Auswertung verfassungswidrig? Der gläserne Flüchtling

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf jetzt in die Handys und andere Datenträger der Asylbewerber schauen. Doch noch immer bleibt die Frage: Ist das überhaupt verfassungskonform?
Um die Einleitung kurz zu machen. Es geht darum, dass die Behörden Datenträger wie Handys und Laptops auswerten dürfen. Dürfen, nicht müssen. Sie dürfen auch den Flüchtling durchsuchen, wenn er nicht freiwillig sein Handy herausrückt.

Es wird kaum so sein, dass hier regelmäßige Durchsuchungen stattfinden werden und nach Meinung der FAZ und der Flüchtlingsverbände und einiger ungenannter Rechtsexperten auch nicht dürfen und sollen.

Deswegen macht die FAZ sich die Mühe, einen dreiseitigen Artikel zu verfassen.

Bereits während der Abstimmung des Gesetzesentwurfs im Frühjahr wurde die Maßnahme scharf kritisiert. Flüchtlingsorganisationen wie Pro Asyl und der Jesuiten-Flüchtlingsdienst sowie auch einige Rechtsexperten beurteilten den Entwurf als verfassungswidrig. Die Linken und die Grünen stimmten gegen den Entwurf, auch aus der SPD kamen zwei Gegenstimmen. Sogar der Bundesrat äußerte Bedenken und schlug einige Nachjustierungen vor.
Die Auswertung ist nicht per se verfassungswidrig, muss aber dringend anders geregelt werden

Deshalb betont der Strafverteidiger und Lehrbeauftragte an der Uni Köln Nikolaos Gazeas auch, dass eine Handyauswertung nicht per se verfassungswidrig wäre. Er ist einer der Rechtsexperten, die sich gegen den Entwurf ausgesprochen haben. Im Mai hat er für den Deutschen Anwaltsverein eine kritische Stellungnahme mitverfasst. Das Gesetz verstößt seiner Ansicht nach gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, das ein Grundrecht ist. Es umfasst auch das Recht auf Gewährleistung von Vertraulichkeit bei informationstechnischen Geräten, so hat es das Bundesverfassungsgericht 2008 festgelegt.
„So, wie die Befugnis im Gesetz formuliert worden ist, ist sie unverhältnismäßig“, sagt Gazeas. „Es werden viel mehr Daten gesichert, als es zur Feststellung von Identität und Staatsangehörigkeit notwendig ist.“ Wie etwa die Kontakte zu Ärzten und Anwälten. Auch Fotos, die Freunde per WhatsApp geschickt haben oder private Angelegenheiten, über die man sich per SMS ausgetauscht hat, sind betroffen. Alles Dinge, die unter die sensible Sphäre der Privatsphäre oder gar Intimsphäre fallen.
Das waren die wichtigsten Auszüge aus Seite 1
http://www.faz.net/aktuell/politik/i...ors_picks=true

Es folgt Seite 2

„Die Eingriffsintensität ist für den Zweck, der erreicht werden soll, viel zu hoch“, so Gazeas. „Wir bewegen uns nicht im Bereich der Terrorabwehr, sondern laut der Gesetzesbegründung geht es im Kern lediglich darum herauszufinden, ob jemand wirklich so heißt, wie er behauptet.“ Gazeas zieht eine klare Grenze zur Auswertung von Datenträgern, wie sie auch im Strafrecht vorkommt. „Bei der Hausdurchsuchung eines Verdächtigen wird zwar oft auch alles Digitale mitgenommen. Der Unterschied ist: Zum einen kann man oft vor Ort nur schwer eingrenzen, welche Daten nur benötigt werden. Zum Anderen wird dem Betroffenen eine Straftat vorgeworfen, es besteht zumindest also ein Anfangsverdacht.
Obwohl viele Daten nicht gebraucht werden, werden sie beschafft

Bei den Flüchtlingen hingegen könnte man die Daten, die Hinweise auf Identität und die Staatsangehörigkeit geben, schon vorher einschränken. Dazu sei es nicht nötig, „den ganzen digitalen Hausstand“ eines Menschen zu kopieren. „Viele dieser Informationen sind gar nicht im Interesse des Bamf, trotzdem werden sie beschafft.“
Ein Highlight deutschen Rechtsverständnisses:
"Der Antragssteller hat sich zunächst auch nichts zu Schulden kommen lassen: Er hat einfach nur keine Papiere."

