Mythos Befristung
Wie der Staat aus den meisten Flüchtlingen Einwanderer macht


Wer in Deutschland einmal als Flüchtling anerkannt wurde, bleibt meist für immer.
  • Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss spätestens nach drei Jahren prüfen, ob der Fluchtgrund noch besteht.
  • Geschieht das nicht, erhält der Flüchtling nach der Dreijahresfrist einen Rechtsanspruch auf unbefristeten Aufenthalt.
Eigentlich hat der Staat sich das einmal so gedacht: Flüchtlinge werden aufgenommen, egal wie viele es sind. Sobald der Krieg in der Heimat beendet ist oder die Verfolger ihre Macht verloren haben, entfällt der Fluchtgrund – und damit auch das Recht, in Deutschland zu leben. In der Regel sollen die ehemaligen Flüchtlinge dann heimkehren – auch um wieder Kapazitäten frei zu bekommen für neue Menschen, die für einige Jahre Schutz vor Krieg und Verfolgung in der Bundesrepublik suchen und finden sollen.
Die Praxis könnte kaum weiter von diesem Grundgedanken abweichen: Wer in Deutschland einmal als Flüchtling anerkannt wurde, der bleibt meist für immer. Denn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) muss spätestens nach drei Jahren geprüft haben, ob der Fluchtgrund noch besteht – und gegebenenfalls die Anerkennung zurücknehmen.
Wenn das nicht geschieht, erhält der Flüchtling nach dieser Dreijahresfrist einen Rechtsanspruch auf den unbefristeten Aufenthalt, die sogenannte Niederlassungserlaubnis. Sprachlich und wirtschaftlich gut Integrierte können ihn direkt in Anspruch nehmen, weniger gut Integrierte nach weiteren zwei Jahren – vorausgesetzt, sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt oder überwiegend von Transferleistungen abhängig.
Hier wurde schlecht recherchiert. Inzwischen ist es sogar möglich, als jemand, der komplett von Transferleistungen abhängig ist, d.h. dauerarbeitslos und in der Sozialhilfe bzw. Hartz IV stehend, sich einbürgern zu lassen. Schwammige Bedingung ist nur, dass derjenige nicht schuld an seiner Arbeitslosigkeit ist und ein gewisses Interesse an einer Arbeitsaufnahme zeigt. Die meisten Migranten nehmen die goldene Mitte, weswegen auch viele Deutsche an die Fleißigkeit geringfügig beschäftigter Migranten glauben: Sie üben zum Beispiel einen stundenweisen Aushilfsjob z.B. als Putzfrau oder -mann aus.

206 Rücknahmen und Widerrufe bislang im Jahr 2017

Dieser Ablauf, der aus befristet aufgenommenen Flüchtlingen dauerhafte Einwanderer macht, kann – wie oben schon angedeutet – von staatlicher Seite nur unterbrochen werden, wenn der Schutzstatus innerhalb der Frist von drei Jahren nach der Flüchtlingsanerkennung zurückgenommen (etwa weil sich die politische Lage im Herkunftsland verändert) oder widerrufen wird (etwa weil die Verfolgungsgefahr von Anfang an vorgetäuscht wurde).
Solche Rücknahmen und Widerrufe sind aber in diesem Jahr bis Ende September nur 206 Mal erfolgt, wie aus der Asylgeschäftsstatistik des BAMF hervorgeht. Im selben Zeitraum erhielten 107.000 Zuwanderer den vollen Flüchtlingsschutz inklusive Asyl. Insgesamt leben laut Ausländerzentralregister rund 600.000 anerkannte Flüchtlinge (Genfer Konvention und Asyl) im Land. Dass unter den vielen hier lebenden Flüchtlingen nur verschwindend wenige wieder ihren Schutzstatus verlieren, liegt nicht nur daran, dass in den meisten Fällen Kriege und Verfolgungssituationen länger als drei Jahre andauern.
Sondern auch daran, dass das BAMF den Status nach Ablauf der Frist nur selten individuell überprüft. Obwohl mehr Flüchtlinge und andere Schutzberechtigte im Land leben denn je, wurden im laufenden Jahr bis Ende September laut BAMF nur 1552 Prüffälle entschieden. Die meisten Entscheidungen gingen zugunsten der Schutzberechtigten aus.Nur 317 Mal wurde der Schutzstatus entzogen – darunter 206 Mal der Flüchtlingsschutz, wie oben beschrieben. Die übrigen Fälle betrafen den Abschiebe- oder Subsidiärschutz.
Sondern auch daran, dass das BAMF den Status nach Ablauf der Frist nur selten individuell überprüft .... und das, obgleich deutsche Behörden den Anspruch deutscher Bürger auf irgendwas in aller Regelmäßigkeit überprüfen, ob dies die Familienversicherung der Krankenkasse betrifft oder die Anrechnung von Renten etc.pp.....
sondern auch daran, kann eben auch daran liegen, dass man ungeeignete Mitarbeiter einstellt oder die Arbeitsbelastung zu hoch ist - wobei dies natürlich auch ein vorgeschobenes Argument für Untätigkeit sein kann, geht in anderen Bereichen eben doch auch mit derselben Arbeitsbelastung - , die Vorgaben von oben fehlen oder befehlen, im Zweifel für Milde und Güte zu sorgen oder aber Mitarbeiter beschäftigt sind, die von dem Geiste angehaucht sind, jedem Afrikaner in Deutschland eine neue Heimat geben zu wollen.

