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Landkreis regelt Miete für Flüchtlinge
Landkreis regelt Miete für Flüchtlinge
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark plant einen neuen Erlass, um die Gebühren für die Unterbringung von Flüchtlingen zu regeln. Das geht aus einer Beschlussvorlage hervor, die Ende August im Ausschuss für Soziales und Gesundheit beraten werden soll. Dabei handelt es sich wörtlich um den „Erlass einer Satzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Einrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen“. Die Satzung soll regeln, wie viel die Genannten zahlen müssen, wenn sie in Einrichtungen des Landkreises wohnen.Bereits jetzt übernachten Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge nicht kostenlos in den Unterkünften. Das fällige Entgelt wird entweder aus ihren eigenen Einkünften gezahlt oder über Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II.Die neue Satzung setzt das monatliche Nutzungsentgelt jetzt einheitlich auf 295 Euro pro Person bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten fest. Für die ersten drei Monate wird ein Entgelt von 98 Euro pro Person fällig, bei einem Aufenthalt von bis zu sechs Monaten 197 Euro pro Person. Die gestaffelte Erhöhung der Entgelte nach Aufenthaltsdauer ist im brandenburgischen Landesaufnahmegesetz festgeschrieben.Laut Beschlussvorlage basiert die Kalkulation auf der „tatsächlichen Summe der Mietzinsen aller Objekte zuzüglich Betriebs- und Nebenkosten“ aus dem Jahr 2016. Daraus wurde „ein Mittelwert pro Platz“ bestimmt, der einheitlich für alle Unterkünfte gelten soll. So sollen „unnötige Umzüge zwischen den Unterkünften allein aus Kostengründen“ ausgeschlossen werden. Zusätzlich zum Entgelt müssen Bewohner anteilig einen Reinigungsdienst zahlen, soweit sie nicht der Verpflichtung nachkommen, die Unterkünfte regelmäßig selbst zu säubern.
Diese Hausmeisterdienste werden dann voraussichtlich auch aus den Transferleistungen der Sozialhilfe und Hartz IV bezahlt.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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