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22.06.2025, 09:55 #181
AW: Rundfunkgebühr (GEZ) soll jährlich um 2 Prozent steigen
Seit September 2020 betreibt der öffentlich-rechtliche Sender RBB das Jugendformat safespace. Auf Anfrage des Brandenburger AfD-Landtagsabgeordneten Dennis Hohloch kam jetzt heraus, dass safespace monatliche Kosten in Höhe von 23.677 Euro verursacht. Dies entspricht den Gebührenzahlungen von 1.290 Haushalten. Seit das Format vom RBB ins Leben gerufen wurde, sind insgesamt Kosten in Höhe von 1.373.266 Euro zustandegekommen.
Das Format richtet sich an Jugendliche im Alter zwischen 14 und 16 Jahren und dabei allen voraneil an FLINTA*-Personen. Ziel des Formats ist es diese Personen zu „empowern“. Dazu werden vor allem Kurzvideos für die chinesische Plattform TikTok produziert, in denen die Hosts über die verschiedensten Themen sprechen. In einem der neueren Kurzvideos echauffiert sich safespace-Host Nathalia über eine angebliche Obsession mit dem Thema Jungfräulichkeit. Währenddessen zerteilt sie zunächst mit einem Messer Tomaten und zerqutescht sie später mit ihrer Hand.
In anderen Videos wird den jungen Zuschauern erklärt, wie man hygienisch Analverkehr haben kann. Eingeleitet wurde dies mit der Frage „Kacke am Penis nach dem Analverkehr?“ Im Video selbst hält die Moderatorin eine Banane mit brauner Farbe in die Kamera. Auch wird den Jugendlichen in einem anderen Video erklärt, wie man sich selbst eine Taschenmuschi „ganz easy“ aus einem Handtuch, einem Handschuh und einer Socke bauen kann (Apollo News berichtete hier, hier und hier).
Das Format safespace hat, obwohl es ein Angebot ist, das sich an Jugendliche wendet, nichts mit dem Jugendangebot funk der öffentlich-rechtlichen Medien zu tun. Der RBB finanziert dieses Angebot zusätzlich zu den rund 50 Millionen Euro, die jährlich in funk gesteckt werden.
Aufgrund des verschwenderischen Umgangs mit den Gebührengeldern steht der RBB seit längerem in der Kritik und muss nun mit internen Reformen einer Pleite vorbeugen. So plant man beim RBB, dass der Zuschuss für die Mitarbeiter in den hauseigenen Kantinen gestrichen wird. Ebenso ist die Entlassung von Mitarbeitern geplant.
Ein großes Problem beim RBB sind neben den Ausgaben im laufenden Betrieb auch die Ruhegehälter von ehemaligen Mitarbeitern. Erst im April verlor der RBB einen Prozess gegen die ehemalige Programmdirektorin und Chefredakteurin Claudia Nothelle und muss dieser bis zu ihrem Lebensende 8.000 Euro monatliches Ruhegehalt zahlen. Ex-Intendantin Schlesinger streitet aktuell mit dem Sender über ihr Ruhegehalt. Sie fordert von dem Sender die Zahlung von rund 18.300 Euro monatlich. Der Sender begründet die Nichtzahlung damit, dass Schlesinger außerordentlich gekündigt wurde, da der Sender ihr Fehlverhalten vorwirft.
https://apollo-news.net/rbb-gibt-jed...endformat-aus/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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26.06.2025, 08:29 #182
AW: Rundfunkgebühr (GEZ) soll jährlich um 2 Prozent steigen
21 Fernsehsender und 69 Radiosender gehören zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Darunter auch Sender, die kaum jemand guckt, wie z.B. ARD-Alpha. In den Quoten-Rankings kommen aber auch Sender wie One, ZDF-Neo aber auch ARTE und 3-Sat nie vor. Ein sehr teures Vergnügen. Eine Reform wäre dringend geboten aber damit tun sich die Sender schwer......
Bremen – Der Gebührenerhöhung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben die Ministerpräsidenten im vergangenen Jahr nicht zugestimmt. Stattdessen fordern die Bundesländer von ARD, ZDF und Co. weitreichende Reformen – und vor allem Einsparungen. Jetzt wird es konkret.
Nach BILD-Informationen tagen die Intendanten der ARD-Sender am Mittwoch in Bremen. Ein wesentliches Thema soll der „Reformprozess“ sein. Dabei geht es vor allem um die Radiosender der neun Rundfunk-Anstalten.
