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    Fehlurteile deutscher Richter: Warum die deutsche Justiz so gern mit Muslimen kuschelt

    In Auszügen und Fortsetzungen von PI:

    ...Für die Islamisierung, die auch schon seinerzeit nicht „still“ daherkam, fand der Aust-SPIEGEL noch dutzende Belege, der skandalöseste: Der Frankfurter Justizskandal um eine verprügelte muslimische Frau. Eine 26-jährige Deutsche, marokkanischer Herkunft wurde von ihrem marokkanischen Ehemann trotz behördlicher Kontaktsperre bedroht. Während ihrer Ehe hatte er sie mehrfach verprügelt und gedroht, sie umzubringen falls sie ihn verlässt.


    Korankonforme Rechtsprechung



    Grund genug also für eine Scheidung noch vor Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahres. Sollte man meinen. Doch Familienrichter/In Christa D. (eine Frau!!) sah keine „unzumutbare Härte“, die eine sofortige Auflösung der Ehe rechtfertigte. Die Deutsch-Marokkanerin hätte vielmehr damit „rechnen“ müssen, dass ihr in einem islamisch geprägten Land aufgewachsener Mann sein religiös verbrieftes „Züchtigungsrecht“ auch ausübe.


    Diesen Irrsinn konnte Richter/In Christa sogar „belegen“. Und zwar anhand des neuen deutschen Gesetzbuchs namens „Koran“: In einer dienstlichen Erklärung schrieb sie:
    „In Sure 4 Vers 34 enthalte der Koran neben dem Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber der ungehorsamen Ehefrau auch die Feststellung zur Überlegenheit des Mannes gegenüber der Frau.“
    Allahu akbar! Doch dann passierte etwas Großartiges. Plötzlich war sich ganz Deutschland einig – von links über die Mitte bis nach rechts –, dass es sich bei der Entscheidung der Richterin um einen Justizskandal handelt.


    Im Namen des Volkes?



    „Ein unerhörter Fall!“; titelte die seinerzeit noch nicht linke BILD … „Im Namen des Volkes: Prügeln erlaubt“, zynelte die ansonsten auf ewig linke TAZ… Frauenrechtlerin Alice Schwarzer sprach von einer „Aufweichung unseres Rechtssystems“… Der heutige NRW-Ministerpräsident und CDU-Büttenredner Armin Laschet tobte vom „vorläufig letztem Glied einer Kette erschreckender Urteile deutscher Gerichte“… „In denen zum Beispiel sogenannte Ehrenmorde nur als Totschlag und nicht als Mord gewertet wurden“, ergänzte der „Spiegel“ … Bayerns damaliger Innenminister Günther Beckstein (CSU) fand das Urteil sogar „unerträglich“… Selbst dem GRÜNEN, früheren RAF-Anwalt Hans-Christian Ströbele fiel plötzlich ein, dass eine deutsche Richterin deutschem Recht verpflichtet sei … Am härtesten formulierte es ausgerechnet Lale Akgün, damals SPD-Islambeauftragte: „Schlimmer als das Hinterhof-Urteil eines islamistischen Imam“.


    Fazit des damaligen „Spiegels“:
    „Die dritte Gewalt tut sich schwer mit den Problemen der deutschen Einwanderungsgesellschaft. Allzu viele Urteile spielten bereits Islam-Fundamentalisten in die Hände.“
    Hach, was waren das für herrliche Zeiten! Da kann man wehmütig werden. Heute gilt vor deutschen Gerichten längst die „Lex Islam“. Der Aufschrei aus Politik und Mainstream ist verstummt. Man hat sich dran gewöhnt....
    http://www.pi-news.net/warum-die-deu...en-kuschelt-1/

    ...

    Fall 1: Wenn „Haftempfindlichkeit“ vor hoher Strafe schützt …

    Es geschah am helllichten Tag im März letzten Jahres in einer Flüchtlingsunterkunft in Bootstedt, Schleswig Holstein: Jama B. (22) zerrt einen 4-jährigen (!!!) Jungen aus dem Irak in eine Toilettenkabine. Dort steckt er dem kleinen Jungen sein Geschlechtsteil in den Mund. Vor der Tür hält Komplize Sorbas S. Wache. Der Vater des Opfers erwischt den Täter noch mit heruntergelassener Hose auf frischer Tat …


    Im September 2016 verurteilt das Landgericht Kiel Jama B. zu zwei Jahren und vier Monaten wegen schweren sexuellen Missbrauchs. Der Schmieresteher wird freigesprochen.


