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15.08.2024, 13:44 #131VIP
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AW: Rundfunkgebühr (GEZ) soll jährlich um 2 Prozent steigen
Ich dachte, Sozialisten sitzen mit dem Volk auf gleichen Stühlen, denn es sind doch die, die sich über Luxus und Verschwendung auf Kosten der einfachen Leute so aufregen.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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21.08.2024, 09:41 #133
AW: Rundfunkgebühr (GEZ) soll jährlich um 2 Prozent steigen
Das leidige Thema um die von ARD, ZDF und Konsorten erhobenen Zwangsgebühren zur Finanzierung ihres Milliarden-Apparates sorgt auch bei unserer Leserschaft immer wieder für Zündstoff. Jetzt erreichte uns das Schreiben einer Frau, die im Sendegebiet des Südwestrundfunks (SWR) lebt und vom Beitragsservice der Öffentlich-Rechtlichen mit einer Forderung in Höhe von genau 307,79 Euro konfrontiert wird – die sie nicht zu zahlen bereit ist.
Die unfreiwillige GEZ-Kundin begründet dies in ihrem an den Beitragsservice adressierten Widerspruch insbesondere wie folgt: „Nachweislich werden Meinungen, die den seitens der Regierung eingenommenen Standpunkten widersprechen, verzerrt und unterdrückt. Kritische Berichterstattung hinsichtlich des Regierungshandelns findet kaum mehr statt. Oppositionelle und regierungskritische Stimmen werden systematisch als ‚Verrückte‘, ‚Querulanten‘ oder ‚Spinner‘ dargestellt. Der verfassungsmäßige Auftrag einer unabhängigen sorgfältigen Berichterstattung ist nicht mehr gegeben.“
Aus diesem Grund sei, so die Leserin, auch die verfassungsrechtliche Rechtfertigung für die Erhebung, die Forderung und erst recht die Eintreibung der Rundfunkgebühr entfallen. Dabei beruft sich die Baden-Württembergerin auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018, in welchem eben diese Grundlage wie folgt umrissen wird:
„In der Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner Funktion als nicht allein dem ökonomischen Wettbewerb unterliegender, die Vielfalt in der Rundfunkberichterstattung gewährleistender Anbieter, der durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen Orientierungshilfe bietet, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags als Beitrag rechtfertigende individuelle Vorteil.“
Mit anderen Worten: Das Bundesverfassungsgericht verknüpft die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags mit ganz klaren Voraussetzungen. Mit der Frage, ob diese Anforderungen an das eigene Programm nach wie vor gegeben sind, konnte oder wollte sich der SWR nicht auseinandersetzen. Statt sich selbst zu reflektieren, griff der Sender sofort zu deutlich schärferen Schwertern und drohte seiner „Kundin“ mit Pfändungsmaßnahmen – ganz einfach, weil er es kann, und dafür noch nicht einmal einen gerichtlichen Titel benötigt.
NDR pfeift seine Eintreiber schon zurück
Dabei sind sich die Gerichte in Deutschland keineswegs einig darüber, ob ARD, ZDF und Co die vom Bundesverfassungsgericht definierten Voraussetzungen (noch) vollumfänglich erfüllen, wie folgendes Beispiel zeigt. Der NDR ist in einem Streit mit säumigen Beitragszahlern inzwischen zurückgerudert und will – anders als der SWR – zunächst noch Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bzw. Landesverfassungsgerichts Hamburg abwarten.
Mit Schreiben vom 24. Juni 2024 beschied der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandfunk den Widerspruch eines „Kunden“ (Name dem Autor bekannt) wie folgt:
„Sehr geehrter Herr XY, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Widerspruchs gegen den Festsetzungsbescheid des Norddeutschen Rundfunks vom 03.06.2024. Die Entscheidung über den Widerspruch setzen wir bis zum Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (Az.: 6 A 1432/24SN) aus. Vollstreckungsmaßnahmen werden aus dem angefochtenen Bescheid bis zum Abschluss des vorgenannten Verfahrens nicht eingeleitet.“
Hintergrund solcher und ähnlicher Schreiben, die aktuell seitens des Beitragsservices in Umlauf gebracht werden, ist eben die noch ausstehende Antwort des Bundesverwaltungsgerichts auf die Frage, ob Rundfunkbeiträge überhaupt noch durchgesetzt werden dürfen, wenn ein systematisches Versagen der Öffentlich-Rechtlichen vorliegt.
