seiner Entscheidungen.
    Vorbehalte hatte es in der Kommission von Beginn an gegeben, weil sich Schröter in Brandenburg den Ruf als knallharter Abschiebe-Landrat aus Oberhavel earbeitet hatte. Im Frühjahr 2016 hatten die PNN dann berichtet, dass Schröter wegen seiner harten Haltung zunehmend den Zorn der Härtefallkommission auf sich ziehe. Auch im Ministerium selbst sei der Unmut über einsame Entscheidungen gewachsen, hieß es damals. Es ging um mehrere Fälle, in denen sich die Härtefallkommission mit einem deutlichen Votum für den Verbleib zweier Roma-Familien aus Serbien ausgesprochen hatte. Schröter jedoch hatte die klare Empfehlung der Kommission übergangen und entschieden, dass die Familien trotz guter Integration durch Jobs und Schulbesuch der Kinder abgeschoben werden sollen. Der Flüchtlingsrat hatte Schröter deshalb vorgeworfen, nach Gutsherrenart Integrationsbemühungen der Roma- Familien, aber auch die Arbeit der Menschen vor Ort bei der Integrationshilfe wegzuwischen. Im Fall der Potsdamer Roma-Familie Brkic nahm Schröter sein Votum im Sommer 2016 zurück – nach massiven Protesten aus Potsdam. Dennoch hatte der Flüchtlingsrat gewarnt, erstmals stehe die Arbeit der Kommission ernsthaft infrage.
    Schröter hat laut Flüchtlingsrat Brandenburg ein Drittel der von der Kommission befürworteten Ersuchen abgelehnt

    Kurz bevor die Kommission im Frühjahr 2017 endgültig mit dem Aus drohte, hatte der Brandenburger Flüchtlingsrat nochmals nachgelegt und Schröter vorgeworfen, Bleiberechtsempfehlungen der Härtefallkommission für ausreisepflichtige Ausländer zu missachten. Schröter habe etwa ein Drittel der von der Kommission befürworteten Ersuchen abgelehnt und damit eine „traurige Bilanz“ zu verantworten. Schröter spreche mit seinen Entscheidungen und Alleingängen der Härtefallkommission ihre Kompetenz ab und stelle ihre Arbeit infrage, hatte der Flüchtlingsrat erklärt. Mit seinem Kurs würde der Minister eine bundesgesetzlich verankerte Regelung, die aus persönlichen und humanitären Gründen ein Bleiberecht für abgelehnte Asylsuchende ausdrücklich vorsieht, unterlaufen.
    In der Kommission denkt man fast wehmütig an die Zeit unter dem früheren Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) zurück. Weil ausgerechnet ein SPD-Genosse weitaus schärfer agiert als der märkische General Schönbohm. Tatsächlich ist die Bilanz eindeutig. Bis 2014 hat die 2005 während der Amtszeit von CDU-Innenminister Jörg Schönbohms gegründete Härtefallkommission 137 Empfehlungen für ein Bleiberecht aus humanitären Gründen an den jeweiligen Innenminister gestellt. Nur sechs davon, vier Prozent der Fälle, seien abgelehnt worden. Die meisten unter Schönbohm, unter Rainer Speer und Ralf Holzschuher gab es keine Ablehnung, unter Dietmar Woidke (alle SPD) wurde ein Ersuchen abgelehnt.
    Kaum Annäherungen zwischen Schröter und Kommission

