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Hits: 2661 | 27.08.2017, 10:56 #1
Nach Heimatbesuch: 651 Asylwerbern droht Abschiebung
Nach Heimatbesuch: 651 Asylwerbern droht Abschiebung
Urlaub im Heimatland zu machen, ist anerkannten Flüchtlingen in Österreich untersagt. Trotzdem statten sogenannte Flüchtlinge ihrer Heimat immer wieder einen Kurzbesuch ab. Ihnen droht in weiterer Folge die Abschiebung.
Bei insgesamt 651 Asylberechtigten konnten die Behörden bisher einen Heimatbesuch feststellen. Dies ergab eine parlamentarische Anfrage der NEOS.
Anstieg um 171,2 Prozent
Gegen die Asylwerber wurde ein Aberkennungsverfahren eingeleitet. Gleichzeitig handelt es sich bei den Zahlen um einen Anstieg von unglaublichen 171,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, gab das Innenministerium bekannt.
„Wer freiwillig in den Verfolgerstaat zurückreist, benötigt offenbar keinen Schutz“
NEOS- Klubobmann Niki Scherak forderte unterdessen die Regierung auf, zu handeln:
„Heimreisen führen bereits jetzt zur Aberkennung des Asylstatus, nur können dies Asylberechtigte zurzeit zu leicht umgehen. Das Innenministerium muss also endlich aktiv werden und Asylberechtigte, die ausreisen wollen, kontrollieren und befragen.“
Zum ganzen Artikel: https://www.islamkritik-objektiv.com...t-abschiebung/
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27.08.2017, 19:23 #2
AW: Nach Heimatbesuch: 651 Asylwerbern droht Abschiebung
Vor allem sollten die Schlepperschiffe mal unter die Lupe genommen werden. Die ganzen "Hilfs"-organisationen, die uns das Gesindel scharenweise ins Land schleppen.
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AW: Nach Heimatbesuch: 651 Asylwerbern droht Abschiebung
Österreich ist leider nicht Deutschland.
Im Vergleich ( im oben genannten Artikel geht es um Österreich).
Während also in Österreich, einem wesentlich kleineren und bevölkerungsärmeren Land als Deutschland, das zudem wesentlich weniger Flüchtlinge als Deutschland aufnahm, bei 651 Flüchtlingen ein Heimatbesuch festgestellt wurde
Bei insgesamt 651 Asylberechtigten konnten die Behörden bisher einen Heimatbesuch feststellen.
153 registrierte Fälle
http://www.heute.de/machenfluechtlin...-47788238.html
Nun fängt der Leser vermutlich an, sich das erste Mal zu wundern, dabei gibt es der Wunder noch viele.
In Österreich sind Heimatreisen anerkannten Flüchtlingen/Asylbewerbern (heißen in Österreich noch Asylbewerber bzw. -werber) verboten und der Asylbewerberstatuts wird aberkannt
während für Deutschland gilt, dass die anerkannten Asylbewerber in ihr Heimatland reisen dürfen
Grundsätzlich gilt: Reisen von Flüchtlingen sind nicht zwingend untersagt. Vielmehr hängen die grundsätzlichen Reiseoptionen vom Status des Asylbewerbers ab.
"Personen, die sich in Deutschland im Asylverfahren befinden, werden nicht an einer Ausreise gehindert", teilte eine Sprecherin des BAMF dem BR mit. Auch "Personen, denen nach Abschluss eines Asylverfahrens ein Aufenthaltstitel als Asylberechtigter, anerkannter Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter (…) erteilt wird, haben grundsätzlich das Recht, mit diesem Aufenthaltstitel auch Auslandsreisen zu unternehmen."
Heißt konkret: Egal, ob das Asylbewerberverfahren noch läuft oder bereits abgeschlossen ist - Auslandsreisen im Allgemeinen bleiben grundsätzlich nicht verwehrt."Für einen nur vorübergehenden Aufenthalt können im Übrigen auch nachvollziehbare Gründe, etwa familiärer Art (schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen etc.) vorliegen", teilt die Behörde mit. Das Bundesamt gehe "grundsätzlich davon aus, dass eine kurze Rückreise zur Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung, wie Teilnahme an einer Beerdigung, Besuch eines schwerkranken Familienangehörigen, kein Grund für einen Widerruf ist.
#ZDFcheck17-Fazit:
Die Behauptung, 153 Flüchtlinge würden in ihren Heimatländern Urlaub machen, ist Spekulation. Richtig ist, dass einige anerkannte Flüchtlinge in ihre Heimatländer reisen. Das ist völlig legal und hat keinen Einfluss auf das Aufenthaltsrecht eines anerkannten Flüchtlings.
Und während Österreich einen Anstieg der Zahlen heimatreisender Asylanten bzw. Flüchtlinge in ihre Heimatländer meldet, sind für Deutschland keine Zahlen bekannt.
Konkrete Zahlen liegen aber auch in NRW nicht vor.
http://www.heute.de/machenfluechtlin...-47788238.htmlEs ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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AW: Nach Heimatbesuch: 651 Asylwerbern droht Abschiebung
Noch ein Unterschied zu Österreich. Deutschland hat eine Bundeskanzlerin namens Merkel.
Berichte, nach denen Asylbewerber Urlaub in ihren Heimatländern machten, kommentiert Merkel deutlich: „Ich kann mir schwierige familiäre Situationen vorstellen, in denen eine Rückkehr für einige Tage verständlich ist.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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30.08.2017, 09:18 #5
AW: Nach Heimatbesuch: 651 Asylwerbern droht Abschiebung
Was uns da gerade widerfährt, basiert auf lange sorgfältiger Vorbereitung. Wir sollen ausgelöscht werden, nicht nur wir Deutschen, sondern das ganze weiße Europa. Das ist eigentlich Völkermord, aber es interessiert keinen.
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