Zwischen 2012 und 2013 sind exemplarisch fast 400 Strafgefangene in Nordrhein-Westfalen innerhalb von neun Monaten geflüchtet oder nach Ausgängen nicht ins Gefängnis zurückgekehrt. Das ging aus einem damaligen Bericht des NRW-Innenministeriums an den „Fachausschuss des Düsseldorfer Landtags“ unter dem Ex-Innenmister Ralf Jäger, SPD, hervor: Neben 149 sogenannten „Entweichungen“ – dazu zählen sowohl klassische Ausbrüche als auch die Flucht aus einem Gericht oder einer Arztpraxis – kehrten 229 Verurteilte nach anderen Ausgängen nicht zurück, etwa nach „Familienbesuchen“.
Ein verurteilter Mörder aus der Justizvollzugsanstalt Werl war dabei von einem unbegleiteten Ausgang (!) dummerweise nicht in die JVA zurückgekehrt. Dort saß er eine lebenslange Strafe wegen Mordes an einer Taxifahrerin ab. Nach seiner Flucht hatte er erneut eine Frau in Hamburg niedergestochen und lebensgefährlich verletzt.
Wo die Landesgrenzen offen sind, dürfen Strafanstalten nicht zurückstehen.