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    Bundesamt akzeptiert gefälschte Pässe

    Die Pässe liefern die entscheidenden Hinweise. Aber was passiert, wenn das für die Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) einen gefälschten Pass vor sich liegen hat? Recherchen der „Welt am Sonntag“ zeigen, dass so gut wie nichts geschieht; das Bamf sieht sich nicht als Polizei. Augen zu und Bamf, könnte man mit Blick […]

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  2. #2
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    AW: Bundesamt akzeptiert gefälschte Pässe

    In unserer Merkel-Bananen-Republik wundert mich nichts mehr.
    "...und dann gewinnst Du!"

  3. #3
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    AW: Bundesamt akzeptiert gefälschte Pässe

    Auf nach Deutschland – mit gefälschtem Pass


    Bei über 2000 Asylsuchenden erkannte das Bundesamt für Migration im ersten Halbjahr 2016 Passfälschungen.

    Eigentlich hätte die Behörde die Urkundenfälschungen anzeigen müssen, doch darauf wird meist verzichtet.
    Der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert nun für jeden Mitarbeiter einer Behörde die Verpflichtung zur Anzeige.
    Manchmal dauert es nur Sekunden, bis ein gefälschter Pass auffällt. Dann etwa, wenn das Bild stümperhaft herausgetrennt und ausgetauscht wurde. Das bearbeitete Dokument kann jedoch auch einem Meisterwerk gleichen – dann, wenn Kriminelle echte Blankopässe gestohlen und Original-Druckmasch inen eingesetzt haben. Wasserzeichen und das Sicherheitspapier stimmen, alles hat scheinbar seine Ordnung. Eine solche Fälschung ist nur schwer zu entlarven.
    Anzeige

    Die Frage, wer sic h tatsächlich nach Europa aufgemacht hat, stellt sich in der Flüchtlingskrise dringend. Sind es Kriminelle, wie etwa viele der späteren Paris-Attentäter, die getarnt als Schutzsuchende einreisten? Oder sind es bedrohte Menschen, für die das Asylrecht gilt? Oder sind es solche, die keinen Bleibeanspruch haben, die lediglich Armut und Aussichtslosigkeit hinter sich lassen wollen?
    Die Pässe liefern die entscheidenden Hinweise. Aber was passiert, wenn das für die Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) einen gefälschten Pass vor sich liegen hat?

    Recherchen der „Welt am Sonntag“ zeigen, dass so gut wie nichts geschieht;
    das Bamf sieht sich nicht als Polizei. Augen zu und Bamf, könnte man mit Blick auf jene Behörde sagen, die in dem unauflösbaren Dilemma steckt, Hunderttausende Asylanträge einerseits schnell und andererseits gründlich bearbeiten zu müssen.
    Es ist fast ein Jahr her, dass der Bamf-Personalrat in einem offenen Brief „systemische Mängel“ durch die beschleunigten Verfahren beklagte. Bei einem hohen Anteil von Asylsuchenden müsse davon ausgegangen werden, dass eine falsche Identität angegeben werde, um eine Bleibeperspektive zu erhalten, schrieb der Personalrat.

    Wie das Bamf jetzt erklärte, weiß man auch weiterhin nicht, wie viel Wahrheit in diesem erhobenem Vorwurf steckt. „Das Bundesamt erfasst statistisch weder, wie viele Personen falsche Angaben im Asylverfahren machen, noch die Gründe für eine Ablehnung“, erklärte eine Sprecherin.
    Nur ein kleiner Teil der Asylsuchenden kann überhaupt genau überprüft werden – und zwar jene 20 bis 30 Prozent, die bei ihrer Einreise ein Dokument vorlegen, sei es echt oder gefälscht. Im ersten Halbjahr 2016 hat das Bamf 217.465 Pässe, Geburtsurkunden oder Führerscheine kontrolliert – und lediglich bei einem Prozent, in 2273 Fällen, schwere Manipulationen festgestellt. Solche, die wohl auch vor Gericht bestehen würde
    Pflicht zur Anzeige bei gefälschten Pässen gefordert

    Im Raum steht damit der Verdacht der Urkundenfälschung. Die kann mit fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Allerdings: Auf das Erstatten einer Anzeige wird nach Informationen der “Welt am Sonntag“ fast ausnahmslos verzichtet. Konkrete Nachfragen dazu beantwortete das Bamf nicht. Meist wird auf dem Personalbogen das Herkunftsland korrigiert – und weiter geht die Befragung.
    Der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert die Behörde jetzt auf, bei jedem gefälschten Pass Anzeige zu erstatten. „Es kann nicht die Aufgabe des Bamf sein, zu entscheiden, ob eine Anzeige angemessen ist oder nicht“, sagt der Vize-Vorsitzende Michael Böhl.

    Es müsse verhindert werden, dass sich jemand im Asylverfahren zu Unrecht Vorteil verschaffe. Mit solchen Pässen würden zudem Bankkonten eröffnet, um Terrororganisationen wie den IS zu unterstützen. Böhl setzt sich deshalb für strengere Regeln ein: „Wir dringen darauf, dass künftig nicht nur für Polizisten, sondern für jeden Mitarbeiter einer Behörde die Verpflichtung zur Anzeige besteht.“
    Falsche Angaben führen nicht automatisch zur Ablehnung

    Wie diese Zeitung erfuhr, debattierten darüber vor ein paar Tagen Vertreter von Bund und Ländern. Vor allem die Länder zeigten kein Verständnis für das Bamf. Wie das Bundesinnenministerium auf Nachfrage erklärte, informiert die Behörde allerdings schon heute die zuständigen Ausländerbehörden über gefälschte Pässe – die Länder hätten demnach durchaus etwas mitbekommen können
    Weiter hier:

    https://www.welt.de/politik/deutschl...htem-Pass.html

    Naturgemäß hat der Artikel 207 freigeschaltete Kommentare.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #4
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    AW: Bundesamt akzeptiert gefälschte Pässe

    Im Raum steht damit der Verdacht der Urkundenfälschung. Die kann mit fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Allerdings: Auf das Erstatten einer Anzeige wird nach Informationen der “Welt am Sonntag“ fast ausnahmslos verzichtet.
    Hier greift der Migranten Bonus. Da kann also der Chef von Al-Kaida einen simpel gefälschten Ausweis vorlegen und wird trotzdem durchgewinkt.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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