    Der Angeklagte bestreitet die Tat. Was sich normalerweise strafverschärfend auswirkt. Doch was ist heute noch normal? Karin Witt, Sprecherin des Landgerichts Kiel abgebrüht (laut BILD): „Die unglaubliche Begründung von Gericht und Staatsanwalt“: „Strafmildernd (!) hat sich die Alkoholisierung und die hohe Haftempfindlichkeit des Täters ausgewirkt: Er ist jung, kann kein Deutsch und wurde in der Untersuchungshaft bereits angegriffen. Das Opfer hat die Tat gut weggesteckt, es sind keine schweren Folgen zu erwarten.“...


    Fall 2: Wenn Asylbewerber für Haftstrafen zu zart besaitet sind …
    Das Mädchen, erst 15,...



    August 2016, Neumühl, NRW. Ein Schwarzer aus Ghana will in einer Schule zwei Mädchen vergewaltigen. Eines kann fliehen, das andere wird sein Opfer. Der Täter wird auf frischer Tat gestellt. Ein Zeuge reißt den Vergewaltiger vom schreienden Mädchen… Man muss sich die Szene mal vorstellen! Oder vielleicht lieber nicht. Das dachte sich wohl auch das Landgericht Duisburg und verurteilt den Täter nur zu drei Jahren und zwei Monaten Haft.


    Strafmildernd auch hier: die „besondere Haftempfindlichkeit“ des afrikanischen Migranten...
    Fall 3: Wenn ein Moslem zu blöd ist, einem Mord als„niedere Tat“ zu erkennen …



    „Strafrabatt für tschetschenischen Moslem, der seine Frau erstach – Das Skandal-Urteil von Cottbus“, titelte sogar BILD (und das will schon was heißen!) im Juni 2017.


    19 Mal stach Rashid D. (32) auf seine Frau ein. Warf sie aus dem Fenster. Schnitt der Mutter seiner fünf Kinder auf der Straße die Kehle durch. Motiv: Eifersucht.


    Der Moslem war zwar geständig, aber auch nur, weil er der Meinung ist, der Islam habe ihm das Recht gegeben, seine Frau zu ermorden. Die Staatsanwaltschaft plädierte dennoch auf Mord. Aber nicht mit Richter Stollenbach!! Der offenbar Gottgleiche aus Cottbus machte aus Mord „Totschlag“, weil „zweifelhaft“ sei, dass der Angeklagte die niederen Motive seiner Tat gekannt habe…


    Dabei urteilte der Bundesgerichtshof bereits 2006: Der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes sind grundsätzlich den Rechtsvorstellungen der Werte-Gemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen.



    Übrigens: Der Mord hätte verhindert werden können: Rashid D. sollte einem Monat vor der Tat abgeschoben werden. Doch die Polizei traf ihn in seiner Wohnung nicht an. Und kam erst wieder, als alles zu spät war. So ist Brandenburg heute...

    Fall 4: Wenn ein Migrant einen Menschen ersticht, ohne zu „wissen“, dass er ein Messer in der Hand hält …



    Dieser Fall ist einmalig: Er dreht sich um einen Streit in einem Flüchtlingsheim, aber eben nicht, wie sonst immer, um Nutella, sondern um die Benutzung einer Waschmaschine.

    Vor Gericht erzählt Hasan S. aus Eritrea eine schier unglaubliche Story: Das Opfer habe ihn in den Schwitzkasten genommen, worauf er ein Küchenmesser aus dem Hosenbund des Opfers zog und den Mann erstach. Natürlich ohne auch nur im Entferntesten zu ahnen, dass es ein Messer war, das er aus der Hose zog, mit dem er zustach. Kennt man ja, solche Situationen.


    „Lebensfremd!“, meinte denn auch die Richterin und verurteilte Hasan S. im November 2015 zu fünf Jahren Haft. Drei Jahre weniger als von der Staatsanwaltschaft gefordert, aber immerhin. Doch dann bekommt der Fall eine Wendung, die sich selbst John Grisham nicht besser hätte ausdenken können: Der Bundesgerichtshof (!!) hebt das Urteil wegen „Nichtberücksichtigung von Notwehrmerkmalen“ auf. Hasan S. wird freigelassen. Welche „Notwehrmerkmale“? Ein S c h w i t z k s t e n ?! Mensch, hätte ich das bloß früher gewusst! Dann hätte ich den Sascha, der mich in der fünften Klasse auf dem Schulhof in den Schwitzkasten nahm (aus dem ich nicht mehr rauskam), ja auch erstechen können! (War mir nämlich sehr peinlich, da die halbe Schule zuschaute.)


