Verschwundene Flüchtlinge in Bonn aufgetaucht

29.09.2017 Potsdam/Bonn. Vier Flüchtlinge, die Mitte September aus dem Erstaufnahmelager in Eisenhüttenstadt verschwanden sind in Bonn wieder aufgetaucht. Damit sind insgesamt 21 der 48 verschwundenen Menschen wieder aufgetaucht.
Acht weitere der Mitte September in Ostbrandenburg verschwundenen Flüchtlinge aus einem Schleuser-Lastwagen sind wieder aufgetaucht. Vier meldeten sich im bayerischen Zirndorf und vier in Bonn in dortigen Erstaufnahmeeinrichtungen, wie das brandenburgische Innenministerium am Freitag in Potsdam mitteilte. Damit sind insgesamt 21 der 48 verschwundenen Flüchtlinge wieder aufgetaucht. Nach den anderen läuft weiterhin eine Fahndung, um den Aufenthaltsort zu ermitteln.
Bundespolizisten hatten auf der Autobahn 12 im Grenzgebiet bei Frankfurt (Oder) den Schleuser-Lastwagen in Richtung Berlin gestoppt. Auf der Ladefläche befanden sich 50 irakische Flüchtlingesowie ein mutmaßlicher Komplize des Lastwagenfahrers. Die Männer, Frauen und Kinder kamen in die Erstaufnahme nach Eisenhüttenstadt (Oder-Spree), von wo sie wenig später verschwanden. (dpa)
http://www.general-anzeiger-bonn.de/...le3665828.html

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Rbb24 bringt die Meldung ebenfalls und doch wenigstens 2 Kommentare:

Der von drübenBerlinSamstag, 30.09.2017 | 10:49 Uhr

Tja, die führen uns an der Nase rum
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1.
winfriedachternbrinkSamstag, 30.09.2017 | 10:04 Uhr

Ich wiederhole mich weil es nötig erscheint. Fahndung unnötig, lediglich Budgetbereitstellung.
Antworten
https://www.rbb24.de/politik/beitrag...fgetaucht.html

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Die Welt, die zuvor das Verschwinden dieser mittlerweile teilweise wieder aufgetauchten Flüchtlinge thematisierte, weist immerhin einen Kommentarbereich von 250 Kommentaren auf, wie üblich spaßbefreit und wenig verständnisvoll für die Schutzsuchenden und die große Humanität des Staates und seiner Organe:

Jens K.
Am vergangenen Samstag entdeckten Bundespolizisten 50 Flüchtlinge, darunter 17 Kinder, bei einer Kontrolle auf der A12 kurz hinter der polnischen Grenze. Sie waren zwischen Paletten in einem Schleuser-Lkw eingepfercht.
Nun sind 48 davon verschwunden. Wie kann das überhaupt passieren? Sie sind ohne Papiere illegal eingeschleust worden. Das ist eine Straftat! Warum waren sie auf freiem Fuß und nicht in Haft? Wenn ich z.B. in ein fremdes Land einreise und kein Visum und keine Papiere habe, dann werde ich festgenommen und meine Identität wird erst einmal festgestellt, dann bekomme ich eine Strafe wegen illegaler Einreise. Danach werde ich schnellstmöglich in mein Heimatland abgeschoben. Warum wird das in Deutschland nicht getan?
Ich bin mal gespannt wie viele von den 48 Flüchtlingen dann irgendwann wieder bei einem Terrorsnschlag oder ähnlichem auftauchen.

Njerka D.
waren die überhaupt im Bus?
es ist doch alles nur geträumt!

Tessi S.
"... will fahnden" Nach der Wahl dann irgendwann.. Wenn keiner mehr danach fragt... vielleicht.. oder auch nicht..

Manfred S.
Hunderttausende von Menschen mit nicht geklärter Identität – häufig auch mit mehreren Identitäten – vagabundieren unkontrolliert durch Deutschland. Da sind 48 zusätzlich doch irrelevant.

