Das Artikelbild, das ein nobles Haus im Hintergrund, bei dem es sich vermutlich um die Flüchtlingsunterkunft handelt, holzverkleidet, mit großen Fenstern im Erdgeschoß und einer großen Terrasse im 1. OG, und vor ihm viele Schwarzafrikaner, einige trommelnd, zeigt, steht leider unter dem © Asyl-Helferkreis Otterfing
( Flüchtlinge und Einheimische feierten jüngst das einjährige Bestehen der Unterkunft.© Asyl-Helferkreis Otterfing)
und ist deswegen nur per Link zum Artikel abrufbar.

Familiennachzug verschärft Wohnungsnot in Otterfing
6 von 10 Flüchtlingen bekämen ihre Anerkennung, so der Artikel. Dies ist leider nicht ganz richtig, denn eine Duldung ist keine Anerkennung, sondern ein begrenztes Aufenthaltsrecht für abgelehnte Asylbewerber.

Sechs von zehn Asylbewerbern bekommen ihre Anerkennung. Sie dürfen hier leben und arbeiten und ihre Familie nachholen. Aber wer muss sich überhaupt um den Wohnraum kümmern?


Otterfing – Das Soll ist erfüllt, mehr als erfüllt. 79 Asylbewerber sind aktuell in der Gemeinde Otterfing untergebracht – fast das Doppelte der unter den Landkreis-Gemeinden vereinbarten Quote.

„Es läuft gut, was auch der Arbeit unseren Helferkreisen zu verdanken ist“, sagte Bürgermeister Jakob Eglseder (CSU) jetzt im Gemeinderat.
Jetzt allerdings wittert der Rathauschef die Gefahr, dass die Gemeinde bei der Wohnraum-Beschaffung zusehends unter Druck gerät. Denn anerkannte Flüchtlinge können nicht mehr ohne Weiteres in den vom Landkreis bereitgestellten Asylbewerber-Unterkünften wohnen. Sie werden dort zwar als „Fehlbeleger“ geduldet, fallen aber theoretisch in die Zuständigkeit der Gemeinde, in der sie „obdachlos“ geworden sind. „Otterfing sollte nicht dafür büßen müssen, dass wir unsere Quote übererfüllt haben“, sagte Eglseder. Er verwies darauf, dass anerkannte Asylbewerber innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung des Bescheids ihre Familie aus dem Krisengebiet nachholen dürfen. „Dies ist selbst dann möglich, wenn der Anerkannte noch keine Unterkunft gefunden hat“, wusste Eglseder. Eine Gemeinde wie Otterfing dürfe bei der Wohnungsbeschaffung für diese Familien nicht allein gelassen werden: „Wir brauchen dringend ein Gesamtkonzept für die Region.“


Den Ball nahm Max Ruf (SPD) im Gemeinderat auf: „Wir als Gemeinde müssen uns fragen, wie und wo wir Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge zur Verfügung stellen können.“ Im Notfall, so Eglseder, könne man auf die drei Obdachlosen-Container zurückgreifen. „Ich rede von ordentlichen Unterkünften“, stellte Ruf klar, „wir sollten uns frühzeitig kümmern.“ Und woher das Geld nehmen, wandte Eglseder ein: „Hast Du einen Vorschlag für die Finanzierung?“ Das wiederum ließ Ruf nicht gelten. „Das ist kein Argument.“





In den vier Häusern, die das Landratsamt Miesbach in Otterfing für Geflüchtete angemietet hat, leben insgesamt 79 Personen, darunter bereits 33 „Fehlbeleger“. Wie Birger Nemitz. Pressesprecher des Landratsamtes, auf Anfrage mitteilt, fand bisher nur ein Flüchtling eine eigene, private Wohnung in Otterfing. Außerdem vermittelte der Asylhelferkreis Otterfing eine Familie aus Eritrea in eine Wohnung nach Miesbach. „Unsere Anerkannten suchen Arbeit und Wohnungen“, sagt Helferkreis-Sprecher Tilman von Meyeren.


Noch ist das Unterkunft-Problem nicht allzu akut. Das Landratsamt kann „Fehlbeleger“ in seinen Unterkünften dulden, weil kaum Flüchtlinge nachkommen. Die Flüchtlingszahl im Landkreis sank von 1100 auf rund 830. Andererseits rechnet man jedoch damit, dass etliche Anerkannte ihre Familien nachkommen lassen. „Neu ist, dass die Familienmitglieder als zusätzliche Fehlbeleger in unsere Unterkünfte einziehen dürfen“, sagt Nemitz, „es ist davon auszugehen, dass von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird.“
Auch nicht ganz richtig, dass als Familie nur Eltern, Kinder und Ehepartner gelten. Es gelten auch Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen als Familie, die nachgeholt werden kann. Dies geschieht auch häufiger. Wichtig ist nur die Aussage über ein inniges Verhältnis zu diesem Teil der Familie.

(Abgesehen davon ist Papier natürlich geduldig)

Als Familie gelten Eltern, Kinder und Ehepartner.

Grundsätzlich müssen anerkannte Flüchtlinge selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Gelingt das nicht, springt die staatliche Fürsorge ein. Kaum einen Zweifel gibt es daran, dass für diese Menschen mittelfristig günstiger Wohnraum fehlt. Die Gemeinde-Quote, wie sie für Asylbewerber gilt, könne für Anerkannte nicht greifen, so Nemitz, weil diese ihren Wohnort frei wählen dürfen (siehe unten). Es fehlt eine verbindliche Absprache zwischen den Gemeinden, wer wie viele bleibeberechtigte Flüchtlinge aufnimmt. „Bisher gibt es nur freiwillige Absprachen“, sagt Nemitz, „das ist ein heißes Eisen.“
Die Fehlbelegung hat für Flüchtlinge den Vorteil, dass sie die Stromkosten nicht aus dem Bedarfssatz zahlen müssen und auch beim Verbrauch von Nebenkosten nicht an Obergrenzen gebunden sind, die Müllabfuhr frei und der Hausmeister zu Diensten ist.

Diese Wahl haben anerkannte Flüchtlinge


Anerkannte Flüchtlinge können sich eine Wohnung suchen. Finden sie keine, dürfen sie in der Flüchtlingsunterkunft bleiben – müssen dafür aber eine Gebühr bezahlen. Fehlt ein Einkommen, greift die Sozialgesetzgebung: Das Jobcenter übernimmt dann die Wohngebühr. Laut Birger Nemitz, Pressesprecher des Landratsamtes, kann der Freistaat anerkannten Flüchtlingen vorschreiben, in welchem Landkreis sie wohnen sollen. Diese Zuweisung entfällt, sobald die Person mehr als 719 Euro im Monat verdient oder eine Ausbildung antritt. Die Regelung soll laut Nemitz verhindern, dass sich in beliebten Regionen, etwa in Städten, eine Massierung ergibt.
https://www.merkur.de/lokales/region...g-8569049.html