Der 11-jährige Junge ist von der Lebensfreude des Ficki-Ficki-Syrers noch so beindruckt, dass ihm bei seiner Zeugenaussage im Gerichtssaal die Tränen über die Wangen kullern.

So ein deutsches Weichei!

Der Ficki-Ficki-Syrer steht zu seiner Schuld. Er wollte zwar in den Hintern ficken, aber nur seinen syrischen Kumpel.


Und die freie Presse verharmlost das Ficki-Ficki-Ansinnen durch die Wortschöpfung "Sex-Spruch".


Mann steht nach Sex-Spruch vor Gericht

Ein junger Flüchtling soll in Lauter-Bernsbach ein Mädchen unsittlich angesprochen haben. Jetzt wurde er verurteilt.

Lauter-Bernsbach/Aue. Der kleine Junge (11) steht vor dem Richtertisch und weint. Eine Träne nach der nächsten kullert über seine Wagen. Da sagt der Richter: "So, jetzt wisch dir mal die Tränen ab. Als Mann heulen, das geht gar nicht."


Der Junge soll berichten, was genau am Nachmittag des 5.August 2016 auf einem Sportplatz in Lauter-Bernsbach passiert ist. Doch die Details sind ihm entschwunden. "Ich weiß, wir hatten Angst", erzählt er mit zittriger Stimme. "Wir dachten, sie schlagen uns."



Gemeinsam mit seiner älteren Schwester war er auf dem Sportplatz von zwei jungen Flüchtlingen angesprochen worden. Einer der beiden soll seiner Schwester dabei die Worte "Ich will dich in den Arsch ficken" zugerufen haben. Weil das Mädchen zum Tatzeitpunkt erst elf Jahre alt war, ist das strafbar als sexueller Missbrauch von Kindern. Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Flüchtling "pornografische Rede" vor; jetzt musste er sich vor dem Amtsgericht Aue verantworten.
Der Höhepunkt der Geschichte:



Der gebürtige Syrer - 18, ledig, will Friseur werden - bestritt nicht, die Worte verwendet zu haben. Anders als die Anklage behauptete, habe er diese jedoch an seinen Kumpel gerichtet. "Wir haben zusammen Fußball gespielt und ich habe es aus Spaß gesagt", erklärte er. Es sei ein Ausdruck der Freude gewesen, nachdem er ein Tor schoss. "Das Mädchen saß am Spielfeld, hat das gehört und auf sich bezogen."

Der Kumpel hat es verstanden.

Auf die Erklärung reagierte der Staatsanwalt verdutzt: "Das ist doch kein Ausdruck der Freude. Das sagt man, wenn man jemanden ärgern will." Der Angeklagte erwiderte: "Nein, ich wollte niemanden ärgern. Mein Kumpel hat es verstanden." Seine Erinnerungen an den Vorfall blieben vor Gericht jedoch unbestätigt, denn an den Namen seines Freundes konnte sich der Angeklagte nicht mehr erinnern. Er habe ihn nur kurze Zeit gekannt, sagte er.
Der Kumpel hatte verstanden, nur das Mädchen nicht.


Das Mädchen, das den Spruch im August zu hören bekam, schilderte den Vorfall anders. "Er hat es gesagt, als wir gehen wollten", erklärte sie. Der Angeklagte habe sie direkt angesprochen und angeschaut. Danach sei sie gemeinsam mit ihren Bruder weggerannt.

Ihren Eltern berichtete sie zunächst nicht von dem Spruch. Erst als ihr kleiner Bruder Tage später die Sache ansprach, packte sie aus: "Ich habe mich nicht getraut. Ich habe mich geschämt." Noch Wochen nach dem Vorfall sei sie nicht aus dem Haus gegangen. "Ich hatte Bedenken, dass ich ihn wieder treffe."

Der Richter irrt an dieser Stelle. Ficki-Ficki "Ich will dich in den Arsch ficken" lernt man nicht im Deutschunterricht.

Für das Vergehen des Flüchtlingsjungen fand der Richter zum Prozessende klare Worte: "Sie haben im Deutschunterricht einige Wörter gelernt, die Sie besser nicht kennengelernt hätten."

Kurz zuvor hatte er den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu 40Arbeitsstunden verurteilt. "Sie waren da, Sie haben die Worte in den Mund genommen und Sie können nicht ausschließen, dass Sie sie in Richtung der Kinder gesagt haben." Das reiche für einen Schuldspruch.

Glück für den Angeklagten: Weil er nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, entging er einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten. Der Staatsanwalt riet dem Angeklagten zum Abschluss: "Arbeiten Sie an sich, dass Sie ihre Zunge im Zaum halten." Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

l
https://www.freiepresse.de/LOKALES/E...kel9967670.php