Maas rüstet personell gegen Facebook & Co. auf

Beim Bundesamt für Justiz sollen nach SPIEGEL-Informationen rund 50 Mitarbeiter die Umsetzung des Facebook-Gesetzes begleiten. Anfang Oktober soll bereits die Hälfte einsatzbereit sein.
Etwa 50 Mitarbeiter sollen beim Bundesamt für Justiz (BfJ) die Umsetzung des umstrittenen Facebook-Gesetzes von Justizminister Heiko Maas (SPD) überwachen. Nach SPIEGEL-Informationen nimmt die Hälfte von ihnen die Arbeit bereits Anfang Oktober auf, wenn das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft tritt. (Diese Meldung stammt aus dem SPIEGEL. Den neuen SPIEGEL finden Sie hier.)
Es verpflichtet Betreiber internationaler sozialer Netzwerke Ansprechpartner in Deutschland einzusetzen, an die sich Nutzer mit Beschwerden sowie Ermittler mit Auskunftsersuchen wenden können. Solche Anfragen der Strafverfolgungsbehörden müssen binnen 48 Stunden beantwortet werden.
Netzwerke mit mehr als zwei Millionen registrierten Mitgliedern in Deutschland müssen zudem "offensichtlich rechtswidrige" Inhalte binnen 24 Stunden löschen (sowie kompliziertere Fälle binnen sieben Tagen) - wenn dieser Teil des Gesetzes nach einer Übergangsphase zum Januar in Kraft tritt, soll das neue Personal beim BfJ komplett sein.
Das NetzDG sieht vor, dass Plattformen wie Facebook oder YouTube ein wirksames und transparentes Beschwerdemanagement aufbauen. Wenn Bürger mit ihren Beschwerden über rechtswidrige Inhalte wie Verleumdungen oder Hetze beim Anbieter aus ihrer Sicht zu Unrecht abblitzen, können sie sich an das BfJ wenden.
Bei Verstößen gegen die Auflagen droht den Plattformen Bußgeld in Millionenhöhe. Um dies zu prüfen, will das BfJ innerhalb einer neuen Abteilung zwei Referate einrichten, eines für Grundsatzfragen und ein weiteres für die Bearbeitung von Einzelfallverfahren. Den Mitarbeitern, die dabei auch verstörende Inhalte sichten könnten, "soll psychologische Betreuung an die Seite gestellt werden", heißt es aus dem Justizministerium.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...a-1170588.html
Ein bißchen Werbung sei erlaubt, wenn wir hier schon zitieren. Das ist nur fair:

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