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  1. #1
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    Essen klagt über Flüchtlingskosten

    Essen klagt über Flüchtlingskosten

    Die Flüchtlingskrise ist nicht ausgestanden, das ist in diesen Tagen durch den Einwurf von SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz wieder stärker Thema. Auch Essens Sozialdezernent Peter Renzel mag sich nicht darauf verlassen, dass die derzeit entspannt wirkende Lage dauerhaft anhält. „Die Flucht aus Syrien ebbt ab, seit längerer Zeit kommen viele Schwarzafrikaner“, sagt Renzel. Die Stadt Essen müsse wie alle Städte vorbereitet sein...
    Rund 30 Milliarden Euro wird Deutschland allein 2017 für Betreuung und Integration ausgeben. Eine gewaltige Summe, zu der auch die Städte ihren Teil beitragen. Manche Kosten trägt die Stadt allein, andere werden teilweise oder vollständig von Bund oder Land getragen, was eine genaue Kostenaufstellung schwierig macht. Renzel und Sozialamtsleiter Hartmut Peltz halten aber eine Schätzung für seriös, wonach Essen nur aus eigenen Mitteln schon rund 35 Millionen Euro für Flüchtlinge ausgibt – Jahr für Jahr.
    Sehr teure Arbeitsstellen. Pro Stelle sind monatlich 5.000,-- Euro angesetzt:

    Voll zulasten der Stadt gingen in der Regel Personalkosten für asylbezogene Aufgaben, die sprunghaft in die Höhe schnellten. So waren etwa 20 neue Stellen im Jugendamt nötig, die 1,2 Millionen Euro pro Jahr erforderten. Kosten entstehen im Rathaus auch durch Übernahme von Aufgaben durch Dritte. Für Vormundschaften von minderjährigen Flüchtlingen und Einwanderern finanziere die Stadt dem katholischen Sozialverband SKF zehn Fachkräfte und eine Leitungsstelle – laut Peltz beläuft sich das auf rund 700 000 Euro jährlich.
    Flucht und übers Asylrecht begründete Einwanderung führen sehr häufig erst mal in den Hartz- IV-Bezug. „Die Qualifikationen sind in aller Regel zu niedrig für eine Arbeitsaufnahme“, sagt Renzel. Monat für Monat steigt somit derzeit beim Jobcenter die Zahl der Personen und Bedarfsgemeinschaften mit Fluchthintergrund, die Anspruch auf Leistungen haben. Von den rund 93 000 Menschen, die im Juni 2017 in Essen Hartz-IV-Mittel erhielten, sind 15 000 aus den „acht zugangstärksten Nicht-EU-Ländern“. Zumeist sind dies Flüchtlinge, die seit 2015 kamen. „Diese Zahl wird schon wegen des nun stärker einsetzenden Familiennachzugs weiter steigen“, prognostiziert Renzel.
    Man kann davon ausgehen, dass auch die verbliebenen Bedarfsgemeinschaften zu einem großen Teil aus Menschen aus Nicht-EU-Ländern bestehen, zumeist Flüchtlingen, die eben aus den anderen Nicht-EU-Ländern kommen, die nicht zu den acht zugangsstärksten gehören. Mit der obigen Formulierung der Einschränkung auf die acht zugangsstärksten Nicht-EU-Länder versucht die Zeitung nämich, ihre Leser hinter das Licht zu führen, die bei oberflächlichem Lesen vom unzutreffenden Schluß ausgehen, die anderen Leistungsempfänger seien alle deutsch oder zumindest türkisch mit Gastarbeiter- oder Kurdenhintergrund.

    Aber Jammerei führt dann eben doch zu Teilwahrheiten. Ganz ohne Fakten und Geld geht es eben nicht in dieser schnöden Welt, noch nicht einmal für Grüne und Sozialdemokraten:

    Beispiel: Von gut 10 000 Menschen mit syrischem Pass, die in Essen leben, sind 90 Prozent auf Leistungen des Jobcenters angewiesen. „Die Statistik zeigt, dass in Essen ohne die Flüchtlingskrise die Zahl der Bedarfsgemeinschaften zurückgegangen wäre“, so Renzel. Bei den Hartz-IV-Asylkosten verschärfe die unvollständige Erstattung durch Bund und Land die Lage. Von 12 200 Euro pro Jahr und Person erhalte die Stadt nur 10 390 Euro wieder gutgeschrieben.
    Kleiner Schönheitsfehler: Wenn ein Asylbewerber abgelehnt wird, aber nicht abgeschoben, sondern geduldet (das übliche Verfahren), dann müssen die Städte und Gemeinden sämtliche Kosten übernehmen. Tendenz steigend. (Ja, wer hätte das gedacht??!!)

    Ein weiteres drückendes Problem: Wessen Asylantrag rechtsgültig abgelehnt wurde, ist zwar ausreisepflichtig, doch verlaufen Abschiebungen schleppend. Dennoch stellt das Land drei Monate nach Beendigung der Verfahren die Erstattung der laufenden Unterhaltskosten ein, ab dann ist die Stadt allein in der Kostenpflicht. In Essen befänden sich rund 4600 Personen in diesem Status - Tendenz auch hier steigend.
    https://www.waz.de/staedte/essen/ess...211420679.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2

    AW: Essen klagt über Flüchtlingskosten

    Da saaag ich nur Arsch huh, Zäng ussenander
    Jeder glaubt eine eigene Meinung zu haben, nur woher hat er vergessen.
    Medien sind das was man über Religionen sagte, Opium fürs Volk.


  3. #3
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    AW: Essen klagt über Flüchtlingskosten

    Wessen Asylantrag rechtsgültig abgelehnt wurde, ist zwar ausreisepflichtig, doch verlaufen Abschiebungen schleppend. Dennoch stellt das Land drei Monate nach Beendigung der Verfahren die Erstattung der laufenden Unterhaltskosten ein, ab dann ist die Stadt allein in der Kostenpflicht. In Essen befänden sich rund 4600 Personen in diesem Status - Tendenz auch hier steigend.
    Wer trotz eindeutiger Rechtslage nicht abschiebt, muss eben zahlen. Auf Kosten anderer mildtätig zu sein, ist schön aber wenn man selbst dafür aufkommen muss, hört der Spaß schnell auf.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #4
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    AW: Essen klagt über Flüchtlingskosten

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Wer trotz eindeutiger Rechtslage nicht abschiebt, muss eben zahlen. Auf Kosten anderer mildtätig zu sein, ist schön aber wenn man selbst dafür aufkommen muss, hört der Spaß schnell auf.
    Da dürfte es doch äußerst beruhigend sein, dass letztendlich nicht die Stadt zahlt und auch nicht der Bürgermeister und auch nicht der Sozialamtsleiter zahlt, sondern doch der gemeine Steuerzahler.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  5. #5
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    AW: Essen klagt über Flüchtlingskosten

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Da dürfte es doch äußerst beruhigend sein, dass letztendlich nicht die Stadt zahlt und auch nicht der Bürgermeister und auch nicht der Sozialamtsleiter zahlt, sondern doch der gemeine Steuerzahler.
    Und der freut sich so darüber, daß er Merkel wieder wählt. ( Ach, tut er ja gar nicht, weil die CDU das intern macht)
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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