Anders als in Baden-Württemberg, Bayern oder Sachsen sind im Einzugsgebiet des NDR etwa die Kommunen für die Eintreibung der Zwangsgebühren zuständig. Die Initiative „Beitragsblocker“ verweist hierzu exemplarisch auf die Gemeinde Jesteburg (Niedersachsen), die nicht mehr bereit sei, diese Aufgabe weiter fortzuführen. Mittlerweile hat angesichts der unklaren Rechtslage auch der NDR eingelenkt und schrieb der Gemeinde Jesteburg am 15. Juli 2024:
„Sehr geehrte Damen und Herren, am 02.05.2024 haben wir Sie beauftragt, gegen oben genannten Schuldner die Zwangsvollstreckung durchzuführen. Inzwischen hat sich ein anderer Sachverhalt ergeben. Stellen Sie die Vollstreckung bitte ein. Eine Rücksendung des Ersuchens ist nicht erforderlich.“
SWR feuert bei Eintreibung weiter aus allen Rohren
Wie ist das höchst unterschiedliche Vorgehen bei der Eintreibung von vermeintlich ausstehenden GEZ-Beiträgen also zu erklären? Weshalb verzichtet der NDR bis auf weiteres darauf, während der SWR stur an der bisherigen Linie festhält? Liegt es daran, dass dem NDR die Helfershelfer abhanden gekommen sind und der SWR im Gegensatz dazu Herr des eigenen Verfahrens sein kann? Fragen, die zunächst leider unbeantwortet bleiben müssen, aber natürlich dennoch gestellt werden dürfen.
Denn, unglaublich, aber wahr: Anders als bei sonstigen Streitigkeiten zwischen Gläubigern und Schuldnern dient allein der durch den Beitragsservice ausgestellte Rückstandsfestsetzungsbescheid „als Vollstreckungsgrundlage für rückständige Rundfunkbeiträge und hat insofern die Funktion eines Titels, der den öffentlich-rechtlichen Anspruch vollstreckbar macht“.
Heißt: Einer Überprüfung auf Rechtmäßigkeit des Anspruchs durch Dritte, insbesondere Gerichte, bedarf es hierzu nicht. Oder besser gesagt – bedurfte es bisher nicht, falls das Beispiel der „Beitragsblocker“ und des NDR auch andernorts Schule machen sollte.
Der SWR indes zeigt sich von alledem gänzlich unbeeindruckt und scheint gewillt, bei der Eintreibung vermeintlich ausstehender Rundfunkbeiträge auch solche Register zu ziehen, die man sonst eher aus autoritären Systemen kennt. Im vorliegenden Fall hat der Beitragsservice sogenannte „Drittauskünfte“ über die Schuldnerin beantragt, sprich sich nach deren Arbeitgeber erkundigt, um dort gegebenenfalls den Lohn pfänden zu können. Die gewünschte Auskunft wurde dem Gläubiger über den örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher bzw. die Deutsche Rentenversicherung schließlich auch erteilt.
Gegenüber reitschuster.de stellt die Leserin daher die nicht ganz unberechtigt erscheinende Frage: „Warum setzt der SWR [sprich „Beitragsservice“] einen Gerichtsvollzieher ein, um letztlich doch selbst zu pfänden.“ Dieses Vorgehen erachte sie „als eine Überschreitung einer roten Linie. Denn die Absicht dahinter erscheint offensichtlich: Allem Anschein geht es nicht zuletzt um Einschüchterung säumiger GEZ-Zahler.
Hausbank stellt auf Durchzug
Da passt es ins Bild, dass selbstverständlich auch die Hausbank der Schuldnerin – in diesem Fall die ING Diba AG – informiert wurde, negativen Schufa-Eintrag inklusive. Die Leserin teilte ihrer Bank mit, dass sie eine etwaige Kontopfändung seitens des SWR bzw. Beitragsservices für rechtswidrig erachte und forderte diese daher auf, von möglichen Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen.
Der Bank wiederum sind solche Bedenken einerlei und sie degradiert sich selbst zum braven Befehlsempfänger. Die ING Diba teilte ihrer langjährigen Kundin unter anderem mit: „Wir als Drittschuldner prüfen nicht, ob die geltend gemachte Forderung rechtmäßig ist. Die uns vorliegende Pfändungs- und Einziehungsverfügung ist rechtsgültig. Bei der Zustellung einer Pfändung sind wir generell verpflichtet, diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Deshalb sind die von uns getroffenen Maßnahmen korrekt.“
Das mag im Allgemeinen natürlich stimmen, verleiht dem hier vorliegenden speziellen Fall aber dennoch einen mindestens faden Beigeschmack. Denn bei der „Pfändungs- und Einziehungsverfügung“ handelt es sich keineswegs um einen gerichtlichen Titel, sondern lediglich einen vom Beitragsservice selbst ausgestellten Festsetzungsbescheid.
https://reitschuster.de/post/zwangsg...gegen-goliath/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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22.08.2024, 15:43 #134schaut manchmal vorbei
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AW: Rundfunkgebühr (GEZ) soll jährlich um 2 Prozent steigen
Man sollte sich durchaus mal die Frage stellen, wie andere europ. Länder das handhaben?
Diese Gebühren gibt es meines Wissens nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz?
