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  1. #1
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    Verwaltungsgerichtshof legalisiert Mehrfachehe eines Moslems

    Verwaltungsgerichtshof legalisiert Mehrfachehe eines Moslems

    Die Stuttgarter Zeitung berichtete, dass der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof nach Berufungsinstanz beschlossen hat, dass ein syrischer Moslem auch für seine Zweitfrau die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen darf, da das Prinzip der Einehe keinesfalls Bestandteil der freiheitsdemokratischen Grundordnung in Deutschland sei.

    Der 36-jährige Kurde syrischer Abstammung war 1999 nach Deutschland eingereist und heiratete im selben Jahr eine deutsche Frau. Aufgrund dessen beantragte der er kurze Zeit darauf die deutsche Staatsbürgerschaft („ein Schelm, der dabei Böses denkt“), die er im Jahre 2010 erhielt. Mit seiner deutschen Ehefrau bekam er zwischen 2010 und 2015 drei Kinder.
    Doch dann kam der Stein ins Rollen, nachdem der Syrer eine weitere Vaterschaft eines im Jahre 2012 in Syrien geborenen Kindes anerkannte. Dabei stellte sich heraus, dass der Syrer in Syrien nur sieben Wochen (!) nach der Hochzeit mit seiner deutschen Frau in Deutschland heimlich seine Cousine, mit der er ein langjähriges Verhältnis hatte, als Zweitfrau geheiratet hatte.
    Nachdem dies aufgeflogen war, wurde ihm die deutsche Einbürgerung wegen Betrugs und Bigamie widerrufen. Dagegen klagte der Syrer und der Fall wurde gerichtlich neu behandelt. Zwar gab der Verwaltungsgerichtshof Karlsruhe der Vorinstanz in Mannheim grundsätzlich Recht, dass der Moslem eine Bigamie bzw. Polygamie hätte angeben müssen, teilte aber wunderlicher Weise nicht die Auffassung der Vorinstanz in Mannheim, dass das Prinzip der Einehe ein Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland sei.
    Der Kurde gab als Begründung für die Zweitehe an, er habe seine Cousine 1999 geheiratet, nachdem seine heimliche Beziehung mit der Cousine in Syrien aufgeflogen sei. Nur durch die Heirat seiner Geliebten und Cousine habe er die Cousine vor der gesellschaftlichen Ächtung in Syrien retten können. Außerdem berief er sich als Moslem auf seinen muslimischen Glaube, der eine Mehrfachehe zulasse.


    Als Muslim könne er sich jedoch nicht vorstellen, umgekehrt einer von mehreren Ehemännern einer Frau zu sein, gab er auf Nachfrage zu.
    Seine zweite Ehefrau lebt mittlerweile ebenfalls in Karlsruhe.
    http://www.theeuropean.de/georg-mart...chreitet-voran
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Verwaltungsgerichtshof legalisiert Mehrfachehe eines Moslems

    Es ist dem Bürger untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Urteile der Justiz anzulegen.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3
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    AW: Verwaltungsgerichtshof legalisiert Mehrfachehe eines Moslems

    Auch in Syrien war die zweite Ehe ungültig!
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #4
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    AW: Verwaltungsgerichtshof legalisiert Mehrfachehe eines Moslems

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Auch in Syrien war die zweite Ehe ungültig!
    Unsere „Rechtsprechung" ist also syrischer als die in Syrien. Welch ein Fortschritt!
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  5. #5
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    AW: Verwaltungsgerichtshof legalisiert Mehrfachehe eines Moslems

    Es wundert mich nicht, dass die Muslime sagen, sie können hier ihren Islam besser ausleben als in ihren islamischen Herkunftsländern.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #6
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    AW: Verwaltungsgerichtshof legalisiert Mehrfachehe eines Moslems

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Es wundert mich nicht, dass die Muslime sagen, sie können hier ihren Islam besser ausleben als in ihren islamischen Herkunftsländern.
    Das dürfte sich aber ändern, wenn alles islamisiert wäre, was Gott verhinden möge!
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