Das fordert der DGB und wenn der DGB das fordert, steht es auch auf der Wunschliste der SPD.

Nach zwei Jahren Aufenthaltserlaubnis

„Aber solange nicht abgeschoben werden kann, müssen Integrations- und Eingliederungsmaßnahmen trotzdem greifen. Dazu gehört auf jeden Fall, dass dieser Mensch Zugang zu Beschäftigung hat und Behörden das nicht zusätzlich erschweren. Schließlich hilft es niemandem, wenn der Geflüchtete in einer Aufnahmeeinrichtung sitzt, keinen Sprachkurs bekommt und nichts zu tun hat.“ Auch Buntenbach erkennt allerdings an, dass viele Ausländerbehörden derzeit überlastet seien.
Die Gewerkschafterin forderte zudem, beim Umgang mit Geduldeten langfristig pragmatisch zu sein. Geduldete Flüchtlinge, die bereits ins Arbeitsleben integriert seien, sollten langfristig bleiben dürfen.
Langfristig bleiben dürfen, meint eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, die nicht mehr entzogen werden kann. Der Schein heißt in Neudeutsch "Niederlassungserlaubnis".
Geduldeter Flüchtling ist ein abgelehnter Asylbewerber, also einer, der eigentlich das Land verlassen muss bzw. müßte, aber noch hierbleibt, weil er nach Meinung der Behörden nicht abgeschoben werden kann. Das kann verschiedene Ursachen haben: Die Behörden haben es bislang versäumt, den Verwaltungsvorgang "Abschiebung" in Gang zu setzen. Geschieht immer häufiger. Oder der Flüchtling hat noch einmal schnell ein Rechstmittel eingelegt oder befindet sich in Kirchenasyl. Oder der Flüchtling hat keine Papiere und kann daher nicht abgeschoben werden, weil die Behörden zudem versäumen, Nachforschungen anzustellen. Oder der Kontakt zum Heimatlande des Asylbewerbers verzögert sich, zum Beispiel das behördliche Ansinnen auf Ausstellen von Ersatzpapieren. Oder der Asylant wurde erfolgreich krank und seine Behandlung muss in Deutschland fortgesetzt werden, weil sie in Deutschland auf einem höheren Niveau ist als im Heimatlande.


Und er ließ sich nieder und holte seine Familie nach.

Wenn ist ein Flüchtling aber nun in den Arbeitsmarkt integriert? Wenn er einen Job hat, den er zwei Jahre lang ausübt. Dieser Job muss den Mann nicht ernähren und er muss auch nicht Vollzeit sein. Es reicht hier auch eine Arbeitsgelegenheit, beispielsweise als stundenweiser Putzmann in den Räumen des DGB.


Wenn ein Geflüchteter zwei Jahre gearbeitet hat, ist die Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft offensichtlich gelungen, und der Gesetzgeber sollte darauf verzichten, diesen Menschen abzuschieben“, sagte Buntenbach. „Deshalb sollte ein Geduldeter nach zwei Jahren in Beschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis als Erwerbstätiger bekommen. Davon würden die Betroffenen profitieren, aber auch die Arbeitgeber. Für Auszubildende gibt es eine solche Regelung bereits, und es ist unsinnig, sie nicht auch auf andere Beschäftigte auszudehnen.“


https://www.welt.de/wirtschaft/artic...usbremsen.html

Da der DGB eigentlich weiß, was eine solche Regelung für den sowieso schon ausgereizten Arbeitsmarkt bedeutet und dass ein solches Arbeitgebersponsoring - denn Arbeitgeber stellen Flüchtlinge schon alleine deshalb ein, weil ihnen der Lohn größtenteils oder zur Gänze, je nach Arbeitsverhältnis, erstattet wird - ist dies eine ganz bewußte Schlechterstellung der eigenen Mitglieder, die unter einer solchen Konkurrenz zu leiden haben. Der DGB macht, politisches Zielsetzungen einmal außen vor gelassen, Arbeitgeberpolitik.