Das Bamf gibt zwar an, das „eine inhaltliche Auswertung nicht stattfindet.“ Trotzdem haben viele Informationen selbst vorübergehend nichts auf staatlichen Servern zu suchen.

Der Antragssteller hat sich zunächst auch nichts zu Schulden kommen lassen: Er hat einfach nur keine Papiere. “Die geplante Durchsuchung stellt die Flüchtlinge unter Generalverdacht, hinsichtlich ihrer Identität zu lügen.“
Wie viele Flüchtlinge tatsächlich ohne Pass nach Deutschland einreisen, erhebt das Bamf nach eigenen Angaben nicht. Vergangenes Jahr schätzte die Behörde aber, dass etwa 60 Prozent sich nicht ausweisen könnten. Das erschwert die Bearbeitung der Anträge und wird auch von einigen Antragstellern ausgenutzt. Sie registrieren sich mehrmals, um zusätzliche Geldleistungen zu beziehen oder täuschen bewusst über ihre Herkunft, weil sie sich zum Beispiel als vermeintliche Syrer eine bessere Bleibeperspektive erhoffen.
Es folgt vordergründige Neutralität, in dem man zwangsläufig den Fall Anis Amris anführt, der ja schließlich auch ohne Papiere ins Land gekommen ist. Schließlich kann man die vielen Kriminellen und die potentiellen Terroristen, die auf diese Weise ins Land kommen, kaum unter den Tisch fallen lassen. Jedoch dienen diese Beispiele dann auch nur für die begründeten Einzelfälle, in denen eine Durchsuchung der Datenträger nützlich sein kann. Kein Anlaß also für eine regelmäßige und planmäßige Untersuchung aller Datenträger der Flüchtlinge, die ohne Papiere einreisen.

In begründeten Fällen kann eine Einsicht des Bamf in die Daten also durchaus sinnvoll sein. Tatsächlich kann man bei der geplanten Datenträgerauswertung aber nicht von einer Einzelfallmaßnahme sprechen, auch wenn das Bamf die Methode als „ultima ratio“ einsetzten möchte. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums im vergangenen Jahr wäre die Auswertung bei 50 bis 60 Prozent der Antragsteller in Frage gekommen. Das wären etwa 150.000 Menschen gewesen. Dementsprechend fiel auch die technische Aufrüstung der Behörde aus. Eine aktuelle Schätzung, in wie vielen Fällen die Maßnahme tatsächlich umgesetzt werden wird, möchte das Bamf nicht machen.
http://www.faz.net/aktuell/politik/i...150675-p2.html

Es folgt Seite 3

Es reicht auch aus, wenn der Flüchtling ohne Papiere dem Beamten ein paar Fotos zeigt und eine Geschichte dazu erzählt, die der Beamte für einigermaßen glaubhaft hält. Wenn man nun annimmt, dass der Beamte nicht zu den Beamten gehört, die den Flüchtlingen sowieso gewogen sind, sollte man meinen, dass der Flüchtling, sofern er hier Nachholbedarf hat, schon mal ein wenig im Teehaus seiner Heimat übt. Dort werden die besten Geschichtenerzähler ausgebildet.

Stattdessen könnte man nur das Smartphone gemeinsam sichten

Dabei sieht Gazeas durchaus Möglichkeiten, wie die Datenträgerauswertung verfassungskonform gestaltet werden könnte. Zunächst sollte ein konkreter Anfangsverdacht vorliegen, dass ein Antragsteller falsche Angaben gemacht habe. Eine Auswertung könnte man dann auf das Smartphone beschränken und dieses gemeinsam mit dem Asylbewerber durchsehen. „Um die Ländervorwahlen der gewählten Nummern und einzelne E-Mails einzusehen, muss das Bamf nicht gleich das ganze Handy spiegeln“, sagt Gazeas. Das ginge auch direkt am Gerät. Wenn man gemeinsam Fotos aus der Heimat durchsehe, würde auch viel eher auffallen, wenn der Bewerber beim Erzählen ins Stocken gerate oder keine Bilder zeigen könnte. Diese Reaktion entfällt natürlich bei einer isolierten Auswertung.
Sollte man der Empfehlung der Redaktion der FAZ nicht folgen, droht dies:

Die aktuelle Version hingegen bietet Angriffsfläche für eine Klage und sogar für eine Verfassungsbeschwerde. Letztere ist innerhalb eines Jahres nach in Kraft treten des Gesetzes möglich. Eingereicht werden könnte sie von jedem Asylbeweber, der potentiell durch die Maßnahme betroffen sein könnte – also von jedem ohne Pass.