    Letztendlich bekam der miese Märchenerzähler aus Eritrea im Juli 2017 zwei Jahre und drei Monate wegen – Achtung! KÖRPERVERLETZUNG! Springers WELT regte das (natürlich!) nicht weiter auf, meldete lapidar: „Gericht entscheidet im zweiten Khaled-Prozess auf Notwehr“.


    Nicht minder typisch: Nachdem der Täter ursprünglich (zunächst) nicht zu ermitteln war, wurde die Tat medial sofort als rassistisch geschlagzeilt. In Dresden, Lübeck und Mannheim demonstrieren auf Kommando Tausende gegen „Rechts“ und „Pegida“. Der GRÜNE Um-Volker Beck erstattete – offenbar im „Crystal Meth“-Rausch – prompt Strafanzeige gegen Unbekannt, weil die Polizei nicht sofort von einem fremdenfeindlichen Hintergrund ausging. Dabei meldete „Legida“ längst auf ihrer Webseite, das Verbrechen sei bereits am Vortag bekannt gegeben worden. Es gab angeblich einen Pressestopp, um „Unruhen“ zu vermeiden …
    Fall 5: Wenn der Horrorfilm Wirklichkeit wird



    Ein Mann schlägt seine Frau mit Fäusten zusammen, rammt ihr mehrmals ein Messer ins Herz, schlägt ihr mit der Axt auf den Kopf. Dann schlingt er ein Seil um ihren Hals, hängt sie an die Anhängerkupplung seines PKW, um sie zu Tode zu schleifen.

    Nein, kein Hollywood-Horror. November 2016 in Hameln/Niedersachsen: Nurettin B, ein Kurde. Allah sei Dank löste sich das Seil nach 200 Metern. Das Opfer, die Frau, überlebt schwer verletzt, muss allerdings zweimal wiederbelebt werden.



    Motiv: Unterhaltsstreitigkeiten. Die Staatsanwaltschaft fordert, natürlich, lebenslänglich. NIX DA! So der „Richter“, schließlich sei ja die „Ratte von Hameln“ geständig gewesen (tolle Reue, bei um die „100“ Zeugen). Außerdem, wird der Richter im Gerichtssaal auch noch zum „Verteidiger“ des Beinahe-Mörders: Er habe dem „Opfer ein Schmerzensgeld zur Verfügung gestellt“.




    http://www.pi-news.net/warum-die-deu...en-kuschelt-2/
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Fehlurteile deutscher Richter: Warum die deutsche Justiz so gern mit Muslimen kuschelt

    Ja, die Haftempfindlichkeit der armen Migranten. Diese Waschlappen sollten sich ein Beispiel an jenen Deutschen nehmen, die für Lappalien ins Gefängnis gesteckt werden. Da spielt dann auch das Alter und die Gesundheit der Verurteilten keine Rolle. Eine 84 jährige Frau fährt ein paar mal schwarz und landet für 6 Monate im Knast. Eine fast 90 Jährige leugnet den Holocaust und muss auch einsitzen. Host Mahler, auch schon 81 und im schlechten gesundheitlichen Zustand , kann keine Gnade erwarten. Aber die Damen und Herren Migranten, die sind zu zart für den Knast.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Fehlurteile deutscher Richter: Warum die deutsche Justiz so gern mit Muslimen kuschelt

    Fall 6: Wenn Muslime „das Gespräch suchen“ (sollten Sie sich ein schnelles Pferd besorgen, liebe Leser)

    Diesen skandalösen Fall erzählt uns PI-NEWS-Leserin Gaby: 2012 wurde mein Mann auf unserem hermetisch abgeriegelten Grundstück von drei irakischen Neuansiedlern überfallen. Sie schlugen ihn zu Boden und traten ihm mit gezielten Tritten gegen den Kopf, wieder und wieder.

    Ich musste es vom Wohnzimmerfenster aus mit ansehen und bin sicher, nur mein Schreien, Schreien, Schreien hinderte die Männer daran, meinen Mann totzutreten.

    Nachdem der Fall immer wieder verschleppt wurde, konnte ein Täter ermittelt werden und es kam doch noch zu einer Verhandlung. Obwohl Zeugen bestätigten, dass die Männer über unseren hohen Zaun kletterten, schrieb die Richterin doch tatsächlich in ihrer Urteilsbegründung: „Er betrat das Grundstück und suchte das Gespräch“ (sic!).

