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    Rechtswidrige Abschiebung in Tübingen: Afghane muss zurückgeholt werden

    Vorab: Wer einen Eilantrag stellt, darf nicht abgeschoben werden
    Wenn die eigenen Angaben der Glaubwürdigkeit und anderen Angaben widersprechen, werden sie trotzdem veröffentlicht
    Eine Abschiebung nach Bulgarien ist sowieso nicht zulässig, da der EU-Staat die Menschenrechte nicht achtet

    Das Eilverfahren:

    Ein 23-jähriger Afghane, der in einer Flüchtlingsunterkunft in Tübingen wohnte, wurde rechtswidrig nach Bulgarien überstellt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wusste angeblich nichts von einem Eilverfahren. „Hier ist etwas schief gelaufen“, sagt Otto-Paul Bitzer, Sprecher des Verwaltungsgerichts Sigmaringen.
    Tübingen - Ein afghanischer Asylbewerber, der in einer Flüchtlingsunterkunft in Tübingen lebte, ist vor gut einer Woche rechtswidrig nach Bulgarien abgeschoben worden und muss nun zurückgeholt werden. Sein Tübinger Anwalt, Markus Niedworok, hatte gegen den abgelehnten Asylantrag des 23-Jährigen Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingereicht. „Wenn ein Eilverfahren anhängig ist, darf nicht abgeschoben werden“, sagt Otto-Paul Bitzer, Pressessprecher des Verwaltungsgerichts und selbst Richter. „Hier ist etwas schief gelaufen. Das war rechtswidrig.“

    Die menschenunwürdigen Verhältnisse in einem EU-Staat:

    Der Afghane müsse nach Deutschland zurückgebracht werden. Zudem habe das Gericht am Freitag über den Eilantrag entschieden und beschlossen, dass im Fall des 23-Jährigen eine Rückkehr nach Bulgarien, wo der Flüchtling registriert wurde und seine Fingerabdrücke abgegeben hatte, nicht zulässig sei, sagt Bitzer. Die Begründung stünde noch aus, aber grundsätzlich ginge das Gericht von menschenunwürdigen Verhältnissen für Asylbewerber in Bulgarien aus.
    Sie werden leider nicht näher erläutert.

    Das Regierungspräsidium will nichts vom dem anhängigen Eilverfahren gewusst haben

    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat trotz Eilverfahren eine Abschiebung angeordnet, die vom Karlsruher Regierungspräsidium (RP) ausgeführt wurde. „Wir wussten nichts von dem Eilantrag“, sagt die RP-Sprecherin. Wie eine Rückführung aussehen könnte, sei vollkommen unklar
    Die eigenen Angaben des Asylbewerbers:

    Der Afghane war über die sogenannte Balkanroute nach Deutschland gekommen. Seinen Angabe zufolge ist er in Serbien von der Polizei aufgegriffen und an die bulgarische Grenze gebracht worden. Dort sei er mehrere Monate lang inhaftiert worden, schildert sein Anwalt Markus Niedworok die Fluchtroute. Als er wieder freigelassen wurde, habe er sich Richtung Deutschland aufgemacht und Asyl beantragt. Eine Ablehnung erhielt er am 26. Juli.
    Die Beruhigung für die Leser im letzten Satz, wobei anzumerken wäre, dass ja sowieso kaum Abschiebungen in die EU-Drittländer vorgenommen werden, denn das Dublin-Abkommen hat für diese Regierung und die untergeordneten Behörden keine Bedeutung.

    Niedworok ist empört über das Vorgehen des Bundesamtes und des Regierungspräsidiums Karlsruhe. „Es wurden vor einer richterlichen Entscheidung durch die Abschiebung Tatsachen geschaffen.“ Das dürfe in einem Rechtsstaat nicht sein. Über Dritte hat der Anwalt Kontakt zu dem jungen Afghanen. Er soll in einem bulgarischen Polizeigefängnis inhaftiert sein. „Die Behörden werden die Rückführung machen müssen“, sagt Niedworok, der keinen vergleichbaren Fall kennt. Spannend sei es, wie gut die Kommunikation zwischen Deutschland und Bulgarien funktioniere. Davon hänge sicherlich ab, wie schnell der Afghane auf den Weg zurück nach Tübingen gebracht werden könne. Solche Rückholungen sind absolute Ausnahmefälle, sie kommen in Deutschland nur sehr selten vor.
    http://www.stuttgarter-zeitung.de/in...616a7d98a.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Rechtswidrige Abschiebung in Tübingen: Afghane muss zurückgeholt werden

    Solche Rückholungen sind absolute Ausnahmefälle, sie kommen in Deutschland nur sehr selten vor.
    Das dürfte sich nun ändern. Es ist wie den Trampelpfaden, einer geht vor und viele kommen nach.
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  3. #3
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    AW: Rechtswidrige Abschiebung in Tübingen: Afghane muss zurückgeholt werden

    Seit Freisler kennt man die Exzesse zu denen diese ganzen furchtbaren Juristen fähig sind. Dieser Anwalt Markus Niedworok ist einer von tausenden Anwälten, die sich mit den "Flüchtlingen" eine goldene Nase verdienen.