Der „Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.“ (GFF), ein Zusammenschluss von Anwälten, plant bereits eine Verfassungsbeschwerde und weitere Klagen. Hierfür sei man bereits in Abstimmung mit möglichen Beschwerdeführern und deren Anwälten, so der Vorsitzende Ulf Buermeyer. „Die Neuregelung ist ein irritierendes Symbol dafür, wie wenig die informationelle Selbstbestimmung geflüchteter Menschen dem Gesetzgeber wert war. Denn eine verfassungskonforme und zu den Zwecken der Norm ebenso wirksame Regelung wäre mit geringem Aufwand möglich gewesen.“ Auch die Organisation Pro Asyl kann sich vorstellen, ein rechtliches Vorgehen zu unterstützten.
Denn die Bundesregierung wendet ja ein Gesetz an, dass verfassungswidrig ist. Aus Kalkül:

Wahrscheinlich ist der Trend zum Zweithandy

Doch warum verabschiedet die Bundesregierung ein Gesetz, das allem Anschein nach verfassungswidrig ist? Womöglich Kalkül, vermutet Gazeas. Es dränge sich der Eindruck auf, dass Politiker sehen wollten, wie das Verfassungsgericht in Karlsruhe auf ein Gesetz reagiere und wie weit sich die Grundrechte ausdehnen lassen. Bis in Karlsruhe eine Entscheidung fällt, vergehen außerdem oft mehrere Jahre. Bis dahin kann das Bamf die Maßnahme anwenden. Dass in fünf Jahren Asylbewerber, die bis dahin schon wieder in ihren Heimatländern sind, gegen ihre Abschiebung rechtlich in Deutschland vorgehen, ist eher unwahrscheinlic
Und schließlich wozu die Mühe? Es gibt ja nicht nur Zweithandys, sondern man kann auch ohne Handy erscheinen und man kann Handys stehen und manipulieren, also läßt es der Staat doch besser sein, den Versuch zu unternehmen, die Daten auf solchen Handys einzusehen:

Sehr wahrscheinlich ist hingegen, dass viele Flüchtlinge einfach ohne Handy und andere Geräte zur Anhörung erscheinen. Sei es, weil sie etwas zu verbergen haben oder weil sie schlicht ihre Daten schützen wollen. Bereits im März sagte das Bundesinnenministerium dazu, es sei „lebensfremd, dass Asylsuchende über kein Handy, Smartphone oder sonstigen Datenträger verfügen. Ein entsprechender Vortrag wird daher in der Praxis zu kritischen Nachfragen führen.“ Deshalb vermutet Gazeas, dass der einen Trend zum Zweithandy gehen wird.

Denkbar wäre natürlich auch, dass einfach ein gestohlenes Handy mit passenden oder eines mit manipulierten Daten vorgelegt wird. Dafür habe man Strategien entwickelt, sagt eine Sprecherin zum Bamf. Denn das jemand, der wirklich was verbergen möchte, seine eigenen Datenträger herausgibt, ist anzuzweifeln.
http://www.faz.net/aktuell/politik/i...150675-p3.html

Fazit: Der aufgeklärte Bürger soll zu der Überzeugung kommen, dass das Vorhaben gesetzeswidrig ist und nur dem Zweck dient, später auch ihn zu durchsuchen. Und wenn er zu dieser Erkenntnis nicht gelangen sollte, soll er doch zum Glauben gebracht werden, jedes Vorhaben der Durchleuchtung eines Smartphones sei sowieso sinnlos, weil es ja eventuelle Möglichkeiten gibt, sich einer solchen Smartphonedurchsuchung zu entziehen.