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Hits: 2836 | 30.09.2017, 10:54 #1
Rente für Ukrainerin
Wäre sie Deutsche, dann hätte das Gericht die Klage abgewiesen......
Das Sozialgericht in Berlin entschied heute, dass eine Frau einen Anspruch auf Witwenrente hat, obwohl diese nur zwei Monate mit ihrem Mann verheiratet war, bevor er starb.
Der Mann litt an Krebs, sodass auch zum Zeitpunkt der Hochzeit schon absehbar war, dass er sterben würde. Im Normalfall muss man mindestens ein Jahr verheiratet sein, um im Todesfall seines Ehepartners einen Anspruch auf Witwenrente zu haben.
Das Gericht erklärte jedoch, dass der Mann und die Ukrainerin schon sehr lange heiraten wollten, die Frau aber Papiere aus der Ukraine benötigte, auf welche sie warten musste.
http://www.shortnews.de/id/1231233/sozialgericht-berlin-frau-wird-witwenrente-nach-zweimonatiger-ehe-zugesprochen
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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