Auch im vergangenen Jahr lagen die Prüffälle auf diesem niedrigen Niveau: 240 Mal wurde ein Flüchtlingsstatus entzogen, während es in früheren Jahren trotz der viel geringeren Flüchtlingszahlen häufiger der Fall gewesen war.
Doch warum prüfen die Behörden nur so selten? Mitten in der Migrationskrise, im August 2015, längst war das BAMF heftig überlastet, gab es eine Veränderung, die das Amt in einer Pressemeldung so überschrieb: „Gute Nachrichten für Flüchtlinge und das BAMF: Für das Bundesamt verringert sich der Aufwand für die Widerrufsprüfungen deutlich. Grund dafür ist eine neue Rechtslage.“
Bislang habe „das BAMF aufgrund rechtlicher Vorgaben bei Asylberechtigten und Flüchtlingen in jedem Einzelfall nach drei Jahren überprüfen“ müssen, „ob weiterhin Schutz in Deutschland notwendig ist oder ob sich die Verhältnisse im Heimatland dauerhaft geändert haben und damit die Schutzgründe weggefallen“ seien.
Wenn der „Schutz vom Bundesamt nicht widerrufen“ werde, erhalte „der Flüchtling von der Ausländerbehörde eine unbefristete Niederlassungserlaubnis“. Die Rechtslage habe sich „durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, das zum 1. August 2015 in Kraft tritt, geändert“.
Damit liegt die Verantwortlichkeit eindeutig in der Merkel-Regierung.



Danach könne „die Ausländerbehörde nach drei Jahren die Niederlassungserlaubnis erteilen, wenn nicht das Bundesamt im Ausnahmefall“ mitteile, dass die Voraussetzungen für die Rücknahme des Schutzstatus vorliegen.
So entfalle „in einer Vielzahl von Verfahren die bisher erforderliche aufwändige Anlage und Führung spezieller Widerrufsprüfakten“ und die damit einhergehende Korrespondenz mit den Ausländerbehörden. Der damalige BAMF-Präsident, Manfred Schmidt, begrüßte die neue Rechtslage: „Dies bedeutet sowohl für die Flüchtlinge als auch für das Bundesamt in der jetzigen Situation eine wesentliche Entlastung.“
„So machen wir Asylrecht zu Ersatzeinwanderungsrecht“

Für CDU-Innenpolitiker Armin Schuster ist die damalige Entscheidung ein Fehler: „Wenn das BAMF nur selten prüft, ob ein Flüchtling überhaupt noch Schutz benötigt, und wir ihm schon nach drei Jahren einen Rechtsanspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gewähren, machen wir das Asylrecht zum Ersatzeinwanderungsrecht“, sagte Schuster der WELT. „In der nächsten Regierungskoalition müssen wir das ändern, indem unbefristete Aufenthaltserlaubnisse erst nach sechs Jahren erteilt werden dürfen und das BAMF zuvor zwingend geprüft haben muss, ob der Fluchtgrund noch fortbesteht.“
Auf den Änderungswunsch wird Merkel allerdings pfeifen.

Der Widerruf der Flüchtlingseigenschaft zieht übrigens nicht zwangsläufig die Rückkehr des dann ehemaligen Flüchtlings in die Heimat nach sich. Auch wenn die Anerkennung vom BAMF aberkannt wird, bleiben die Betroffenen oft im Land. Ende Juni waren im Ausländerzentralregister 20.484 Personen gespeichert, deren Schutzanerkennung irgendwann einmal widerrufen wurde. Fast alle leben demnach bereits länger als sechs Jahre im Land. 17 Prozent von ihnen haben inzwischen befristete, 79 Prozent unbefristete Aufenthaltsrechte.
https://www.welt.de/politik/deutschl...rer-macht.html

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