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    Zum Schluss kullerten dem Angeklagten Tränen über die Wangen:

    Vlothoer pöbelt gegen Flüchtlingsfamilie

    Bad Oeynhausen/Kalletal-Hohenhausen. Zum Schluss kullerten dem Angeklagten Tränen über die Wangen: Dem 52-jährigen Vlothoer wurde die Tragweite seiner Taten wohl erst kurz vorm Urteil bewusst. Der Firmenchef hatte aus seinem Geländewagen heraus in Kalletal und in Vlotho arabische Flüchtlinge angepöbelt und beschimpft. Das Amtsgericht Bad Oeynhausen hat ihn wegen Volksverhetzung, Nötigung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 8400 Euro verurteilt.


    Gegen den Mann, der überdies einen Lastwagenfahrer auf der Weserstraße in Vlotho überholt und ausgebremst hatte, verhängte das Gericht auch ein dreimonatiges Fahrverbot. Dieses trifft den Firmenchef vermutlich empfindlicher als die Geldstrafe. Der Mann fährt nach eigenen Angaben etwa 50.000 Kilometer im Jahr.
    Laut Staatsanwaltschaft war der Vlothoer nicht erst im vergangenen Jahr auffällig geworden. Ein Verfahren wegen Beleidigung gegen russlandstämmige Bürger wurde zuvor eingestellt. Der Mann hatte keine Vorstrafen und nur zwei Punkte in Flensburg, ist aber offenbar leicht erregbar.


    In Hohenhausen war er im April dieses Jahres in Rage geraten. Er musste an der Rintelner Straße mit seinem Geländewagen vor einer Tankstelle warten, weil alle Zapfsäulen belegt waren. Dabei entdeckte er auf einem nahen Spielplatz eine Gruppe arabischer Flüchtlinge („Leute mit Burka, und das in diesem Kaff"). Was dann passierte, erklärte er selbst als eine Mischung aus kultureller Neugier und Empörung angesichts der islamistischen Attentate in Europa.
    Er kletterte aus seinem Auto, zückte sein Handy, filmte, spuckte und pöbelte auf Englisch gegen Ausländer und „Bombenleger". So schilderten es zwei syrische Flüchtlinge, darunter eine 30-jährige Mutter mit Kopftuch (eine Burka trug wohl niemand in der Gruppe). Die Frau hatte vor ihrer Flucht Rechtswissenschaften studiert. Die Syrer winkten zunächst freundlich zurück. Sie kannten Deutschland bisher nur von seiner freundlichen Seite. Allerdings fühlten sie sich von dem Mann zunehmend bedroht und bekamen es mit der Angst zu tun, weil der Geländewagenfahrer sehr aggressiv auftrat.
    Im Juni kurvte der 52-Jährige mit seinem Auto durch Vlotho, pöbelte erneut eine Flüchtlingsfamilie mit zwei Kindern an und verglich sie mit Schweinen. Der 42-jährige Familienvater war bis zu seiner Flucht Kämmerer einer syrischen Stadt.


    Im Gerichtssaal entschuldigte sich der Firmenchef bei den Flüchtlingen. Auch den Lastwagenfahrer bat er um Verzeihung für seine „Entgleisung" im vergangenen Oktober. Der Lkw-Fahrer schilderte vor Gericht, dass er wegen des Überholmanövers auf den Seitenstreifen ausweichen musste.


    Zu seiner Verteidigung erklärte der Vlothoer, dass er im vergangenen Jahr beruflich und privat besonders angespannt gewesen sei, er habe seine Firma gerade erst aufgebaut. Seine Lebensgefährtin sei damals in einem Flüchtlingsheim tätig gewesen und habe „einiges" erzählt. Der Verteidiger betonte, sein Mandant sei kein Ausländerfeind und komme ansonsten „mit südländischen Menschen" klar. Der Vlothoer ist seit März freiwillig in verkehrspsychologischer Betreuung.
    http://www.lz.de/lippe/kalletal/2186...gsfamilie.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Zum Schluss kullerten dem Angeklagten Tränen über die Wangen:

    Ein Wunder, dass sie ihn nicht gleich eingesperrt haben!
    Sein Verhalten war sicher nicht in Ordnung, aber diese Strafe scheint mir, zumindest von der Grundinformation her, sehr hoch gegriffen.
    "...und dann gewinnst Du!"

  3. #3
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    AW: Zum Schluss kullerten dem Angeklagten Tränen über die Wangen:

    >Sein Verhalten war sicher nicht in Ordnung, aber diese Strafe scheint mir, zumindest von der Grundinformation her, sehr hoch gegriffen.

    Der pöbelnde agressive Herr ist Firmenchef...
    Strafen richten sich für gewöhnlich nach Tagessätzen: als Firmenchef wird er dementsprechend verdienen: die 8400 E sind so schätze ich, allerhöchstens ein Monatsgehalt.

  4. #4
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    AW: Zum Schluss kullerten dem Angeklagten Tränen über die Wangen:

    Es sollte doch gleiches Recht für alle gelten. Warum können Ausländer Deutsche ohne rechtliche Konsequenzen beleidigen oder gar angreifen? Das dem Mann die Sicherungen durchgebrannt sind, kann ich durchaus nachvollziehen. Und warum wird explizit darauf hingewiesen, was die Syrer in Syrien beruflich gemacht haben?

    So schilderten es zwei syrische Flüchtlinge, darunter eine 30-jährige Mutter mit Kopftuch. Die Frau hatte vor ihrer Flucht Rechtswissenschaften studiert......
    ......Der 42-jährige Familienvater war bis zu seiner Flucht Kämmerer einer syrischen Stadt.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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