    Als das islamische Goldstück zu sieben Monaten auf Bewährung nebst Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen gefährlicher Körperverletzung (statt versuchtem Totschlag) verurteilt worden war, lief er grinsend und lachend aus dem Gerichtssaal.

    Naiv, wie wir damals waren, wendeten wir uns an die Medien, weil wir glaubten, der Fall wäre von öffentlichem Interesse. Anfangs zeigten sich auch ein paar Lokalredakteure interessiert. Doch letztendlich winkten alle ab. Einer steckte uns: „Anweisung von oben – der Fall ist politisch zu brisant.

    Ach, und dass mein Mann bis heute keinen Cent des Schmerzensgeldes sah, brauche ich nicht extra zu erwähnen, oder?
    Fall 7: Wenn Papa „es gemacht hat“, aber Afri ist …

    Einen ganzen Monat lang malträtierte ein Westafrikaner seine erst fünfjährige Stieftochter. 30 Tage hintereinander prügelte er das kleine Mädchen mit Hammer, Stock und Gürtel.

    Berliner Polizisten, die bekanntlich schon viel gesehen haben, waren schockiert, als sie die Kleine im Februar 2015 aus der elterlichen Wohnung in Kreuzberg retteten. Ihr Körper war mit Hämatomen, Striemen und Abschürfungen übersät; ihr Blick: starr. Typisch für chronisch misshandelte Kinder.

    Die Frage, wie es zu den Verletzungen kam, beantwortete das Mädchen kaum hörbar: „Papa hat das gemacht.“ Motiv für die Tat: Religiöse „Rituale“ aus der afrikanischen Heimat des Urmenschen. „Das Mädchen ist für lange Zeit seines Lebens geschädigt“, sagte der Richter. Das ist natürlich blanker Hohn. Und es ging dem Richter ja auch an der Robe vorbei, reichte allemal nicht für ein Urteil, das Mensch begreifen kann: Der Kinderschläger musste genau Null Tage in den Knast: Zwei Jahre auf Bewährung. Und die „Berliner Morgenpost“ barmte mit dieser Überschrift um Verständnis:

    „37-Jähriger quälte Stieftochter aus religiöser Überzeugung“

    Die Herren Redakteure der Funke-Mediengruppe hatten „verstanden“ …
    Fall 8: Wenn sich Muslime in einer Zwangslage befinden

    Quizfrage: Hat jemand, der drei Mal auf seine hübsche deutsche, von ihm geschwängerte Freundin, einsticht, eine angehende Steuer-Fachgehilfin, vor ihrer Haustür auflauert, sie mit dem Messer ermordet, das ungeborene Baby natürlich gleich mit, eine besonders schwere Schuld auf sich geladen? Der normale Menschenverstand würde sagen: „Selbstverständlich, Euer Ehren!“

    Doch „Euer Ehren“, das Landgericht Wiesbaden konnte 2014 bei diesem „Ehrenmord“ beim besten Willen keine „besondere Schwere“ der Schuld erkennen. Grund: Der 24-jährige Afghane, der auf Steuerzahlers Kosten auch noch hier studieren darf, habe sich „aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden“. Vier Jährchen. Bei „guter Führung“ zwei Drittel. Arschbacke, also …
    Fall 9: Wenn Muslime bei uns „keinen Halt“ finden

    Es passierte in Linden (Hannover): „I love you“, flüsterte Naji N. (27, aus Marokko) während er seinem blutenden Opfer über den Bauch streichelte. Es war erst 22, hochschwanger noch dazu, mit Zwillingen. Über zwei nicht enden wollende Stunden ging das Martyrium aus Misshandlung und Vergewaltigung.

    Das sollte doch aber mal mindestens über zehn Jahre Knast wert sein? Da war sich die Staatsanwaltschaft sicher. Sowieso, aber auch, weil Naji N. kein Unbekannter vor deutschen Gerichten ist: Der Marokkaner hatte schon einmal eine Frau grün und blau geschlagen. Das Urteil seinerzeit: 19 Monate wegen Körperverletzung; auf Bewährung! (Danach Abschiebung? Ach was!)

    Diese 19 Monate flossen in die Strafe des Nordafrikaners ein. Wir müssen sie also von den sieben Jahren abziehen, die er für die Vergewaltigung des schwangeren Mädchens bekam. Bleiben fünf Jahre. Das ist die Hälfte von dem, was die Staatsanwaltschaft forderte.

