Integration in Leipzig: Arbeitsprojekt wird wegen mangelnder Teilnahme von Flüchtlingen eingestellt

Ein Leipziger Beschäftigungsprojekt vom Dezember 2016 mit 395 geplanten Asylbewerbern wurde jetzt wieder eingestellt. Es gab zu wenig Teilnehmer.

Die Stadt Leipzig wollte über ein ehrgeiziges Beschäftigungsprojekt Asylbewerbern mit einer Flüchtlingsintegratinsmaßnahme (FIM) das „Ankommen“ im Gastland erleichtern.


Doch von den 395 Schutzsuchenden, die zwischen dem 1. Dezember 2016 und dem 1. Juni 2017 dazu „verpflichtend“ eingeladen wurden, ergriffen nur 112 Asylbewerber aus 22 Ländern die Gelegenheit und unterzeichneten einen Teilnehmervertrag.
Wie die Verwaltung mitteilte, fehlten 144 Personen gleich ohne Begründung, während 20 Asylbewerber Widerspruch gegen die Beschäftigungsaufforderung einlegten. 69 Personen befanden sich in anderen Integrations- oder Sprachkursen. Der Rest hatte andere Gründe, war weggezogen oder befand sich in Haft, hatte inzwischen Arbeit gefunden oder hatte einen ablehnenden Asylbescheid erhalten.

Aktion „Saubere Stadt“

Die Arbeitsgelegenheit (AGH) beim Projekt „Saubere Stadt“ verlangte von den Asylbewerbern auf Müll-Streife zu gehen und Abfälle aus öffentlichen Grünanlagen, Straßen und Flächen einzusammeln, berichtet die „Leipziger Volkszeitung“.
Der Job sollte bei maximal 30 Wochenarbeitsstunden für bis zu sechs Monate gelten. Für ihren Einsatz sollten die Asylbewerber zusätzlich zu ihren regulären 332 Euro (alleinstehend; zum Vergleich ein Hartz IV-Empfänger: 409 Euro) einen Stundensatz von 0,80 Cent erhalten.
Wobei hier unterschlagen wird, dass den Asylbewerbern auch die Nebenkosten vom Amt erstattet werden (im Vergleich: ein Hartz-IV-Empfänger zahlt Strom, überhängige Heizkosten, Internet- und Telefonkosten, Fahrtkosten, Zuzahlungen zu Behandlungen und Arzneimitteln und muss Ansparungen für Reparaturen, Anschaffungen und Ersatzbeschaffungen vornehmen). Zusätzlich erhält ein Asylsuchender im laufenden Verfahren ein Taschengeld von 150,-- Euro zur freien Verfügung (im Vergleich: ein Hartz-IV-Empfänger erhält kein Taschengeld).






Die Teilnehmenden sollen mittels niedrigschwelliger Angebote mit FIM an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Dabei sollen sie die Grundregeln des gesellschaftlichen Lebens in Deutschland kennenlernen. Gleichzeitig leisten sie einen Beitrag zum Gemeinwohl.“
(Stadt Leipzig)
Zudem sollte die Wartezeit zwischen Einreise und Asylbescheid durch sinnvolle Beschäftigung überbrückt werden.

Ein Fernbleiben von der Flüchtlingsintegrationsmaßnahme ohne einen wichtigen Grund führt für die zugewiesenen Asylbewerber nach einem Anhörungsverfahren zu einer Leistungskürzung.“
(Martina Kador-Probst, Leiterin Sozialamt Leipzig)
Auf das Asylverfahren habe dies aber keine Auswirkungen.
Kürzungen als Theorie. Ich gehe davon aus, dass keine Kürzungen erfolgten. Im Anhörungsverfahren konnte bestimmt jeder der zugewiesenen Asylbewerber einen wichtigen Grund schildern, der sogleich anerkannt wurde.
Aber man muss die theoretische Möglichkeit schon hervorheben, damit sich die Einheimischen nicht etwa benachteiligt vorkommen. (Wobei man bei Einheimischen dem einen abgelehnten Arbeitsangebot zugleich das nächste geschickt hätte, um damit die Hartz-IV-Leistungen auf Null Euro zu drücken.)


300 Mio. Euro Fördermittel

Die Asylbewerber wurden vom Sozialamt ausgewählt und mussten mindestens 18 Jahre alt sein und durften aus keinem sicheren Herkunftsland sein, so die Bedingungen des Integrationsgesetzes vom vergangenen Sommer.
http://www.epochtimes.de/politik/deu...-a2195852.html