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Die Akte Mohammad Schon vor sechs Jahren wurde sein Asylantrag abgelehnt … und er ist immer noch in Deutschland
Deutschland heute.
Die Akte MohammadSchon vor sechs Jahren wurde sein Asylantrag abgelehnt
… und er ist immer noch in Deutschland
München – Vor 18 Monaten dokumentierte BILD das Asyl-Versagen in Deutschland anhand der Akte des Flüchtlings Mohammad (22) aus Afghanistan.
2011 wird sein Asylantrag abgelehnt. Mohammad klagt gegen die Ablehnung. Nach vier Jahren weist das Verwaltungsgericht seine Klage ab. Das Urteil: Mohammad, der mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten war (u. a. Drogen), muss innerhalb von 30 Tagen Deutschland verlassen. Ansonsten: ABSCHIEBUNG!
Doch Mohammad lebt immer noch in München. Nach der ersten Ablehnung schlummerte seine Akte lange Zeit unbeachtet bei den Behörden.
WIE IST DAS MÖGLICH?
Nach dem Urteil klagt Mohammad vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auf Zulassung der Berufung. Die Klage wird am 10. März 2016 abgelehnt. Damit sind alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Bis zum 9. April 2016 muss er die Bundesrepublik verlassen. Ansonsten droht – wieder: ABSCHIEBUNG.
Mohammad beginnt eine Lehre als Kellner. Als Auszubildender erhält er den Duldungsstatus.
Ende 2016 wird er wegen Fehlzeiten gekündigt. Und wird immer noch nicht abgeschoben. Denn im Aufenthaltsgesetz steht unter § 60a, Absatz 2: „Wird das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet, z. B. durch Kündigung, erlischt die der Ausländerin oder dem Ausländer erteilte Duldung zur qualifizierten Berufsausbildung unmittelbar kraft Gesetzes.“
Mohammad erklärt den Behörden, er bemühe sich um einen neuen Ausbildungsplatz.
Wieder greift das Aufenthaltsgesetz: „Die Ausländerin oder der Ausländer hat dann aber einmalig Anspruch auf die Erteilung einer weiteren Duldung für die Dauer von sechs Monaten zur Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle.“
Anfang 2017 beginnt der junge Afghane eine neue Lehre – und bricht sie wieder ab.
Mohammad gestern zu BILD: „Was soll ich in Afghanistan? Es sind so viele Flüchtlinge hier. Deutschland ist doch das beste Land.“
Wie man dem Bild entnehmen kann, trägt Mohammad Markenklamotten. Die Jacke dürfte ein Vermögen kosten und....
womit ich beim Thema wäre:
Wie erklärt man eigentlich einem deutschen Hilfesuchenden, einem Arbeitslosen, einem Obdachlosen, einem Behinderten, einem Geringverdiener, einem Frührentner, einem Mindestrentner, einem, der eine Gesundheitsleistung benötigt, sie sich aber nicht leisten kann, dass kein Geld für ihn da ist, wenn man einen Mohammad und viele andere über Jahre durchfüttern kann zusätzlich mit speziellen Integrationsleistungen, Anschubfinanzierungen, Deutschkursen etc.?
