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    Gießen: 14 Asylbewerber aus Syrien, dem Irak und dem Iran stehen wegen Landfriedensbruchs und Körperverletzung vor Gericht

    Interessanterweise spricht man in Zusammenhang mit Kriminalität und Gerichtsprozessen nicht von Flüchtlingen, sondern von Asylbewerbern oder Migranten.

    Man stelle sich nur vor, eine Überschrift würde lauten:

    Gießen: 14 Flüchtlinge aus Syrien, dem Irak und dem Iran stehen wegen Landfriedensbruchs und Körperverletzung vor Gericht

    Nein, aber da steht:

    Gießen: 14 Asylbewerber aus Syrien, dem Irak und dem Iran stehen wegen Landfriedensbruchs und Körperverletzung vor Gericht
    "Ich kann mich noch erinnern, dass ein Besen an mir vorbeigeflogen ist", schildert der als Zeuge geladene damalige Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes seine Erinnerungen an die Massenschlägerei in der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE) für Flüchtlinge am 10. November 2015. Auch, dass er drei Faustschläge gegen den Kopf erhalten hat, weiß der heutige Hilfspolizist noch, aber: "Als ich wieder aufgewacht bin, lag ich schon im Lazarett." Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise sollen in der damals völlig überfüllten Einrichtung rund 60 Männer mit Fäusten, Steinen und Eisenstangen aufeinander und später auf die Security losgegangen sein - auch auf die Polizei, die mit 21 Streifenwagen im Einsatz war. Vier Mitarbeiter wurden bei dieser Prügelei zwischen Afghanen auf der einen Seite und Syrern und Irakern auf der anderen Seite verletzt. 14 Beteiligte sind nach Auffassung von Staatsanwalt Rouven Spieler identifiziert. Sie klagte er gestern in der Cafeteria des Amtsgerichts des Landfriedensbruchs, des schweren Landfriedensbruchs und der schweren Körperverletzung an.
    14 Asylbewerber benötigen ein Personal, das in einen üblichen Gerichtssaal gar nicht mehr passt:

    Ungewöhnlicher Ort
    An diesen ungewöhnlichen Ort wurde ausgewichen, weil keiner der Gerichtssäle groß genug war, um alle Prozessbeteiligten, darunter die 14 Angeklagten (von denen gestern aber nur zwölf erschienen waren) 14 Verteidiger und sieben Dolmetscher aufzunehmen. Auch zeitlich war das Verfahren ein Mammutprozess, dessen erster Verhandlungstag von 8.30 bis 15 Uhr dauerte.
    (Man beachte auch den kleinen Trick der Redaktion: 14 Angeklagte wird noch schnell lesbar in Zahlen geschrieben, der Zusatz aber, dass nur 12 Angeklagte erschienen waren, wird aber als Wort geschrieben, so dass es zwischen den Zahlen untergeht. Ebenso werden die 7 Dolmetscher (warum eigentlich 7, wenn es sich nur um maximal 3 Nationalitägen handelt?) auch nicht in Zahlen erwähnt, sondern die 7 wird als Wort geschrieben)


    Nun muss man an einem anderen Termin noch weiterverhandeln, denn einer der Asylbewerber befindet sich in einem Urlaub in der Türkei (oder über die Türkei im Heimatland oder die Türkei ist sein Heimatland, egal, er macht auf jeden Fall Urlaub)

    Fortgesetzt wird er am selben Ort zu einer ungewöhnlichen Zeit, nämlich am Samstag in zwei Wochen, weil an einem Werktag kein Termin gefunden wurde, der allen 14 Verteidigern in den Terminkalender gepasst hätte. Das Verfahren gegen einen 30-jährigen irakischen Asylbewerber wurde von Richter Harald Wack abgetrennt, weil dieser am 16. September noch im Urlaub in der Türkei ist.
    Und dann immer die Unstimmigkeiten mit den Personalien:

    Allein eine Stunde dauerte die Aufnahme der Personalien der Angeklagten. Mal war das Geburtsdatum falsch, mal war in den Unterlagen des Gerichts der Name der Heimatstadt eines Angeklagten als dessen Familienname eingetragen. Gegen 9.50 Uhr verlas Spieler dann die Anklageschrift.

