Rentnerin (76) sammelt Flaschen - Jetzt ist sie vorbestraft

Eine 76-jährige Frau ist jetzt vorbestraft, weil sie am Münchner Hauptbahnhof ihre Rente aufbessern wollte.
München - Das ist doppelt bitter! Anna Leeb hatte sich lange Zeit ihre Rente mit Flaschensammeln am Hauptbahnhof aufgebessert. Vor knapp zwei Jahren wurde der heute 76-Jährigen der kleine Zuverdienst von zwei Bahn-Mitarbeitern untersagt. Die gehbehinderte Rentnerin erhielt Hausverbot. Wegen Hüftproblemen hatte sie jetzt eine Abkürzung durch die Bahnhofshalle nehmen wollen – und nahm gleich noch eine leere Bierflasche mit. Allerdings wurde sie prompt erwischt! Just von den zwei Mitarbeitern, die ihr vor zwei Jahren das Sammeln untersagt hatten.
Die Folge: Ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs. „Die eigentlichen Verbrecher in München finden sie nicht, dann müssen sie jemanden wie mich rupfen“, klagt die Rentnerin. 2000 Euro Geldstrafe soll sie zahlen – und sie ist jetzt vorbestraft!
„Ich bin mit meinem Rollator durch die Bahnhofshalle, kam grad aus dem Krankenhaus, und dann hielten mich die zwei Männer der Bahn auf, haben mich am Arm gepackt, mit dem Rollator aus dem Hauptbahnhof gezerrt, und die Bierflasche musste ich wieder reinwerfen“, erzählt die Rentnerin.
Hausordnung verbietet Flaschensammeln

In München ist Anna Leeb keine Unbekannte: Normalerweise verkauft die Rentnerin entlang der Leopoldstraße bei jedem Wetter und mit ihrem Gehwägelchen das Münchner Stadtmagazin Charity München und hatte damals durch Zufall von dem einfach zugänglichem Geld gehört – so kam sie zum Flaschensammeln. Das Thema Pfandflaschensammeln am Hauptbahnhof bleibt ein Problem, um das sich niemand gerne kümmern möchte. Dabei halfen Anna Leeb vor dem Hausverbot auch viele Mitarbeiter der Bahn. „Es war oft so, dass mich Schaffnerinnen anhielten und mich fragten, ob ich nicht auch noch die Pfandflaschen aus den Zügen hole“, berichtet die geborene Münchnerin. „So hätte doch jeder etwas davon, und ich freue mich.“ Allerdings verbietet die Hausordnung das Flaschensammeln!
Ein Bahn-Sprecher teilt auf tz-Anfrage mit: „Wenn in den Abfallbehältern rumgewühlt wird, dann fällt eine Menge daneben. Sauberkeit ist für unsere Kunden ein wichtiger Punkt. Es geht nicht, dass ein Mülleimer durcheinandergebracht wird.“ Anna Leeb wird auf jeden Fall nichts mehr durcheinanderbringen. Auch wenn das Hausverbot bald ausläuft – der Hauptbahnhof ist für sie tabu! „Das waren jetzt genug Scherereien, der Hauptbahnhof wird mich nie wieder sehen.“
Am Hauptbahnhof gilt das Hausrecht der Deutschen Bahn

Der Hauptbahnhof München unterliegt dem Hausrecht des Unternehmens Deutsche Bahn. Und damit gilt dessen Hausordnung. Die Polizei greift daher nicht ein, wenn Beamte Pfandflaschensammler sehen. Wie am Flughafen München gilt also eine Sonder-Schirmherrschaft. Erst sobald es etwa zu Tätlichkeiten kommt oder zu einem Strafmandat wegen Hausfriedensbruchs, wird die Polizei dazugerufen.
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Sicher ist es im Münchner Hauptbahnhof nicht. Zwar wurde gegen die verrenteten Flaschensammlerinnen mit Rollator mit aller Härte vorgegangen, so dass die erwähnte Rentnerin nun sogar vorbestraft ist, ansonsten prügeln sich im Hauptbahnhof in der Schalterhalle aber Migranten, es gibt Übergriffe und Diebstähle und sicher fühlt man sich in den ehrenwerten Hallen beileibe nicht.