Die Jacke, die der afghanische Scheinasylant trägt, kann sich ein deutscher Geringverdiener auf jeden Fall nicht leisten und der Abbruch von Qualifizierungen, Ausbildungen und der Verlust eines Arbeitsplatzes wegen Fehlzeiten hätte zudem Sanktionen zur Folge, die die Sozialhilfe gegen Null Euro drücken können.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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01.08.2017, 17:57 #2
AW: Die Akte Mohammad Schon vor sechs Jahren wurde sein Asylantrag abgelehnt … und er ist immer noch in Deutschland
Der Fall dürfte keine Ausnahme sondern eher die Regel sein. Die Verfahren lässt man einfach einschlafen, so läuft das inzwischen.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Die Akte Mohammad Schon vor sechs Jahren wurde sein Asylantrag abgelehnt … und er ist immer noch in Deutschland
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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04.08.2017, 10:10 #4VIP
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AW: Die Akte Mohammad Schon vor sechs Jahren wurde sein Asylantrag abgelehnt … und er ist immer noch in Deutschland
Jetzt, da er einen abgestochen hat, spricht alles plötzlich von Behördenversagen! Vorher hat sich keine Sau über das, seit Jahren permanente (absichtliche) Versagen der Behörden aufgeregt, weil ja nur Steuergeld sinnlos verbrannt worden ist, und davon haben wir ja jede Menge! Mich kotzen diese Scheinheiligkeit und Verlogenheit nur noch an! Bis in die unteren Behörden werden tagtäglich Gesetze gebrochen oder zurechtgebogen, wie es gerade beliebt, aber Oma Gerti wurde wegen Schwarzfahrens inhaftiert und der über achzigjährige Rollstuhlfahrer wegen Diebstahls einer Packung Rasierklingen zu dreissig Tagessätzen verknackt. Ich freue mich unheimlich auf den Tag, an dem sich das Volk selbst Gerechtigkeit verschaffen wird, und ich hoffe, er wird bald kommen! Dann wird man diese Schwerverbrecher aus ihren Amtssesseln ziehen und aburteilen. So viele Arbeitslager kann man gar nicht aufmachen, um jede/n dieser Kriminellen schuften zu lassen, bis er/sie umfällt.
"...und dann gewinnst Du!"
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AW: Die Akte Mohammad Schon vor sechs Jahren wurde sein Asylantrag abgelehnt … und er ist immer noch in Deutschland
Ich bin Deiner Meinung, aber Du solltest Dir darüber im klaren sein, daß Träume, mögen sie noch so schön sein, selten, äußerst selten in Erfüllung gehen.
Als z.B. die DDR Konkurs anmeldete, glaubte man, es ginge nun den Verantwortlichen an den Kragen. Und was geschah? Sie übernahmen die BRD.
Inhaltloses und Fett schwimmen immer oben.Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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04.08.2017, 21:00 #6
AW: Die Akte Mohammad Schon vor sechs Jahren wurde sein Asylantrag abgelehnt … und er ist immer noch in Deutschland
Als z.B. die DDR Konkurs anmeldete, glaubte man, es ginge nun den Verantwortlichen an den Kragen. Und was geschah? Sie übernahmen die BRD.
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05.08.2017, 03:07 #7
AW: Die Akte Mohammad Schon vor sechs Jahren wurde sein Asylantrag abgelehnt … und er ist immer noch in Deutschland
Grüß Gott,
warum sollten die uns deutsche Untermenschen irgend eine Erklärung schuldig sein...
Merkel und die anderen Volksverräter haben entschieden,daß wir unser eigenes Grab schaufeln dürfen mehr ist nicht mehr drin für uns...
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05.08.2017, 08:50 #8VIP
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AW: Die Akte Mohammad Schon vor sechs Jahren wurde sein Asylantrag abgelehnt … und er ist immer noch in Deutschland
Hab' gerade das "gephotoshopte" Wahlplakat der großen Volksverräterin gesehen. Da lächelt sie, aufretuschiert bis zum Geht-nicht-mehr, die angedeuteten Nationalfarben (DIE Frechheit schlechthin!) im Hintergrund, mit dem Slogan:
"Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben!"
Perverser geht es wohl nicht mehr!
Hätte sie, statt den Nationalfarben, einen Schwung Nafris und Araber im Hintergrund, wäre die Botschaft glaubhafter."...und dann gewinnst Du!"
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07.08.2017, 13:21 #10
AW: Die Akte Mohammad Schon vor sechs Jahren wurde sein Asylantrag abgelehnt … und er ist immer noch in Deutschland
Sie sieht sehr belastet aus. Mit ihr will ich NICHT tauschen müssen.
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