    Einblicke, wie die Flüchtlinge zu ihren Eisenstangen kommen:

    Der Staatsanwalt wirft den Angeklagten vor, die Auseinandersetzung mit den Afghanen durch die Demontage der Feldbetten und die Lagerung der so gewonnenen Metallstangen in ihrem Zelt vorbereitet zu haben. Anschließend hätten sie die gegnerische Fraktion gezielt provoziert, um eine Massenschlägerei vom Zaun zu brechen. Ungeklärt ist für den Staatsanwalt, was der Anlass zu diesem Gewaltausbruch war. Die Angeklagten trugen am Mittwoch zur Beantwortung dieser Frage nichts bei. Sie machten durchweg von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch.
    Offenbar handelt es sich, wenn man obigen Absatz liest, um ethnische bzw. Nationalkonflikte, die auf deutschem Boden ausgetragen werden. Es sind nicht die ersten und es werden nicht die letzten sein.

    Die Hauptbelastungszeugen erschienen nicht. Warum nicht?

    Auch die an diesem Tag vernommenen Zeugen - ein Polizist und ein Security-Mitarbeiter - konnten wenig zur Aufklärung beitragen, da die Hauptbelastungszeugen, die die 14 Angeklagten identifiziert haben wollen, nicht erschienen waren. Das chaotische Geschehen an diesem 10. November wurde in der Cafeteria auch mit zweijährigem Abstand nicht klarer. So konnte ein Zeuge zwar bestätigen, dass Bewohner die Beamten attackiert hätten, die damals einen der Angreifer auf dem Boden fixiert hatten. Allerdings konnte er nicht sagen, ob das der Versuch eine Gefangenenbefreiung war, oder ein Angriff auf einen am Boden liegenden Gegner.
    Der Schlußakt dieses Mammutprozesses soll wohl in einem Freispruch enden.

    Bei der Zeugenbefragung zeigte sich aber die Strategie der Verteidiger, die zum einen die Einstellung der Verfahren erreichen will, weil die Angeklagten nicht eindeutig zu identifizieren seien. Zum anderen stellte man Spielers Version des Geschehens infrage, nach der die Syrer die Angreifer gewesen seien. Auffällig sei doch, dass der Konflikt im Zelt der Syrer ausgebrochen und keiner der Afghanen an diesem Tag festgenommen worden sei, so einer der Verteidiger.

    Der Bitte einiger Verteidiger, an einem wahrscheinlichen dritten Prozesstag auch Entlastungszeugen vorzuladen, kam Richter Wack vorerst nicht nach. Sollte die Vernehmung der Belastungszeugen keine belastbaren Aussagen liefern, sei deren Anwesenheit für eine eventuelle Einstellung der Verfahren gar nicht nötig.
    http://www.giessener-anzeiger.de/lok...t_18145434.htm
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Gießen: 14 Asylbewerber aus Syrien, dem Irak und dem Iran stehen wegen Landfriedensbruchs und Körperverletzung vor Gericht

    Eigentlich müssten die dann hier rausfliegen. Aber so wie wir unsere Regierung kennen, bekommen die als Belohnung jetzt den deutschen Pass, wetten?

  3. #3
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    AW: Gießen: 14 Asylbewerber aus Syrien, dem Irak und dem Iran stehen wegen Landfriedensbruchs und Körperverletzung vor Gericht

    Maas steht bestimmt schon mit gesenktem Kopf und hängenden Schultern vor dem Spiegel und überlegt, wie er den K(r)ampf gegen Rrrrächtzzzz! verstärken kann, da es bestimmt Nazis waren, die die Asylis gegeneinander ausgespielt haben. Und wenn nicht, sind sie trotzdem an allem schuld!
    "...und dann gewinnst Du!"

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