▶︎ Aktuell gibt es 70 unterschiedliche Radiowellen, die über UKW oder rein digital empfangen werden können. Die Länder fordern die Reduzierung auf maximal 53 Sender. Dieser Forderung wollen die Intendanten nun offenbar nachkommen und ab 2027 bei 17 Kanälen einsparen.
Ob sie anschließend komplett eingestellt werden oder einzelne Angebote noch über Streams oder Podcasts verfügbar sein sollen, ist eine entscheidende Frage.
▶︎ Tatsächlich gibt es bundesweit etliche Überschneidungen. BR, NDR und MDR unterhalten zurzeit jeweils einen eigenen Schlager-Sender, sie alle sollen auf dem Prüfstand stehen. Zudem leistet sich der MDR sowohl einen Sender für Klassik als auch einen für Kultur, außerdem ein Programm für Kinder („MDR Tweens“) und eins für Jugendliche („Sputnik“).
▶︎ Programme für junge Hörer haben auch WDR („Die Maus“) und SWR („Das Ding“). Der BR gönnt sich einen eigenen Kanal für Volksmusik („BR Heimat“), der NDR für alternative Musik („Blue“).
Über die Beschlüsse wollen die Intendanten die Mitarbeiter nach BILD-Informationen am Donnerstagvormittag informieren.
Eine BILD-Anfrage beim „Hessischen Rundfunk“ (hat den Vorsitz der Intendanten-Konferenz) wollte ein Sprecher am Mittwoch nicht kommentieren.
https://www.bild.de/politik/inland/s...8b2e4c192ca838Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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06.07.2025, 10:54 #183
AW: Rundfunkgebühr (GEZ) soll jährlich um 2 Prozent steigen
Es gibt für alles Verantwortliche. Auch im Fall des Grünenpolitikers Gelbhaar sind die Personen bekannt. Trotzdem kommen diese ohne Konsequenzen davon. Der Bürger bleibt auf den von RBB-Deppen verursachten Millionenschaden sitzen. Dabei müssten eigentlich die Grünen zahlen, denn die RBB-Mitarbeiter sind bei den Grünen aktiv und die ganze Gelbhaaraffäre ist eigentlich eine Angelegenheit der Grünen......
Aus Rundfunk-Gebühren: RBB zahlt hohe Entschädigung an Grünen-Politiker
Eine Berichterstattung des RBB, die ihm vor der Bundestagsneuwahl jede Menge Ärger brachte: Nun ist der Streit zwischen der ARD-Anstalt und dem Politiker Stefan Gelbhaar (Grüne) aus Berlin-Pankow außergerichtlich beigelegt. Doch das Ende der sogenannten „Gelbhaar-Affäre“ wird dem Rundfunk-Gebührenzahler gar nicht gefallen. Denn der mit Gebühren finanzierte RBB muss eine hohe Entschädigung an den Grünen-Politiker zahlen.
Es ist wieder Otto Normalverbraucher, der die Zeche begleichen darf, die andere ihm eingebrockt haben. Und das war schon hammerhart, was man da in einem RBB-Bericht im Dezember 2024, Wochen vor den Bundestagsneuwahlen, dem Pankower Bundestagskandidaten der Grünen vorwarf.
So hätten mehrere Frauen aus seinem Parteiumfeld Belästigungsvorwürfe gegen Gelbhaar erhoben. Die Folge: Gelbhaar wird als Direktkandidat abgesetzt, seine politische Karriere ist damit zerstört, zumindest sehr stark angeschlagen. Dann kommt heraus: Die Vorwürfe stimmen so nicht. Und die Identität einer Zeugin stimme auch nicht, die eine eidesstattkiche Erklärung abgegeben hatte.
Gelbhaar, von Beruf Anwalt, zog gegen den RBB vor Gericht. Der ARD-Sender räumt in einer aktuellen Mitteilung ein, dass ein am 31.12.2024 veröffentlichter RBB-Beitrag „unwahre Vorwürfe gegenüber Stefan Gelbhaar enthielt“.
