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  1. #1
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    Sechs Monate Haft für Stürzenberger

    Das Schlussplädoyer von Stürzenberger war fulminant – er erhielt „stehende Ovationen“ aus dem Gerichtssaal. In der sichtlich abgekarteten Farce zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht lautete das Urteil gegen Michael Stürzenberger auf sechs Monate Freiheitsentzug und 100 Sozialstunden. Dies könne zur „Bewährung“ ausgesetzt werden. Die Bewährungszeit betrüge drei Jahre und sechs Monate, was einem faktischen Berufsverbot für einen islamkundigen Journalisten bei der derzeitigen Sicherheitslage gleichkommt.
    Zu guter letzt ließ es sich die sichtlich genervte Richterin nicht nehmen, die teilweise von weit angereisten Zuhörer und Prozessbeobachter nach guter „Münchner Manier“ zu beleidigen, sinngemäß: „Die Ausführungen von Stürzenberger in seinem Beitrag zum Islam und dem Faschismus sind so übrigens falsch – aber davon haben Sie da hinten (auf den Zuhörerbänken) ja keine Ahnung, weil Sie sich nicht mit den Dingen beschäftigen.“
    Von allen Zuhörern wurden vorsichthalber die Personalausweise kopiert. Stürzenberger wird Rechtsmittel einlegen. Strafanzeigen gegen die Richterin aufgrund von Beleidigung in Tateinheit mit Rechtsbeugung werden erfolgen.
    Es ist etwas faul im Staate Deutschland.
    Es ist nicht faul, es ist oberfaul.

    „Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in
    dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte
    Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen
    war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und
    Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man
    schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie
    per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden,
    um der Reputation willen…..In der Justiz gegen solche Kollegen
    vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem
    Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen
    Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein
    tiefer Ekel vor ‚meinesgleichen‘.“
    Frank Fahsel, Fellbach, in der „Süddeutschen Zeitung“, 9.4.2008
    Duldet ein Volk die Untreue und die Fahrlässigkeit von Richtern und Ärzten, so ist es dekadent und steht vor der Auflösung.
    Platon
    (427 – 348 od. 347 v. Chr.), lateinisch Plato, griechischer Philosoph, Begründer der abendländischen Philosophie
    „Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.“ König Friedrich Wilhelm I.
    Geändert von Cherusker (18.08.2017 um 17:58 Uhr)
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  2. #2
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    AW: Sechs Monate Haft für Stürzenberger

    Ich frage mich schon lange, wieso der Islam in Deutschland unter einem Tabu steht.
    Wir leben in einem absolut säkularen Staat, in dem Religion eine freiwillige Angelegenheit sein sollte.
    Leider ist dem nicht so, und somit haben Religionen Narrenfreiheit und sind unantastbar.
    Seit dem Kriegsende haben bis heute Juden Mitspracherecht in allen Lebensbereichen, ohne gesetzliche Grundlage.
    Seit einigen Jahren ebenso Muslime, die sich einfach das Recht nehmen, massiv in unser Leben einzugreifen.
    Umgekehrt aber darf ein deutscher weder Juden noch Muslime angehen, wenn er sich angegriffen fühlt.
    Im Gegenteil, er muss sich beugen und den Mund halten, da er umgehend kriminalisiert-, und von unserer Justiz ins Abseits gestellt wird.
    Sollte dieser Trend anhalten, darf es nicht verwundern, wenn aufgestaute Wut in Gegenreaktionen ausartet.
    Ich hoffe, dass das bald geschieht, denn ich habe heute schon einen dicken Hals wenn ich sehe, was Muslime mittlerweile für einen Einfluss in unseren Alltag einbringen.
    Einfach nur noch zum kotzen!
    Keiner macht alles richtig, und zahlt dafür Lehrgeld. Viele aber machen alles falsch, und lassen andere dafür bluten.

  3. #3
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    AW: Sechs Monate Haft für Stürzenberger

    Das Urteil hinsichtlich Beschneidung von kleinen Jungen, ist für mich der letzte Beweis für eine verachtenswerte Richterschaft gewesen !!!
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

  4. #4
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    AW: Sechs Monate Haft für Stürzenberger

    Ich hab den Artikel bei PI gelesen.

    Ich bin zu dumm- vielleicht kann mich jmd aufklären:

    Er hat ein HISTORISCHES Bild gezeigt bei dem eben ein Hakenkreuz zu sehen war.

    Warum wird er verknackt wenn doch in historischem Kontext Hakenkreuze so dachte ich, nicht verboten sind ? Jeden Tag gibts auf div. Fernsehsendern Dokus über die Nazizeit - das ist ja auch nicht verboten bzw muß nicht das Hakenkreuz wegretouchiert werden.

    Ich kapiere die Begründung nicht, warum Stürzenberger verknackt worden ist - denn es war ja keine Verherrlichung der Nazizeit sondern ein historisches Foto welches die Freundschaft der Nazis mit dem Islam aufzeigen sollte.

    Was hat Stürzenberger falsch gemacht ? Er hat m.E ja keine Pro Nazi Propaganda gemacht, sondern wollte so denke ich, darau aufmerksam machen, wie die Nazis damals mit den Islamanhängern symphatisierten da sie einen gemeinsamen Feind hatten...

    Finde das ganze Getue um "Nazisymbole" eh affig: mein Mann war in Hongkong - hat da irgendeine riesen Buddhastatue besucht und Kollege hat Fotos gemacht. Posten kann er seinen Besuch bei Statue/Tempel nicht, da dieser ja verbotene Symbole zeigt.

    Verherrlichung von Nazisymbolen kann ich verstehen daß das nicht erwünscht ist, aber was zum Geier ist falsch, wenn jmd ein historisches Foto postet in der Intention darauf hinzuweisen daß freundschaft mit dem Islam bestand ?

