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Gericht: Abgeschobener Afghane muss unverzüglich zurückgeholt werden
Aufforderung an Flüchtlingsamt
Gericht: Abgeschobener Afghane muss unverzüglich zurückgeholt werden
Ein nach Afghanistan abgeschobener Flüchtling muss nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen unverzüglich nach Deutschland zurückgebracht werden.
Eine entsprechende Aufforderung sei an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ergangen, sagte ein Justizsprecher in Sigmaringen am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte unter anderem das "Schwäbische Tagblatt" über den Fall berichtet.
Der Flüchtling war über Bulgarien nach Tübingen gekommen und hatte am 8. Juni Asyl beantragt. Aus Sicht des BAMF ist das EU-Land Bulgarien und nicht Deutschland für den Mann zuständig. Der 23-Jährige wurde deshalb im September dorthin abgeschoben. Das sei falsch gewesen und müsse rückgängig gemacht werden, sagte der Gerichtssprecher. Eine in Sigmaringen anhängige Klage des Mannes gegen seine Abschiebung habe aufschiebende Wirkung - er hätte also nicht abgeschoben werden dürfen.
Bevor der Flüchtling im Oktober aus Bulgarien zurückgeholt werden konnte, flogen ihn die dortigen Behörden allerdings nach Afghanistan aus. "Ob er freiwillig nach Kabul reiste oder nicht, ist durchaus offen", sagte der Gerichtssprecher. Es gehe jetzt darum, dass das Bundesamt den Mann zurückhole.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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