Wenn Obdachlose als Feigenblatt dienen (bzw. zählen ja auch Flüchtlinge nach Ablauf des Asylverfahrens als Obdachlose, eben ab dem Moment, an dem sie eigentlich aus der Sammelunterkunft ausziehen müssen).

Aber von solchen Spitzfindigkeiten einmal abgesehen: Die Stadt zahlt eine Prämie an Vermieter, die ihre Wohnungen an die Stadt vermieten, damit diese sie an Flüchtlinge oder Obdachlose weitervermieten kann. Die Stadt entscheidet somit, wer in die von ihr angemieteten Räume ziehen darf und dreimal darf man raten.

Ich gehe jede Wette ein, dass wenigstens 95 Prozent der Personen, die in den Genuß der staatlichen Hilfe und damit in den Genuß des Wohnraums kommen, Flüchtlinge sein werden.

Stadt: Wohnraum für Flüchtlinge und Obdachlose gesucht

Die Stadtverwaltung Friedrichshafen sucht nach Wohnraum für Obdachlose und Flüchtlinge und gewährt eine Vermieterprämie bei Vertragsabschluss.


Die Stadt Friedrichshafen sucht Wohnungen für Obdachlose und Flüchtlinge und bittet Immobilienbesitzer, die eine Wohnung bisher nicht vermietet haben, sich zu melden. Laut Mitteilung der Stadtverwaltung wird eine Vermieterprämie ausgelobt.

Viele Vermieter scheuen sich, obdachlosen Menschen Wohnraum zu vermieten. Es handelt sich hier um Menschen, die unfreiwillig obdachlos geworden sind. In diesen Fällen ist die Stadt verpflichtet, ihnen übergangsweise einen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Um Wohnraum anbieten zu können, ist die Stadt darauf angewiesen, den notwendigen Wohnraum anmieten zu können. Deshalb bietet sie an, selbst als Mieterin aufzutreten und auf die Wünsche der Vermieter einzugehen. Für die Laufzeit des Vertrages garantiert die Stadt als Mieterin dem Vermieter sichere Mietzahlungen und übernimmt im Falle eines Schadens an der Wohnung die Reparatur. Wird ein Mietvertrag mit der Stadt abgeschlossen, erhält der Vermieter eine Prämie in Höhe von 250 Euro pro Person. Da die Mieter in manchen Fällen nicht über gesetzliche Vorschriften Bescheid wissen, werden sie von den Verantwortlichen der Stadt beispielsweise über die Mülltrennung oder die Grenzwerte für Lärm aufgeklärt.


Weitere 250 Euro pro Person zahlt die Stadt dann, wenn eine anschließende Vermietung an die dort wohnhaften Flüchtlinge oder obdachlose Menschen zustande kommt. Den Zeitpunkt, wann das Mietverhältnis von der Stadt auf die Bewohner übergeht, bestimmt der Vermieter selbst. Wird der Wohnraum direkt an obdachlose Menschen oder Flüchtlinge vermietet, die bei der Stadt Friedrichshafen als wohnungssuchend gemeldet sind, zahlt die Stadt 500 Euro pro Person.


Um die Prämie zu bekommen, müssen Voraussetzungen erfüllt sein: Der Wohnraum muss gut erhalten und in zweckentsprechender Größe sein. Die Höhe der Miete muss der ortsüblichen Vergleichsmiete entsprechen, die sich aus dem derzeit gültigen Mietspiegel bemisst. Ausgenommen sind Wohnungen, für die eine Mietpreisbindung im öffentlich geförderten Wohnungsbau besteht. Die Vermietung muss an einen bei der Stadt Friedrichshafen gemeldeten wohnungssuchenden Haushalt erfolgen.


Der Zuschuss wird nach Vorlage des unterschriebenen Mietvertrags und des Nachweises über den Einzug der Mieter ausbezahlt. Gegebenenfalls überprüft die Stadt die Belegung auch vor Ort. „Wir beraten Vermieter gerne und erklären, worauf es ankommt. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Die Stadt braucht den Wohnraum dringend“, erklärt Simon Büchler, Leiter des Amtes für Vermessung und Liegenschaften.
Informationen: Telefonnummer 0 75 41/2 03 42 56, E-Mail: a.reich@friedrichshafen.de; Telefon 0 75 41/2 03 42 54, E-Mail: m.kramer@friedrichshafen.de; Wer Wohnraum online anmelden möchte, kann dazu das Online-Formular verwenden: www.friedrichshafen.de/wohnungsangebotsformular
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