. "EUGH: EU-RAT DARF MITGLIEDSSTAATEN ZU FLÜCHTLINGSAUFNAHME ZWINGEN" (QUELLE) . DER EUROPÄISCHE GERICHTSHOF (EUGH) URTEILT, DASS DER 2015 BESCHLOSSENE VERTEILUNGSSCHLÜSSEL RECHTENS IST. Ungarn müsste im Rahmen der europäischen Flüchtlingsquote 1294 Asylbewerber aufnehmen, die Slowakei 902. Die Slowakei will das Urteil akzeptieren, Ungarn hingegen findet es "empörend". Beide Länder hatten gegen einen EU-Beschluss geklagt, der vorsieht, […]

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