Weiter teilt der Sender mit, der wegen einer anderen Geschichte drastisch sparen muss: Man habe sich mit dem Grünen-Politiker außergerichtlich geeinigt. „Der Vergleich beinhaltet auch die Zahlung einer Geldentschädigung an Stefan Gelbhaar. Über den konkreten Inhalt des Vergleichs haben beide Parteien Stillschweigen vereinbart.“
Weiter gesteht der RBB ein: Der Sender habe „Fehler bei der journalistischen Arbeit eingeräumt und sich für die Berichterstattung und den erheblichen Schaden, der Stefan Gelbhaar dadurch entstanden ist, entschuldigt. Stefan Gelbhaar hat die Entschuldigung angenommen“.
Der Pankower Politiker: „Der RBB hat sich einsichtig gezeigt und ist in unserer Verhandlung dann auch sehr vernünftig und strukturiert mit dem Konflikt umgegangen.“
Allerdings geht der Sender damit nicht gerade vernünftig und vor allem transparent gegenüber den Gebühren-Zahler aus Berlin und Brandenburg um, die den finanziell schwachen Sender finanzieren. Denn der RBB nennt die Entschädigungssumme nicht.
Begründung: Zwischen beiden Seiten wurde dazu Stillschweigen vereinbart. Gut, Gelbhaar muss die Summe ja auch nicht zwingend nennen, der in dem Verfahren 1,7 Millionen Euro an Entschädigung gefordert hatte. Aber der RBB müsste eigentlich. Er hat Glück, dass es die Stillschweigeklausel gibt. Insider berichten der B.Z., dass der Sender möglicherweise dem Politiker eine Summe im sehr hohen sechsstelligen Bereich zahlen werde.
https://www.msn.com/de-de/nachrichte...b6fb0b71&ei=31Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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23.08.2025, 09:36 #184
AW: Rundfunkgebühr (GEZ) soll jährlich um 2 Prozent steigen
Die ARD hat im Vorjahr rund 203 Millionen gebühren-Euro für den guten Ton ausgegeben. Zehn Orchester, fünf Chöre und vier Big Bands mit mehr als 2.000 fest angestellten Musikern und Mitarbeitern stehen auf der öffentlich-rechtlichen Gehaltsliste.
Besonders ins Gewicht fällt die Bezahlung einzelner Spitzenkräfte. Dennis Russell Davies, Chefdirigent des MDR-Sinfonieorchesters, hat etwa im Vorjahr rund 420.000 Euro kassiert – mehr als sein eigener Intendant und sogar mehr als der US-Präsident.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) fordert, die Zahl der Ensembles könne ohne weiteres halbiert werden. Auch frühere ARD-Verantwortliche wie Tom Buhrow stellten bereits die Frage, ob die Beitragszahler eine solche Vielzahl an Klangkörpern finanzieren wollen. Schließlich gibt es eine Sparvorgabe von 950 Millionen Euro bis 2028 (JF berichtete).
Ist das Kunst und Kultur, oder kann das weg?
Befürworter betonen dagegen den kulturellen Wert: Seit 2014 gehören die Orchester und Chöre zum immateriellen Kulturerbe der Unesco. Die deutsche Orchester- und Theaterlandschaft gilt international als einzigartig, viele der ARD-Ensembles haben eine über hundertjährige Tradition. Ihre Konzerte sind meist ausverkauft, und sie wirken an zahlreichen Festivals und Bildungsprojekten mit. Stardirigent Sir Simon Rattle warnte, die Abschaffung solcher Klangkörper sei eine „unglaubliche, schändliche Torheit“ und ein „Indiz für eine Gesellschaft im Niedergang“.
Auch innerhalb der ARD wächst dennoch die Skepsis. SWR-Intendant Kai Gniffke wies bereits 2023 darauf hin, daß der Medienstaatsvertrag keinen ausdrücklichen Auftrag zur Unterhaltung von Orchestern, Chören oder Big Bands enthalte.
https://jungefreiheit.de/kultur/medi...orchester-aus/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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09.10.2025, 11:07 #185
AW: Rundfunkgebühr (GEZ) soll jährlich um 2 Prozent steigen
Es gibt nicht viele Möglichkeiten sich legal von der Zwangsabgabe zu befreien. Bürgergeldbezieher müssen nichts zahlen oder Leute, die angeblich oder tatsächlich in einem Haushalt leben, der diese Abgabe bezahlt. Nicht zahlen zu wollen, kann übel enden. Während Mörder frei herumlaufen, weil es keine Haftplätze gibt, werden Zahlungsverweigerer bis zu 6 Monate in Erzwingungshaft genommen. Oder der Gerichtsvollzieher kommt vorbei. Offenbar schreckt das rund 4 Millionen Menschen nicht.....
