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    Nach Körperverletzung: Gericht gibt Iraker Chance

    Eine Geschichte, die der umgekehrten Reihenfolge nach erzählt wird. Die Details kommen nach und nach ans Tageslicht und sind so angeordnet, dass sie den Leser so verwirren sollen, dass der Bezug zur Bewährungsstrafe fast unwichtig wird. Ablenkung pur. Es war einmal und da war noch was und schon einmal und ganz früher im Jahr 2015...


    Detail 1: Der Mann war im Zschopauer Flüchtlingsheim "ausgerastet"
    Nach Körperverletzung: Gericht gibt Iraker Chance

    Der Mann war im Zschopauer Flüchtlingsheim ausgerastet. Im Zuge der Berufung wurde nun die verhängte Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
    Die Chance:

    Zschopau/Chemnitz. Noch zwei Monate hätte der Iraker absitzen müssen, nun kann er die Justizvollzugsanstalt Dresden verlassen. Das Schöffengericht setzte zur gestrigen Berufungsverhandlung am Landgericht Chemnitz die ein Jahr und vier Monate betragende Haftstrafe aus. Der Mann erhielt stattdessen eine dreijährige Bewährung. Angesichts seiner Besserungsabsichten soll der 24-Jährige noch eine Chance erhalten.

    Detail 2: Unter anderem...
    gefährliche und vorsätzliche Körperverletzung
    Der Iraker warf mit einem Feuerlöscher nach einem Wachmann
    Der Iraker schlug mit einem Handy einen Beamten
    Der Iraker trat eine Beamtin, die daraufhin einen Rippenbruch erhielt
    Was dem Iraker "unter anderem" sonst noch vorgeworfen wird, erfahren wir leider nicht.

    Unter anderem waren dem Iraker gefährliche und vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen worden sowie Beleidigung und Widerstand gegen Vollzugsbeamte. Im August 2016 rastete er im Asylbewerberheim in Zschopau aus. Polizisten waren ins Gebäude gerufen worden, weil sich angeblich eine unbekannte Person darin aufhielt. Bei der Kontrolle reagierte der Iraker aggressiv. So warf er einen Feuerlöscher nach einen Wachmann des Heims, traf ihn aber nicht. Mit einem Handy holte er zum Schlag gegen einen Beamten aus. Der Schlag wurde abgewehrt. Die Handschellen klickten. Kurz darauf trat er nach der Beamtin, die einen Rippenbruch erlitt
    Detail 3: Dabei blieb es nicht.
    Wenig später der nächste Vorfall: "Auseinandersetzung" mit einem Mitbewohner
    Schlug einen Wachmann
    Übte Widerstand gegen Polizeibeamte aus
    Schlug mit dem Kopf an die Tür des Polizeiwagens (hier wird die Schilderung etwas ausführlicher, obwohl diese Eigengefährdung eigentlich mehr Nebensächlichkeit ist als die nicht näher geschilderte "Auseinandersetzung" mit dem Mitbewohner)
    Biß den Polizisten durch dessen Handschuh hindurchBeleidigt die Beamten
    Wenig später der nächste Vorfall: Im September kam es zur Auseinandersetzung mit einem Mitbewohner. Ein Wachmann eilte hinzu. Der Iraker schlug um sich. Auch gegenüber der Polizei zeigte er sich aggressiv. Als er fixiert im Polizeiwagen saß, schlug er mit seinem Kopf gegen die Tür. Die Beamten hielten an und zogen ihn aus dem Wagen, der Mann biss einem der Polizisten durch den Handschuh in den Finger und sprach Beleidigungen aus.
    Iraker legt Berufung gegen das Urteil ein.
    Der Alkohol ist schuld und natürlich die ungenannte Vorstrafe. Vermutlich ein Traumatisierter.

    Das Amtsgericht Chemnitz sah die Taten als erwiesen an. Es verhängte die Haft. Der Iraker legte Berufung ein, sodass nun erneut verhandelt wurde. Dabei spielten vor allem der Alkoholmissbrauch und die Vorgeschichte eine Rolle. So hatte er während der Taten unter Alkoholeinfluss gestanden.
    Warum er trinke, wollte einer der hinzugezogenen Sachverständigen wissen. Der Iraker erklärte, es habe sich so ergeben. Als er zeitweise in einer Wohnung mit fünf anderen Männern lebte, sei teils täglich getrunken worden. Erst später kam er nach Zschopau. Zudem habe der Alkohol gegen die Schmerzen geholfen. Als er 16 Jahre alt war, sei er in seinem Heimatland vom Dach gestürzt. Die Folge: eine Hirnblutung. Er könne nur einseitig hören und leide an Schlafstörungen. Einer der Sachverständigen bescheinigte eine verminderte Schuldfähigkeit.
    Nach der Geschichte vom Pferd nun das Detail 4, das einen, sofern man der Geschichte noch irgendwie folgen wollte und konnte, denn man ist ja schließlich damit beschäftigt, unwesentlichen Details (mal werden keine Monatsdaten genannt, dafür aber die Jahre der Haftstrafe bzw. Bewährung, dann erfährt man, dass der Kerl kurz danach im September wieder zuschlug und scrollt unwillkürlich zurück, um zu schauen, ob man irgendetwas übersehen hat) zu folgen und sich nicht in den Auslassungen (was hat der Kerl denn nun getan und was bedeutet "unter anderem" etc.?) zu verlieren, bezüglich der verhängten Bewährungsstrafe ungläubig staunend zurückläßt-