Trotzdem gibt es ja in anderen Ländern durchaus so etwas wie "Staats-TV und -Rundfunk"
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22.08.2024, 16:40 #135
AW: Rundfunkgebühr (GEZ) soll jährlich um 2 Prozent steigen
Rundfunkgebühren muss man in vielen Ländern zahlen wo es einen ÖRR gibt.
https://www.bdae.com/journal/710-in-...ders-hoch-sindAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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23.08.2024, 09:14 #136schaut manchmal vorbei
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AW: Rundfunkgebühr (GEZ) soll jährlich um 2 Prozent steigen
Vielen Dank für das Suchen und Einstellen.
Auf die Idee hätte ich ja auch kommen können
Allerdings sind diese Länder ja "nur" ein kleiner Teil der europ. Länder.
Warum kommen aber die restlichen Länder ohne eine Gebühr aus?
Trotz Staats-TV und Radio?
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23.08.2024, 09:28 #137
AW: Rundfunkgebühr (GEZ) soll jährlich um 2 Prozent steigen
Indem der jeweilige Staat das Rundfunksystem per allgemeiner Steuern finanziert. So hat der dortige Bürger weniger Anlass sich aufzuregen. Merkel hat sich mit der Änderung des Systems das Wohlwollen der Medien erkauft. Diese Haushaltsabgabe ist faktisch eine neue Steuer, die so nicht zulässig ist aber von den Gerichten bestätigt wurde. Und wie siehts nun weltweit aus?
GEZ-Gebühr im weltweiten Vergleich: So viel Rundfunkbeitrag zahlt man anderswo
Der Rundfunkbeitrag liegt bei derzeit 220 Euro pro Haushalt in Deutschland. Im weltweiten Vergleich verlangen nur wenige Staaten noch mehr. In etlichen wurde die Gebühr ganz abgeschafft.
Der Rundfunkbeitrag – die frühere GEZ-Gebühr – ist die Haupteinnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Der monatliche Beitrag liegt derzeit bei 18,36 Euro. Nach einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten soll dieser 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen.
Im europäischen Vergleich gehört Deutschland damit zu den drei Ländern, die am meisten verlangen. Nur Österreich und die Schweiz sind noch teurer.
Staaten ohne Gebühr, beziehungsweise mit inzwischen gänzlich abgeschafftem Beitrag oder der Regelung, dass er in naher Zukunft abgeschafft wird sind in Europa Andorra, Belgien, Bulgarien, Estland, Frankreich, Großbritannien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Rumänien, Russland, Slowakei, Spanien, der Ukraine, Ungarn und Zypern. Auch in den USA und Kanada wird kein Rundfunkbeitrag verlangt.
Über die Höhe des Beitrags in Deutschland wird in regelmäßigen Abständen diskutiert. Die Bundesländer beauftragen per Staatsvertrag den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – sie bestimmen also, was er für die Bevölkerung leisten oder welche Programme er anbieten soll. Dafür müssen die Häuser finanziell ausgestattet sein. Der wirtschaftliche Aufwand folgt dem Auftrag.
Die unabhängigen Experten der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) überprüfen regelmäßig die Finanzpläne von ARD, ZDF und Deutschlandradio und achten auf Sparsamkeit. Die Bundesländer müssen sich bei der Beitragshöhe eng an der Empfehlung der KEF-Experten orientieren. Dieses ausgefeilte Gesamtgefüge soll auch die verfassungsrechtlich geschützte Rundfunkfreiheit sichern.
Wer sich befreien lassen will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Menschen, die gewisse Sozialleitungen wie etwa die Grundsicherung im Alter, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, BAföG oder aber Berufsausbildungsbeihilfe beziehen, müssen keine Rundfunkgebühren zahlen. Taubblinde Menschen und Sonderfürsorgeberechtigte sind ebenfalls von einer Zahlung befreit.
https://www.stern.de/kultur/gez-gebu...-34486200.htmlAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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23.08.2024, 09:46 #138schaut manchmal vorbei
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AW: Rundfunkgebühr (GEZ) soll jährlich um 2 Prozent steigen
Die unabhängigen Experten der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) überprüfen regelmäßig die Finanzpläne von ARD, ZDF und Deutschlandradio und achten auf Sparsamkeit.
Da kann ich nur lachen.....
Wie kommen nun die anderen Länder beim Staats-TV und -Radio ohne Gebühr aus?
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23.08.2024, 09:50 #139
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23.08.2024, 10:24 #140schaut manchmal vorbei
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AW: Rundfunkgebühr (GEZ) soll jährlich um 2 Prozent steigen
Also dass man dem Stern nicht so glauben kann, weiß eigentlich seit Relotius jeder.....
Habe jetzt mal nur nach Spanien gegoogelt und dabei kam ich auf das hier
DIE FINANZIERUNG DER REGIONALEN FERNSEHANSTALTEN IN SPANIEN
Die einzelnen Regionen unterstützen den ÖRR zwar, können aber nicht automatisch politischen Einfluß nehmen.
In Deutschland sitzen ja viele Parteimitglieder und Politiker in den Vorständen
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