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  1. #1
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    Wo ist nur der Afghane, der abgeschoben werden sollte?

    Wo ist nur der Afghane, der abgeschoben werden sollte?

    Die dts-Nachrichtenagentur vermeldet: as Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Abschiebung eines Asylbewerbers nach Afghanistan abgelehnt. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Weil der Asylbewerber sowieso schon untergetaucht ist und der Anwalt dies dem Gericht verschwieg, muss der Bevollmächtigte zudem 2.600 Euro Strafe zahlen.

    Der Asylbewerber ist afghanischer Staatsangehöriger und reiste im Jahr 2011 in das Bundesgebiet ein. Sein Asylantrag wurde bereits im Jahr 2013 abgelehnt. Auch die hiergegen gerichtete Klage blieb erfolglos.

    Es fehle an einer hinreichenden Begründung dafür, dass der angegriffene Beschluss Verfassungsrecht verletze, so die Richter in Karlsruhe....
    https://www.journalistenwatch.com/20...werden-sollte/
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Wo ist nur der Afghane, der abgeschoben werden sollte?

    Weil der Asylbewerber sowieso schon untergetaucht ist und der Anwalt dies dem Gericht verschwieg, muss der Bevollmächtigte zudem 2.600 Euro Strafe zahlen.
    Wenigstens etwas Erfreuliches in diesem Asyltheater!
    Geändert von Cherusker (27.09.2017 um 19:01 Uhr)
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3
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    AW: Wo ist nur der Afghane, der abgeschoben werden sollte?

    Noch ein paar solcher Einzelfälle und die Goldstücke werden zu teuer!

  4. #4
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    AW: Wo ist nur der Afghane, der abgeschoben werden sollte?

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Wenigstens etwas Erfreuliches in diesem Asyltheater!
    Sein Honorar liegt aber viel höher!
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  5. #5
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    AW: Wo ist nur der Afghane, der abgeschoben werden sollte?

    Zitat Zitat von Eddie J. Beitrag anzeigen
    Nur höchst ungerne widerspreche ich Dir:

    Regel-Abrechnung nach dem RVG, Regelstreitwert 5.000 Euro. Da kommen auch vor dem BVerfG, zudem ohne mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme oä nur 500 oder 600 Euro raus.

    Allerdings ist ein steuerneutrale Sondervergütung auf Grundlage aktiven Hanf-Handels möglich. Dann könntest Du im Recht sein.
    Der Anwalt vertritt ihn aber doch nicht nur in diesem Verfahren. Der Anwalt ist bereits seit 2011 an seiner Seite.
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  6. #6
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    AW: Wo ist nur der Afghane, der abgeschoben werden sollte?

    Zitat Zitat von Eddie J. Beitrag anzeigen
    Ich bezog mich obig auf das Verfahren um die Verfassungsbeschwerde.

    Ehrlich gesagt, ich hoffe, der §§-Wichser sucht den afghanischen Flüchtenden selber, weil er außer einem Hunni Vorschuß bis dato keine Kohle sah. Soll es ja auch geben. Höhö.
    Und ich mich auf sämtliche Kosten, die der afghanische Flüchtling dem Anwalt schon in seine Kassen gespült hat.
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    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  7. #7
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    AW: Wo ist nur der Afghane, der abgeschoben werden sollte?

    Zitat Zitat von Eddie J. Beitrag anzeigen
    Wie auch immer es war. Einigen können wir uns schon einmal über etwas anderes:

    Der "Flüchtling" ist nicht weg. Es weiß nur offiziös niemand,wo er steckt.
    Und wir wissen noch eines: Von irgendeiner behördlichen Stelle kassiert er Sozialhilfe, eventuell auch von mehreren Stellen. Vielleicht hat der Mohammed auch als Ali einen neuen Antrag gestellt oder viele. Nur von Schwarzarbeit und seiner Moscheegemeinde lebt er jedenfalls nicht.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
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  8. #8
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    AW: Wo ist nur der Afghane, der abgeschoben werden sollte?

    Zitat Zitat von Eddie J. Beitrag anzeigen
    Genau, daran mußte ich auch denken. Er muß doch an die Stütze kommen. Oder wird die jetzt auch schon anonym ausgezahlt?

    Bundeswehr-Offiziere wurden ja schon anerkannte Flüchtlinge in der Bananenrepublik, wie mir scheint.
    Irgendwelche Ersatzpapiere, die irgendeine Behörde aufgrund der Angaben irgendeines Geldauszahlungsbetragssuchenden ausstellt, reichen vollkommen aus. Aufmerksamen Menschen, die schon länger in Deutschland leben, ist nicht entgangen, dass Menschen, die erst seit kurzem in Deutschland leben, ab und zu eine rege Reisetätigkeit per Zug und Bus mit Trolley zu sogar recht untypischen Zeiten für den orientalischen Wachrythmus entfalten.
    Es gibt der Behörden nämlich mehrere und es gibt auch Aufnahmestellen, die einfach so auszahlen am Zahltag. Wer kommt, der bekommt.
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