    Sry, bin zu doof - aber ich hab auch nicht kapiert, warum Zwangsoralverkehr an Buben nicht vernünftig bestraft hat und es in Urteilsbegründung hieß: er hats ja gut weggesteckt...

  5. #5
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    AW: Sechs Monate Haft für Stürzenberger

    Zitat Zitat von Narima Beitrag anzeigen

    Er hat ein HISTORISCHES Bild gezeigt bei dem eben ein Hakenkreuz zu sehen war.

    Warum wird er verknackt wenn doch in historischem Kontext Hakenkreuze so dachte ich, nicht verboten sind ? Jeden Tag gibts auf div. Fernsehsendern Dokus über die Nazizeit - das ist ja auch nicht verboten bzw muß nicht das Hakenkreuz wegretouchiert werden.

    Ich kapiere die Begründung nicht, warum Stürzenberger verknackt worden ist - denn es war ja keine Verherrlichung der Nazizeit sondern ein historisches Foto welches die Freundschaft der Nazis mit dem Islam aufzeigen sollte.

    Was hat Stürzenberger falsch gemacht ?

    Stürzenberger soll mundtot gemacht werden. Seine Schuld ist, dass er den Mumm hat, ganz offen den Islam als das zu entlarven, was er ist: eine mörderische Ideologie, die den Untergang Europas als Etappenziel ausgegeben hat.
    Stürzenberger dürfte in naher Zukunft bei einem "Unfall" ums Leben kommen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #6
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    AW: Sechs Monate Haft für Stürzenberger

    Oder sie sperren ihn halt einfach weg.
    "...und dann gewinnst Du!"

  7. #7
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    AW: Sechs Monate Haft für Stürzenberger

    Zitat Zitat von Eddie J. Beitrag anzeigen
    Verständnisfrage: Du meinst jetzt aber nicht das sog. Beschneidungsurteil des LG Köln vom Mai 2012? Das fand zumindestens ich sehr vernünftig.
    Nein, dieses Urteil ist ja der Grund das das BVG diesen Fall vorgelegt bekam und dann mit einer Quasi "Erlaubniss" nach Einhaltung lächerlicher Regeln, reagierte !!! Das ein Kind ein GG verbrieftes Recht auf Unversehrtheit hat, wurde ignoriert und die religöse Wahnhaftigkeit der Eltern, als höherrangig eingestuft !!!
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

  8. #8
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    AW: Sechs Monate Haft für Stürzenberger

    Zitat Zitat von Eddie J. Beitrag anzeigen
    Das verstehe ich jetzt nicht ganz.

    Das obige "Beschneidungsurteil" des LG Köln, eines Strafgerichts, wurde rechtskräftig. Was ja gerade der Anlaß für die ungewohnte Eile des Bundesgesetzgebers war, im Dezember 2012 § 1631 d des Bürgerlichen Gesetzbuches zu konstitutiieren.

    Das von Dir obig zitierte "BVG" (ich unterstelle, Du meinst das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), nicht das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), aber beide war bei Obigem gar nicht im Geschäft. So daß mir nicht klar ist, inwieweit es mit einer "Quasierlaubnis nach Einhaltung lächerlicher Regeln reagiert" haben soll. Das tat eher der obig zitierte Bundestag mit § 1631 d BGB. Wenn Du den meintest, völlig d`accord und statt aller: Wikimannia - http://de.wikimannia.org/Beschneidungsgesetz

    Deinen Ausführungen im zweiten Absatz stimme ich übrigens 100%tig zu ! Das Kindeswohl steht ohne Wenn und Aber an erster Stelle. Und wer meint, sich beschnippeln lassen zu müssen, kann dies gerne zu seinem 18.Geburi in Auftrag geben.
    Das ist ja die Sauerei, denn das BVerfG hat eben KEIN Urteil im Sinne des Kinderschutzes vorgelegt sondern den Schwarzen Peter an den BT weitergegeben.Und die haben dann ein mehr wie fragwürdiges Beschneidungsgesetz erlassen !!! Meiner Meinung nach ein 100% Totalversagen des BVerfG UND des Bundestages !!!
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  9. #9
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    AW: Sechs Monate Haft für Stürzenberger

    Im übrigen sind die "fürsorglichen" Rechte der Eltern von Mädchen nun auch nicht berücksichtigt.Ist doch die Entfernung der weiblichen Schamlippen oder gar der Klitoris im gleichen Kontext wie die Beschneidung kl. Jungen.Wo ist den nun die Gleichberechtigung ???
    Diese ganze verlogene Bande der Politiker ist mir ein Greul ohne Gleichen !!!
    Hier übrigens § 226a ,das ist ja wohl mehr wie Ungleichbehandlung oder was ???
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  10. #10
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    AW: Sechs Monate Haft für Stürzenberger

    Zitat Zitat von ryder Beitrag anzeigen
    Im übrigen sind die "fürsorglichen" Rechte der Eltern von Mädchen nun auch nicht berücksichtigt.Ist doch die Entfernung der weiblichen Schamlippen oder gar der Klitoris im gleichen Kontext wie die Beschneidung kl. Jungen.Wo ist den nun die Gleichberechtigung ???
    Diese ganze verlogene Bande der Politiker ist mir ein Greul ohne Gleichen !!!
    Hier übrigens § 226a ,das ist ja wohl mehr wie Ungleichbehandlung oder was ???
    Ich möchte an dieser Stelle nur einmal anmerken, dass man die Entfernung der Schamplippen und der Klitoris, also die weibliche Beschneidung, nicht mit der Entfernung der Vorhaut bei einem Jungen bzw. Mann vergleichen kann.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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