Fast vier Millionen sind im Zahlungsrückstand: Verweigerung des Rundfunkbeitrags wird zum Massenphänomen
Immer mehr Menschen in Deutschland entrichten den Rundfunkbeitrag nicht, viele davon verweigern die Zahlung ganz bewusst. Beinahe 1,6 Millionen Beitragsschuldner ließen es 2024 sogar auf eine Vollstreckung ankommen.
Fast vier Millionen Beitragspflichtige zahlen den Rundfunkbeitrag regelmäßig nicht pünktlich oder sogar überhaupt nicht. Das geht aus dem Jahresbericht 2024 des mit der Eintreibung der Beiträge beauftragten „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, dem Nachfolger der GEZ, hervor. Beinahe 1,6 Millionen Beitragsschuldner ließen es über das Jahr verteilt sogar auf ein Vollstreckungsersuchen, die finale Mahnstufe, ankommen.
22,73 Millionen Mal leitete der Beitragsservice Maßnahmen gegen Nichtzahler ein. Bei knapp 47 Millionen Beitragspflichtigen, die die öffentlich-rechtlichen Anstalten insgesamt verzeichnen, war also ein erheblicher Anteil betroffen. Ende des Jahres waren mehr als 8 Prozent der Konten nicht ausgeglichen.
Damit leisten immer weniger Zahlungspflichtige ihre Beiträge fristgerecht. Nach Ansicht des Beitragsservice ist „der Rundfunkbeitrag gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (§ 10) unaufgefordert zu zahlen.“ Wird nicht rechtzeitig gezahlt, versendet der Beitragsservice zunächst eine schriftliche Zahlungserinnerung. Auf dieser Stufe befanden sich Ende 2024 knapp eine halbe Million Haushalte.
Erfolgt nach der Erinnerung immer noch keine Zahlung, ergeht ein Festsetzungsbescheid. In 1,4 Millionen Fällen war das Verfahren Ende 2024 bereits so weit. In dem Bescheid enthalten ist ein Säumniszuschlag von mindestens acht Euro. Das Dokument ist einerseits rechtlich vollstreckbar, andererseits kann innerhalb eines Monats Widerspruch dagegen eingelegt werden.
Auf den Festsetzungsbescheid folgt die eigentliche Mahnung. Bis es so weit kommt, sind viele Monate, teilweise Jahre des Nicht-Zahlens verstrichen. 620.000 Haushalte und Betriebe waren Ende letzten Jahres gerade mit einem offiziellen Mahnschreiben konfrontiert. Die letzte Eskalationsstufe ist ein Vollstreckungsersuchen.
Durch Pfändung oder ähnliche Zwangsmittel vollstreckt werden sollten Ende 2024 1,2 Millionen Forderungen. Summiert man die entsprechenden Ersuchen über das ganze Kalenderjahr, kommt man sogar auf 1,59 Millionen. Das sind über 300.000 mehr als im Vorjahr – ein neuer Rekord. Der Beitragsservice hebt hervor, dass diese Langzeitverweigerer durch einen „Meldedatenabgleich 2022“ aufgespürt worden seien.
Die Erhebung des Rundfunkbeitrags durch den Beitragsservice wird so zu einer kostspieligen Angelegenheit: 4 Euro und 6 Cent pro Jahr muss jeder Haushalt allein dafür aufbringen, die Beiträge einzutreiben. Ein nicht unerheblicher Teil davon dürfte auf die „externe Sachbearbeitung“ entfallen. Intern ist der Beitragsservice immer weniger in der Lage, die wachsende Masse an Nichtzahlern abzuarbeiten. Daher werden zusätzliche Kräfte von außerhalb für die wenig produktive Tätigkeit bezahlt und gebunden.
Eine Frau aus Bayern ging mit ihrer Verweigerung des Rundfunkbeitrags besonders weit und ist nun bis vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen – Apollo News berichtete hier und hier. Nach Ansicht der Kläger könnte eine Verweigerung der Beitragszahlung zulässig sein, wenn die Rundfunkanstalten ihrem verfassungsrechtlichen Anspruch nicht nachkommen und nicht ausgewogen berichten. Dass ein einzelner Beitragszahler das subjektiv selbst entscheiden kann, hatte das Verwaltungsgericht München zuletzt jedoch verneint. Das Urteil aus Leipzig steht noch aus.
https://apollo-news.net/fast-vier-mi...assenphaenomenAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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