Zitat Zitat von Eddie J. Beitrag anzeigen
Du weißt aber schon, wofür das Bundesverfassungsgericht auf der einen Seite da ist. Und was man auf der anderen Seite unter ordentlicher Gerichtsbarkeit und erstinstanzlichem Gericht versteht, Clark? Da kann IM Erika ausnahmsweise gar nix dafür.
Das Bundesverfassungsgericht ist unter anderem dazu da, sich mit Verstößen gegen unser Grundgesetz zu beschäftigen. Merkels Flüchtlingespolitik ist dabei ein sowas von eindeutiger Verstoß dagegen, dass es eindeutiger gar nicht mehr geht. Trotzdem wurden die Klagen (vor diesem Gericht) ohne Begründung (!) abgewiesen. Dieses Recht auf unbegründete Abweisung wurde (wie ich nachgelesen habe) eingeführt, damit sich das Gericht nicht mit jedem unsinnigen Scheiß befassen muss, was ja grundsätzlich vernünftig ist, aber hier mißbraucht wird.

Was die verschiedenen Instanzen vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof betrifft, kann ich jetzt nicht viel dazu sagen, weil ich, wie TF schon bemerkte, (Gott sei Dank) kein Jurist bin, aber die Hierarchie ist mir im Groben schon geläufig.
Trotzdem hätte ich für Obiges gerne mal eine vernünftige Erklärung eines "Juristen". Wäre wahrscheinlich Majestätsbeleidigung, Merkel anzuklagen.