    Laut einem Bericht der Geschäftsstelle der Kommission vom April 2017 ersuchte die Kommission Schröter 2015 und 2016 in 13 Fällen, in denen 24 Personen betroffen waren, um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. In neun Fällen folgte Schröter der Kommission, in vier Fällen gab es eine Ablehnung. Die Landesintegrationsbeauftragte Doris Lemmermeier sagte, dass die Ablehnungsquote unter Minister Schröter vergleichsweise hoch sei. „Knapp 30 Prozent der Fälle wurden abgelehnt, das ist aus unserer Sicht zu hoch.“
    Thomas Golinowski, der für den Städte- und Gemeindebund in der Kommission sitzt, sagte: „Richtig ist, dass es Gesprächsbedarf gab. Darauf hat das Ministerium reagiert, und die Gespräche laufen noch.“ Festzuhalten ist aber, dass es nach PNN-Informationen kaum Annäherungen gibt. Zwar sagte der evangelische Länderbeauftragte Vogel, dass es seit Sommer einen längeren Diskurs über die Zusammenarbeit gegeben habe, unter anderem auch einen Besuch des Ministers in der Kommission. Aber Vogel kündigte für dieses Jahr auch ein Spitzengespräch der in Brandenburg für Flüchtlingsarbeit zuständigen Ministerien – also Inneres und Soziales – mit dem evangelischen Bischof Markus Dröge und dem katholischen Erzbischof Heiner Koch an.
    Das scheint nötig zu sein. Denn eine gemeinsame Übereinkunft gibt es immer noch nicht. Schröter hat nach PNN-Informationen angeboten, bei einer bevorstehenden Ablehnungsentscheidung dies zuvor mit der Geschäftsstelle oder mit einzelnen Kommissionsmitgliedern, die die Fälle eingebracht haben, zu besprechen und seine Beweggründe zu erläutern. Auch das Innenministerium bestätigte dies indirekt. Ein Sprecher erklärte, Schröter habe der Härtefallkommission angeboten, bei Fragen zu Härtefallersuchen und wenn er eine Ablehnung beabsichtige, künftig zuvor das Gespräch mit Vertretern der Kommission zu suchen. Das lehnte die Kommission jedoch nach PNN-Recherchen mehrheitlich ab – weil sonst die Arbeit des Gremiums als Ganzes ausgehebelt werde. Stattdessen forderte die Kommission ein grundsätzliches Gespräch über Schröters Kurs. Schröter wiederum will sich nichts von der Kommission vorschreiben lassen.
    Tatsächlich geht es um einen Grundkonflikt zwischen Gnade und Recht. Schröter will sich penibel an Recht und Gesetz halten, der Schutz des Rechtsstaats ist ihm wichtig. Das sei eine der Lehren aus der DDR-Zeit für ihn, sagte er einmal. Als er vor einem Jahr von der Initiative „Jugend ohne Grenzen“ zum „Abschiebeminister 2016“ erklärt worden war, soll er sich sogar gefreut haben, heißt es in Regierungskreisen. Er stehe für jene, die sich in der Asylpolitik konsequent an Recht und Gesetz halten, sagte Schröter.
    Und so argumentierte der Minister bei vielen Fällen in der Kommission damit, dass er mit einer Gnadenentscheidung eine Ausnahme von geltendem Recht, nämlich der Ausreisepflicht, anordne. Und Schröter zog sich etwa bei den Roma auf asylrechtliche Argumente zurück: das sichere Herkunftsland, die kurze Aufenthaltsdauer, wirtschaftliche Fluchtgründe, die bereits im Asylverfahren geprüfte Lage für Roma im Heimatland – und dass das Bleiberecht im Widerspruch zur grundsätzlichen Entscheidung des Bundesgesetzgebers stehen würde.
    In der Härtefallkommission wird das ganz anders gesehen. Weil Antragsteller bereits hohe rechtliche Hürden überwinden müssen, bevor ihr Fall überhaupt angenommen wird. Die Mitglieder befürchten, dass Schröter eigenmächtig die Voraussetzungen verschärft – nämlich rechtliche Fragen wie Herkunft einfließen lässt, wo es allein um Gnade und humanitäre Gründe in Härtefällen gehen sollte.
    http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/1230025/

    Erst erweckt der Artikel den Eindruck, dass Schröter kein Ersuchen bewilligt, dann kommt so allmählich heraus, dass doch, dann bescheidet er aber 30 Prozent der Ersuchen (sofern die Rechnung stimmt) negativ, was viel zu hoch ist, aber es wird ihm ja noch die Chance gelassen, einzuknicken und so zu handeln, wie es die Härtefallkommission will.

    Das nennt man eigentlich eine Kampagne.

    Wenn er weiterhin nicht willig ist, werden die Zügel angezogen. Die Drohung steht ja schon im Raum: Auch aus den Behörden werden dann Mitstreiter gefunden.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Schröters Abschiebepolitik frustriert Härtefallkommission

    Schröter will sich penibel an Recht und Gesetz halten
    Das ist doch wohl selbstverständlich!
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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