    Detail 4: Da war nämlich noch etwas. Da war nämlich noch eine Körperverletzung, mit der sich dieser Artikel allerdings nicht sehr lange aufhält. Vermutlich hat man die Hoffnung, dass der Leser die beiden letzten Sätze nicht mehr liest oder wenigstens nicht mehr richtig wahrnimmt. Nach der Entschuldigung.

    Seitdem er in Haft sei, habe er nicht mehr getrunken, und er wolle dies beibehalten, versicherte der Angeklagte, der sich bei den Polizisten entschuldigte. Das Gericht verwies auf die bestehende Vorstrafe. Schon einmal hatte sich der Mann - er war 2015 nach Deutschland geflüchtet - unter anderem wegen Körperverletzung strafbar gemacht. Angesichts der besseren Prognose folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung.
    Und wir erfahren, dass eine Richterin urteilte:

    "Ich werde keine Probleme machen", versicherte der Iraker. "Ob Sie sich daran halten, werden wir sehen", sagte die Richterin. "Sonst werden wir uns hier wiedersehen."
    https://www.freiepresse.de/LOKALES/E...el10036837.php

    Manche Verhaltensweisen verlieren solche Artikelschreiber nicht. Wie dereinst bei den Eltern, nachdem man schon zwei Delikte zugab oder zugeben mußte. Nachdem alles gebeichtet zu sein scheint, kommt der Nachsatz: "Ich muss euch noch etwas sagen. In Mathematik habe ich eine 6 geschrieben."
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Nach Körperverletzung: Gericht gibt Iraker Chance

    Aber Omas verknacken,das geht immer !!! Meine Fresse, es wird immer irrer !!!
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

  3. #3
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    AW: Nach Körperverletzung: Gericht gibt Iraker Chance

    Was mich immer wundert: Alkohol wird als "Entschuldigung" akzeptiert.


    Also wenn ich einen Unfall baue weil ich nicht aufgepaßt habe: ok, bin ich schuld, muß ich zahlen.
    Mache ich aber den Unfall unter Alkoholeinfluß, dann wirds unlustig...

    Da heißs dann: fahren unter Alkoholeinfluß UND Unfall gebaut. Da brauch ich noch nichtmal aktiv Mist gebaut haben - sobald Alkohol im Spiel ist, bin ich automatisch schuld - auch wenn ich nüchtern in selber Situation freigesprochen worden wäre.

    Nicht daß ich damit Erfahrung habe - ich sehs nur bei Urteilen. Als Beschleunidungsgeräteinhaber solltest Du immer 0 getrunken haben - egal ob Du am Steuer sitzt oder Sport mit den Beschleunigungsgeräten ausübst...

    Warum zum Geier wird Alk&Drogen immer als Entschuldigungsgrund für mildere Urteile bei gewissem Klientel gewertet ?

  4. #4
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    AW: Nach Körperverletzung: Gericht gibt Iraker Chance

    Als er 16 Jahre alt war, sei er in seinem Heimatland vom Dach gestürzt. Die Folge: eine Hirnblutung. Er könne nur einseitig hören und leide an Schlafstörungen. Einer der Sachverständigen bescheinigte eine verminderte Schuldfähigkeit.
    Natürlich, aber die über tausende Kilometer lange Strecke nach Deutschland hat er problemlos geschafft.



    Angesichts seiner Besserungsabsichten soll der 24-Jährige noch eine Chance erhalten.
    Kaum zu ertragen, wie die Justiz den Migrantenbonus gar nicht mehr zu verschleiern versucht. Es wird nicht mehr lange dauern und der Kerl schlägt erneut zu. Vielleicht gibt es dann sogar einen Toten zu beklagen. Aber das ist dann natürlich nicht Sache der naiven Gutmenschen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  5. #5
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    AW: Nach Körperverletzung: Gericht gibt Iraker Chance

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Natürlich, aber die über tausende Kilometer lange Strecke nach Deutschland hat er problemlos geschafft.





    Kaum zu ertragen, wie die Justiz den Migrantenbonus gar nicht mehr zu verschleiern versucht. Es wird nicht mehr lange dauern und der Kerl schlägt erneut zu. Vielleicht gibt es dann sogar einen Toten zu beklagen. Aber das ist dann natürlich nicht Sache der naiven Gutmenschen.
    Für diesen Fall hat die Richterin ja vorsorglich angemahnt, dass sie den Migranten dann wiedersieht:

    "Ich werde keine Probleme machen", versicherte der Iraker. "Ob Sie sich daran halten, werden wir sehen", sagte die Richterin. "Sonst werden wir uns hier wiedersehen."
    Irgendwie hat sie es bzw. ihn ja schon auf dem Schirm...
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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