    Fett und selbstgefällig

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  4. #4
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    AW: Rechtswidrige Abschiebung in Tübingen: Afghane muss zurückgeholt werden

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Seit Freisler kennt man die Exzesse zu denen diese ganzen furchtbaren Juristen fähig sind. Dieser Anwalt Markus Niedworok ist einer von tausenden Anwälten, die sich mit den "Flüchtlingen" eine goldene Nase verdienen.

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

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    Man sollte ihm eins auf dieselbe geben können.
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  5. #5
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    AW: Rechtswidrige Abschiebung in Tübingen: Afghane muss zurückgeholt werden

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen

    Name:  Rechtsanwalt_Markus_Niedworok.jpg
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    Er ähnelt einem mir bekannten Pfarrer der evangelischen Landeskirche Rheinland-Pfalz.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
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  6. #6
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    AW: Rechtswidrige Abschiebung in Tübingen: Afghane muss zurückgeholt werden

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Er ähnelt einem mir bekannten Pfarrer der evangelischen Landeskirche Rheinland-Pfalz.
    Geklont?
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  7. #7
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    AW: Rechtswidrige Abschiebung in Tübingen: Afghane muss zurückgeholt werden

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Geklont?

    Zumindest mal der gleiche Typus. Der mir bekannte Pfarrer hat auf jeden Fall mehr als 150 kg auf den Knochen (vielleicht ein wenig mehr als der Rechtsanwalt oben auf dem Bild) und achtet peinlich genau auf seine Vorteile.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
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  8. #8
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    AW: Rechtswidrige Abschiebung in Tübingen: Afghane muss zurückgeholt werden

    Zitat Zitat von Eddie J. Beitrag anzeigen
    ... .

    Doof, wenn man Dinge beurteilt, von denen man keinen blassen Schimmer hat, oder??

    Dein Schicksal teilt allerdings die Behörde.

    Ihr solltet alle mal nach "aufschiebender Wirkung eines Rechtsmittels" googeln. Und als Schritt zwei reflektieren, daß die Behörde schlicht zu blöde war, diese GESONDERT ANZUORDNEN. Damit steht und fällt der Fall. Ohne Freisler - Vergleich wenig heller Beurteiler von Dingen, von denen sie ersichtlich keine Ahnung haben... .
    Ja, so ist das. Immer angegriffen fühlen weil du Sympathisant der Grünen bist und Jurist.
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  9. #9
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    AW: Rechtswidrige Abschiebung in Tübingen: Afghane muss zurückgeholt werden

    Zitat Zitat von Eddie J. Beitrag anzeigen
    ... .
    .

    Lieber Eddie, es geht doch hier eigentlich um die Absurdität des Asylrechts (welches Land erlaubt sich diesen Luxus?) und um solche Kuriositäten

    Die Begründung stünde noch aus, aber grundsätzlich ginge das Gericht von menschenunwürdigen Verhältnissen für Asylbewerber in Bulgarien aus.
    und um die nicht hinterfragten und unkommentiert als Wahrheit veröffentlichten Eigenangaben eines Asybewerbers, der hier in eigener Sache spricht bzw. sprechen läßt:

    Seinen Angabe zufolge ist er in Serbien von der Polizei aufgegriffen und an die bulgarische Grenze gebracht worden. Dort sei er mehrere Monate lang inhaftiert worden, schildert sein Anwalt Markus Niedworok die Fluchtroute. Als er wieder freigelassen wurde, habe er sich Richtung Deutschland aufgemacht und Asyl beantragt. Eine Ablehnung erhielt er am 26. Juli.
    Hat dieser Asylbewerber nun in Bulgarien einen Antrag auf Asyl gestellt oder nicht? Noch nicht einmal das beantwortet dieser Artikel, stattdessen erfährt man eine ziemlich ungenaue Schilderung mit einer noch ungenaueren Zeitangabe.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
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  10. #10
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    AW: Rechtswidrige Abschiebung in Tübingen: Afghane muss zurückgeholt werden

    Zitat Zitat von Eddie J. Beitrag anzeigen
    Und wenn. Dann würde das nichts daran ändern, daß obige drei Absätze leider zutreffen. Und darauf kommt es an. Leider.

    Umgekehrtes "Junge Welt" - Level, disculpa.
    Ich kenne genug Anwälte und das Justizsystem in Deutschland. Nicht als Angeklagter, sondern als Kläger und selbst glasklare Fälle wurden regelmäßig vergeigt. Aber Kostennoten wurden sehr eilig zugestellt und wehe man hat nicht sofort gezahlt. Da waren die ansonsten etwas verschlafenen Anwälte immer hellwach.
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