Wir haben gelernt, dass die Vorrangprüfung für Beschäftigung gefallen ist (es muss nicht mehr geprüft werden, ob auch ein deutscher Arbeitnehmer für eine angebotene Stelle zur Verfügung steht) - sofern diese Vorrangprüfung je angewendet wurde -, dass es aber einige Arbeitsamtsbezirke in Deutschland gibt, die die Vorrangprüfung nicht ausgesetzt haben.

Offiziell.

Aber der Zusatz ist interessant:

Reguläre Beschäftigung und Zeitarbeit

Wie ist der Zugang zu Branchen mit Fachkräftemangel geregelt?

In den 23 Arbeitsagenturbezirken, in denen die Vorrangprüfung Bestand hat, gelten für Branchen mit Fachkräftemangel vereinfachte Regeln: Haben geflüchtete Menschen eine Qualifizierung für einen solchen Beruf, fällt die Vorrangprüfung weg. Ob Ihre Branche dazugehört, entnehmen Sie für Hochschulabsolventen bitte den Bestimmungen für die Blaue Karte EU. Für Ausbildungsberufe gilt die Positivliste der Bundesagentur für Arbeit.
https://www.unternehmen-integrieren-...en/einstellen/

Fazit: Es gibt sie eigentlich nicht, die Vorrangprüfung.