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AW: Rechtswidrige Abschiebung in Tübingen: Afghane muss zurückgeholt werden
Kleine Einwände meinerseits gehen im Disput völigl unter.... siehe Posting #11...an Eddie
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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AW: Rechtswidrige Abschiebung in Tübingen: Afghane muss zurückgeholt werden
Zurückgeholter Flüchtling will in Deutschland bleiben
Tübingen: Obwohl sein Asylantrag abgelehnt wurde, hofft Haschmatullah F. nicht abgeschoben zu werden
Tübingen - Trotz eines abgelehnten Asylantrags hofft der aus Afghanistan zurückgeholte Flüchtling Haschmatullah F. auf einen Verbleib in Deutschland.
"Er wurde von den Taliban beinahe getötet und hat eindeutig individuelle Fluchtgründe", sagte der ehrenamtliche Helfer Andreas Linder vom Bündnis Bleiberecht am Freitag in Tübingen.
Gegen die Ablehnung sei beim Verwaltungsgericht Sigmaringen Klage eingereicht worden, bis zur Entscheidung könne es mindestens ein Jahr dauern. "Diese Zeit kann er nutzen, um besser Deutsch zu lernen und etwas in Richtung Hauptschulabschluss zu unternehmen", meinte er.
Auch in anderen Fällen hätten frühere Angehörige afghanischer Sicherheitskräfte zunächst einen negativen Asylbescheid erhalten, sagte Linder. "Das ist kein Grund zur Panik.
Ich halte die Hoffnung auf einen Verbleib für berechtigt." Die Ablehnung belaste F. aber. "Es geht ihm nicht gut damit. Er sorgt sich um seine Verwandten in Afghanistan, weil seine Geschichte dort bekannt geworden ist."
Das Schicksal von F. hatte überregional für Beachtung gesorgt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte seine Abschiebung erlaubt, obwohl dagegen am Verwaltungsgericht Sigmaringen ein Eilantrag anhängig war. Das Gericht hatte deswegen angeordnet, dass der Flüchtling zurückgeholt werden muss. Mit einem deutschen Visum kehrte er im Dezember in die Bundesrepublik zurück.
F. war nach eigenen Angaben aus seiner Heimat geflüchtet, weil er als Soldat wegen der Zusammenarbeit mit ausländischen Kräften von den Taliban und der Terrormiliz Islamischer Staat bedroht worden sei.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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11.03.2018, 15:38 #13
AW: Rechtswidrige Abschiebung in Tübingen: Afghane muss zurückgeholt werden
Die Taliban sind nicht der Afghanische Staat und deshalb ist eine Bedrohung durch die Taliban kein Asylgrund. Die Behauptung, für ausländisches Militär tätig gewesen zu sein, kann so auch nicht stimmen, denn diese Leute sind von den jeweiligen Ländern aus Afghanistan abgezogen worden.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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