Jan K.
Illegale Einreise ist kein Grund, jemanden festzuhalten? Dafür gibt es keine "Rechtsgrundlage"?

Man ist nicht mehr überrascht, aber nach wie vor entsetzt.
B. W.
»Man werde ihnen bei der nächsten Erstaufnahme einschärfen, dass sie nicht einfach verschwinden könnten: So ist das nicht gedacht …«

Genau, eine vielversprechende Idee von echten Pragmatikern. Es ist ja nicht so, dass durchgerissene Asyl-Anträge aus Rumänien und Bulgarien gefunden wurden und das auch nicht ohne Grund geschah. Es ist auch nicht so, dass etliche Bewerber sich absichtlich mehrfach unter verschiedenen Namen registrierten oder eine weitere unbekannte Zahl von den Behörden selbst fälschlicherweise unter verschiedenen Namen registriert wurden, weil es lange keine einheitlich Namensübersetzung gab. Wahrscheinlich kann man viele deshalb nicht einmal belangen, weil die Behörden selbst zu - mir fehlen die Worte - waren.
Junia B.
könnte, hätte, sollte....die wissen mal wieder nix und davon reichlich. Und Konsequenzen wird das sicher keine haben. Leider.

B. W.
"die Frauen, Männer und Kinder - darunter waren auch einige Familien"

Falls die irgendwo auftauchen sollten und die WELT weiß wo, dann würde mich doch sehr interessieren, wie viele von den Frauen, Männern und Kindern nach einer Rechtsauskunft mit dem Gedanken spielen, bei Anerkennung legalen Gebrauch des Familiennachzugs zu machen. Wenn ich mir hier einen Artikel wünschen könnte, dann genau diesen, denn schließlich handelt es sich hier bereits um Familien und die Zahl müsste ja gering ausfallen.
Hermann F.
„Sie müssen im Laufe des Tages weitergereist sein“
Ich hoffe nur das man ihnen zuvor nicht auch noch irgendwelche Bus&Bahn oder gar Taxi Tickets spendiert hat !?

Razor's Edge
Könnten nach Bulgarien zurückgeführt werden?
Das ist Rechtslage!
Karl W.
Nein, das ist nicht die Rechtslage. Zunächst muß festgestellt werden, welches Land zuständig ist. Das ist wahrscheinlich Bulgarien - doch wenn z.B. eine Person einen Familienangehörigen in Deutschland hat, der bereits Schutz gefunden hat oder sich im Asylverfahren befinden, ist es Deutschland oder ein anderes EU-Land ((Familienasyl))).
Nachdem also das zuständige Land bestimmt worden ist, wird dieses Land gefragt, ob es seine Zuständigkeit anerkennt; das Land hat dann 2 Monate Zeit, darauf zu antworten. Erfolgt keine Antwort oder eine Zustimmung, dann wird die Person aufgefordert, sich in dieses Land zu begeben. Hiergegen steht der Person der Rechtsweg offen.
Ein Land kann sich allerdings, so bestimmt es die Dubliner Vereinbarung, auch selbst für zuständig erklären, tut Deutschland dies, dann findet das Asylverfahren in Deutschland statt.
Eine kurze Übersicht über das Dubliner Verfahren siehe auch hier: http://www.migru.net/dublin-verfahren-asyl.htm
Stella W.
Will fahnden, wenn ich das schon lese!
Ich möchte nicht wirklich wissen, wie viele hier umherlaufen, die in D nichts, aber auch gar nichts zu suchen haben.
Wenn sie schon ohne Pass unterwegs sind, können sie sich ja beim B Amf als Syrier registrieren lassen.
Auf die 48 Schein-Syrier kommt es auch nicht mehr an.

Peter V.
Wie soll man denn da auf die Menschen zugehen, wenn sie kaum angekommen schon wieder weg sind?

