Andrea Nahles und Flüchtlinge, die keine sind

Arbeitsministerin Andrea Nahles bietet ein typisches Beispiel dafür, wie der Diskurs über Einwanderung durch die Worthülse "Flüchtling" erschwert wird. In Wahlkampfzeiten lobt sich eine Arbeitsministerin gerne für ihre jüngsten Erfolge. So war in dieser Woche von Andrea Nahles zu hören: „Durch die Neuregelung konnten bislang mehr als 7000 Flüchtlinge eine Arbeit aufnehmen, die sonst zur Untätigkeit verdammt gewesen wären.“ Die Neuregelung, das ist die weitgehende Aussetzung der so genannten Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit im August 2016.

Anlass zum Jubel? Eher zu einem genaueren Blick auf das, was da eigentlich genau gesagt und getan wird. Denn der Wegfall der Vorrangprüfung und vor allem die dazugehörige Kommunikation in Ministerium und Medien weisen bei genauerem Hinsehen genau auf den Kern des deutschen Migrationsproblems.
Der Reihe nach. Die Vorrangprüfung war dereinst eingeführt worden, um sicherzustellen, dass Arbeitgeber vorrangig Deutsche, EU-Bürger oder diesen arbeitsrechtlich gleichgestellte Ausländer einstellen. Und man kann für diese Regelung durchaus vernünftige Gründe nennen, nicht zuletzt die Verhinderung von Lohndumping mit Hilfe vermutlich anspruchsloserer Zuwanderer auf Kosten einheimischer Langzeitarbeitsloser.
Im August 2016 wurde dieses „bürokratische Hindernis für Flüchtlinge“ (so die sonst eher wertfrei berichtende dpa) in 133 von insgesamt 156 Agenturbezirken der Bundesagentur für Arbeit für die Dauer von drei Jahren ausgesetzt. Diese neue Regelung, heißt es auf der Website von Nahles‘ Ministerium, „soll Flüchtlingen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung die Arbeitsaufnahme erleichtern.
Aber wer soll das bitte sein, ein „Flüchtling mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung“? Offenbar sind Asylbewerber gemeint. Die „Aufenthaltsgestattung“ bedeutet nichts anderes, als dass ein Asylantrag gestellt wurde. Für dessen Dauer ist dem Bewerber der Aufenthalt in Deutschland „gestattet“. Das ist der Grund dafür, dass fast niemand, der einmal die deutsche Grenze überschritten hat und „Asyl“ sagt unmittelbar wieder aus dem Land geschickt wird.
Eine „Duldung“ aber erhält der Antragsteller, wenn sein Antrag abgelehnt wurde. Anders gesagt: Ein „Flüchtling mit Duldung“ ist ein Widerspruch in sich selbst. Ein Geduldeter ist eben gerade jemand, der nicht politisch verfolgt wurde, nicht fliehen musste. Nur weil seine Ausreise oder Abschiebung nach Ansicht der deutschen Behörden (noch) nicht möglich ist, wird er geduldet.
Anerkannte Asylbewerber, die man tatsächlich als „geflüchtet“ bezeichnen kann, haben ohnehin uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Für Sie hat weder die Vorrangprüfung noch deren Neuregelung etwas geändert. Nahles hätte also ehrlicherweise sagen müssen: Wir haben Nicht-Flüchtlingen, deren Behauptung, politisch verfolgt worden zu sein, sich vor deutschen Behörden als falsch herausstellte, einen mit Deutschen, Europäern und anerkannten Flüchtlingen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht.

Weiß man also in der Bundesregierung selbst nicht so genau, für wen man Regelungen erlässt und aufhebt?

http://www.wiwo.de/politik/deutschla.../20178798.html

Doch, sie weiß es. Und so bleibt, über den nicht durch den Wählerwillen legitimierten Teil der Bundesregierung, der SPD, zu sagen:

Wer hat euch verraten?....