Eine Geschichte, die der umgekehrten Reihenfolge nach erzählt wird. Die Details kommen nach und nach ans Tageslicht und sind so angeordnet, dass sie den Leser so verwirren sollen, dass der Bezug zur Bewährungsstrafe fast unwichtig wird. Ablenkung pur. Es war einmal und da war noch was und schon einmal und ganz früher im Jahr 2015...


Detail 1: Der Mann war im Zschopauer Flüchtlingsheim "ausgerastet"
Nach Körperverletzung: Gericht gibt Iraker Chance

Der Mann war im Zschopauer Flüchtlingsheim ausgerastet. Im Zuge der Berufung wurde nun die verhängte Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Die Chance:

Zschopau/Chemnitz. Noch zwei Monate hätte der Iraker absitzen müssen, nun kann er die Justizvollzugsanstalt Dresden verlassen. Das Schöffengericht setzte zur gestrigen Berufungsverhandlung am Landgericht Chemnitz die ein Jahr und vier Monate betragende Haftstrafe aus. Der Mann erhielt stattdessen eine dreijährige Bewährung. Angesichts seiner Besserungsabsichten soll der 24-Jährige noch eine Chance erhalten.

Detail 2: Unter anderem...
gefährliche und vorsätzliche Körperverletzung
Der Iraker warf mit einem Feuerlöscher nach einem Wachmann
Der Iraker schlug mit einem Handy einen Beamten
Der Iraker trat eine Beamtin, die daraufhin einen Rippenbruch erhielt
Was dem Iraker "unter anderem" sonst noch vorgeworfen wird, erfahren wir leider nicht.

Unter anderem waren dem Iraker gefährliche und vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen worden sowie Beleidigung und Widerstand gegen Vollzugsbeamte. Im August 2016 rastete er im Asylbewerberheim in Zschopau aus. Polizisten waren ins Gebäude gerufen worden, weil sich angeblich eine unbekannte Person darin aufhielt. Bei der Kontrolle reagierte der Iraker aggressiv. So warf er einen Feuerlöscher nach einen Wachmann des Heims, traf ihn aber nicht. Mit einem Handy holte er zum Schlag gegen einen Beamten aus. Der Schlag wurde abgewehrt. Die Handschellen klickten. Kurz darauf trat er nach der Beamtin, die einen Rippenbruch erlitt
Detail 3: Dabei blieb es nicht.
Wenig später der nächste Vorfall: "Auseinandersetzung" mit einem Mitbewohner
Schlug einen Wachmann
Übte Widerstand gegen Polizeibeamte aus
Schlug mit dem Kopf an die Tür des Polizeiwagens (hier wird die Schilderung etwas ausführlicher, obwohl diese Eigengefährdung eigentlich mehr Nebensächlichkeit ist als die nicht näher geschilderte "Auseinandersetzung" mit dem Mitbewohner)
Biß den Polizisten durch dessen Handschuh hindurchBeleidigt die Beamten
Wenig später der nächste Vorfall: Im September kam es zur Auseinandersetzung mit einem Mitbewohner. Ein Wachmann eilte hinzu. Der Iraker schlug um sich. Auch gegenüber der Polizei zeigte er sich aggressiv. Als er fixiert im Polizeiwagen saß, schlug er mit seinem Kopf gegen die Tür. Die Beamten hielten an und zogen ihn aus dem Wagen, der Mann biss einem der Polizisten durch den Handschuh in den Finger und sprach Beleidigungen aus.
Iraker legt Berufung gegen das Urteil ein.
Der Alkohol ist schuld und natürlich die ungenannte Vorstrafe. Vermutlich ein Traumatisierter.

Das Amtsgericht Chemnitz sah die Taten als erwiesen an. Es verhängte die Haft. Der Iraker legte Berufung ein, sodass nun erneut verhandelt wurde. Dabei spielten vor allem der Alkoholmissbrauch und die Vorgeschichte eine Rolle. So hatte er während der Taten unter Alkoholeinfluss gestanden.
Warum er trinke, wollte einer der hinzugezogenen Sachverständigen wissen. Der Iraker erklärte, es habe sich so ergeben. Als er zeitweise in einer Wohnung mit fünf anderen Männern lebte, sei teils täglich getrunken worden. Erst später kam er nach Zschopau. Zudem habe der Alkohol gegen die Schmerzen geholfen. Als er 16 Jahre alt war, sei er in seinem Heimatland vom Dach gestürzt. Die Folge: eine Hirnblutung. Er könne nur einseitig hören und leide an Schlafstörungen. Einer der Sachverständigen bescheinigte eine verminderte Schuldfähigkeit.
Nach der Geschichte vom Pferd nun das Detail 4, das einen, sofern man der Geschichte noch irgendwie folgen wollte und konnte, denn man ist ja schließlich damit beschäftigt, unwesentlichen Details (mal werden keine Monatsdaten genannt, dafür aber die Jahre der Haftstrafe bzw. Bewährung, dann erfährt man, dass der Kerl kurz danach im September wieder zuschlug und scrollt unwillkürlich zurück, um zu schauen, ob man irgendetwas übersehen hat) zu folgen und sich nicht in den Auslassungen (was hat der Kerl denn nun getan und was bedeutet "unter anderem" etc.?) zu verlieren, bezüglich der verhängten Bewährungsstrafe ungläubig staunend zurückläßt-

Detail 4: Da war nämlich noch etwas. Da war nämlich noch eine Körperverletzung, mit der sich dieser Artikel allerdings nicht sehr lange aufhält. Vermutlich hat man die Hoffnung, dass der Leser die beiden letzten Sätze nicht mehr liest oder wenigstens nicht mehr richtig wahrnimmt. Nach der Entschuldigung.

Seitdem er in Haft sei, habe er nicht mehr getrunken, und er wolle dies beibehalten, versicherte der Angeklagte, der sich bei den Polizisten entschuldigte. Das Gericht verwies auf die bestehende Vorstrafe. Schon einmal hatte sich der Mann - er war 2015 nach Deutschland geflüchtet - unter anderem wegen Körperverletzung strafbar gemacht. Angesichts der besseren Prognose folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung.
Und wir erfahren, dass eine Richterin urteilte:

"Ich werde keine Probleme machen", versicherte der Iraker. "Ob Sie sich daran halten, werden wir sehen", sagte die Richterin. "Sonst werden wir uns hier wiedersehen."
https://www.freiepresse.de/LOKALES/E...el10036837.php

Manche Verhaltensweisen verlieren solche Artikelschreiber nicht. Wie dereinst bei den Eltern, nachdem man schon zwei Delikte zugab oder zugeben mußte. Nachdem alles gebeichtet zu sein scheint, kommt der Nachsatz: "Ich muss euch noch etwas sagen. In Mathematik habe ich eine 6 geschrieben."