    Wie es dazu kommen konnte? Nun, Naji N. erzählte dem Richter gleich mehrere Märchen aus 1000 und einer Schlacht: Schwerer Trinker sei er, und Kiffer, könne sich also schon mal an überhaupt nix erinnern; außerdem leide er an der guten alten posttraumatischen Belastungsstörung, jammerte er, klar, in Libyen, da war er nämlich in der Gewalt von so voll bösen IS-Terroristen (wie er sich befreien konnte, wird sein Geheimnis bleiben) und in seinem Schlusswort fiel im plötzlich ein: „Ich wurde selbst sexuell missbraucht.“

    WOW! Wenn der Kerl jetzt noch gut schreiben könnte, dann hätten wir einen neuen Karl May.

    All das hat den Richter augenscheinlich sehr beeindruckt. Und außerdem und überhaupt: „Er hatte eine schwierige Entwicklung, fand hier keinen Halt.“ Genau! Schuld sind also wir, die Deutschen, die dem armen, jungen Mann einfach keinen Halt gaben.
    Fall 10: Wenn Migranten im Gerichtssaal Party feiern

    Gruppenvergewaltigungen sind im Deutschland der Nachkriegszeit ein neues Phänomen, das uns die Menschen, die „wertvoller sind als Gold“ (SPD-Martin Chulz) beschert haben.

    Hamburg im Februar 2016. Ein 14-jähriges Mädchen wird von ihrer Freundin zu einer Party eingeladen. Dort vergewaltigen sie ein Serbe (21) und seine Freunden mehrfach. Die „Freundin“ filmt und gibt dazu Regieanweisungen. Es werden Gegenstände in Vagina und Anus des Mädchens eingeführt. Das Opfer ist hilflos (1,9 Promille), übergibt sich mehrfach. Es wird schwerverletzt bei null Grad fast nackt, „wie Müll“ im Hinterhof liegen gelassen, wie der Vorsitzende Richter zusammenfasst.

    Nachbarn hören am nächsten Morgen schwache Hilferufe und alarmieren die Polizei. Das Mädchen kommt mit starker Unterkühlung auf die Intensivstation.

    Urteil: Nur vier Jahre Haft für den Haupttäter und – Bewährung für die restlichen Vergewaltiger. Schließlich müsse man die ganz bestimmt echt ehrlich gemeinte Reue der Täter berücksichtigen; und natürlich ihre ach so günstige Sozialprognose.

    Bei der Urteilsverkündung grölten, pfiffen, jubelten und klatschten die Freunde und Angehörigen der Täter – Party-Stimmung im Gerichtssaal.

    Immerhin, es gibt Hoffnung: Der 5. Senat des BGH Leipzig hob das Urteil wegen schwerer Mängel in der Beweiswürdigung auf und verwies es an eine andere Kammer…

    Was treibt Richter und Richterinnen? Warum kuscheln sie so gern mit Migranten und Muslimen?

    So gut wie alle sind Gutmenschen, in Wahrheit Wirklichkeitsflüchtlinge, die selbst in Hitler einen guten Kern gefunden hätten: Schlimme Kindheit und Jugend. Vom Adoptiv-Vater verprügelt, von einer Ziege einen Hoden abgebissen, Mutter gestorben, auf der Kunsthochschule nicht angenommen, halb blind geschossen im Gas des 1. Weltkriegs. Dazu, kein Glück bei den Mädels!! Wie viel Leid kann so ein Mensch ertragen? Außerdem kam der Migrant aus Österreich nie so richtig in Deutschland an, hätte aber als Reichskanzler und Vorsitzender der NSDAP eine günstige Sozialprognose gehabt bei unseren Gutachtern und Richtern …

    Kurz: Es kann nicht sein, was nicht sein darf, jeder Mensch ist gut, vor allem, wenn sie noch nicht so lange hier leben.

    Die ganze Wahrheit: Sie haben Angst. Richter, Staatsanwälte, Schöffen, Anwälte, Zeugen – sie alle werden in Deutschland längst von Migranten bedroht. Motto: Milde Strafe oder Du wirst schon sehen …

    GUT, dass es Im MAINSTREAM Blätter wie „Focus“ gibt! Mit letzter Tinte kämpfte er stets für die Opfer, etwa so: „Sind deutsche Gerichte zu sanft bei Straftätern, die aus religiösen Motiven handeln? Eine Studie sagt: Nein. Die Urteile fallen zumeist sogar strenger aus.“

    Amen und Allahu akbar, Hubert Burda!!!
    http://www.pi-news.net/warum-die-jus...en-kuschelt-3/
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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