Migration: Neue Dublin-Regeln in Vorbereitung – Es können künftig Gruppenanträge mit bis zu 30 Personen gestellt warden
Einige neue Regeln sind:
1. Ein Migrant muss nicht mehr in dem Land einen Asylantrag stellen, in dem er die EU betreten hat.
2. Wünsche der Migranten hinsichtlich ihres bevorzugten Landes werden berücksichtigt. Dabei können sie unter vier Ländern wählen, die bisher die wenigsten Migranten aufgenommen haben.
3. Haben Asylbewerber Angehörige oder „sonstige Beziehungen“ zu einem Staat, dann sollen sie in dieses Land gebracht werden, um „Wanderbewegungen“ zu vermeiden und eine bessere Integration zu ermöglichen.
4. Haben Asylbewerber keine derartige direkte Beziehung zu einem Land, werden sie automatisch einem Land zugewiesen. Dieses Land ist dann für das Asylverfahren zuständig. Die Fingerabdrücke sollen dort genommen werden und mit internationalen Datenbanken wie Europol abgeglichen werden.
5. Asylanträge können zukünftig auch für ganze Gruppen von bis zu 30 Personen in Europa gestellt werden. Das bedeutet nicht, das Recht zu erhalten, in einem bestimmtem Staat Asyl zu erhalten, sondern von Bekannten oder von Menschen seiner Heimatstadt umgeben zu sein, oder von jemandem, den man auf der Wanderung kennengelernt hat.
Ein weiterer Schritt zur Abschaffung der Souveränität der Staaten und zur Errichtung einer europäischen Bürokratur.