Veronika H.
Sie hätten sonst sicher zu Kaffee und Kuchen eingeladen, oder? Die Integrationsprobleme, auf die sie anspielen, gehen auch von uns aus. Es gibt immer zwei Seiten und es ist das einzige richtige, geflüchtete mit ebensoviel Respekt und Höflichkeit zu behandeln wie jeden anderen!

Herr Peiper
Also war die blitzgescheite Idee des brandenburgischen Innenministeriums von gestern, erst einmal abzuwarten, da sie sicher wieder auftauchen, doch eher nicht ganz soo optimal? Da brat mir einer 'nen Storch! Das ist wirklich unglaublich. Schildbürgerstreich.
Aber beim nächsten Mal wollen sie ihnen die Regeln ja richtig erklären, dann ist's ja gut, das wird helfen.

Andi
Das ist Absicht. Anders kann ich das nicht mehr verstehen.


Dieter S.
Die sind nun mal da - und können auch bleiben. Was gibt es da noch zu schreiben?

rovo
»Man werde ihnen bei der nächsten Erstaufnahme einschärfen, dass sie nicht einfach verschwinden könnten: So ist das nicht gedacht …«

Ich freue mich, dass ich bei all dem Versagen unserer AsyImaschinerie immer wieder noch herzhaft lachen kann.
Andi
Da kann man nur noch müde lächeln. Die vergolden uns unsere ganze Statistik. Ich wette, die finden sich nirgends mehr, die hatten etwas anderes vor als in EH-Stadt zu warten wie das Wetter wird.

Omega
Jetzt will man nach den geflüchteten Flüchtlingen suchen ...
Ich komme aus dem (hysterischen) Lachen nicht mehr raus.
So nebenbei - interessanter Hinweis im Artikel:
"Nach Angaben der Bundespolizei sind von Januar bis August 2017 an der deutsch-polnischen Grenze rund 1400 Menschen unerlaubt eingereist, an der deutsch-tschechischen Grenze 2600 Personen."
Und alle wieder zurück geschickt? War ja schließlich unerlaubtes Einreisen. Dazu fehlen aber wohl - fast möchte man sagen: natürlich - Angaben der Bundespolizei.

Karl W.
Unerlaubte Einreise ja - doch sobald ein Asylantrag gestellt wurde, dann hält sich die Person ab diesem Moment "gestattet" in Deutschland auf, und zwar so lange, bis über den Asylantrag endgültig (= keine Rechtsmittel mehr möglich) entschieden wurde.
Das kann so ziemlich jeder Zeitraum zwischen vier Wochen (abgelehnt, kein Widerspruch) und mehreren Jahren (Rechtmittel bis zum Bundes- oder EU-Gericht) sein.
Zwar könnte durchaus ein Verfahren gegen die unerlaubte Einreise betrieben werden, doch die meisten dieser Verfahren wurden in der Praxis in der Vergangenheit eingestellt.

Aubrey B.
„Man kann ja niemanden dort festhalten. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.“
Hm.. was wäre z.b. mit § 112 Abs. 2 Stopp Fluchtgefahr.
Schließlich sind diese Menschen Beweismittel/Zeugen in einem Verfahren.
Und da die Leute schon mal woanders registriert wurden... gehören die eigentlich gleich in Abschiebehaft zurück zum Absender.
Aber von Strafvereitlung im Amt wollen wir mal nicht reden.

Heinz K.
Wenn es nicht so traurig wär, könnte man sich über diese Posse kaputt lachen.
Da gab es mal einen, der forderte grenznahe Registrierungszentren. Originalton SPD. "Das ist mit uns nicht zu machen". Merkel entschied sich dann mit ihrer Kanzlerkompetenz dagegen. Solche Dinge wie z.B. Amri und die 48 Verschwundenen, hätte es mit der Errichtung von Registrierungszentren nicht gegeben. Meine Schlussfolgerungen erspare ich mir hier zu schreiben.
https://www.welt.de/politik/deutschl....html#Comments