In Auszügen und Fortsetzungen von PI:

...Für die Islamisierung, die auch schon seinerzeit nicht „still“ daherkam, fand der Aust-SPIEGEL noch dutzende Belege, der skandalöseste: Der Frankfurter Justizskandal um eine verprügelte muslimische Frau. Eine 26-jährige Deutsche, marokkanischer Herkunft wurde von ihrem marokkanischen Ehemann trotz behördlicher Kontaktsperre bedroht. Während ihrer Ehe hatte er sie mehrfach verprügelt und gedroht, sie umzubringen falls sie ihn verlässt.


Korankonforme Rechtsprechung



Grund genug also für eine Scheidung noch vor Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahres. Sollte man meinen. Doch Familienrichter/In Christa D. (eine Frau!!) sah keine „unzumutbare Härte“, die eine sofortige Auflösung der Ehe rechtfertigte. Die Deutsch-Marokkanerin hätte vielmehr damit „rechnen“ müssen, dass ihr in einem islamisch geprägten Land aufgewachsener Mann sein religiös verbrieftes „Züchtigungsrecht“ auch ausübe.


Diesen Irrsinn konnte Richter/In Christa sogar „belegen“. Und zwar anhand des neuen deutschen Gesetzbuchs namens „Koran“: In einer dienstlichen Erklärung schrieb sie:
„In Sure 4 Vers 34 enthalte der Koran neben dem Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber der ungehorsamen Ehefrau auch die Feststellung zur Überlegenheit des Mannes gegenüber der Frau.“
Allahu akbar! Doch dann passierte etwas Großartiges. Plötzlich war sich ganz Deutschland einig – von links über die Mitte bis nach rechts –, dass es sich bei der Entscheidung der Richterin um einen Justizskandal handelt.


Im Namen des Volkes?



„Ein unerhörter Fall!“; titelte die seinerzeit noch nicht linke BILD … „Im Namen des Volkes: Prügeln erlaubt“, zynelte die ansonsten auf ewig linke TAZ… Frauenrechtlerin Alice Schwarzer sprach von einer „Aufweichung unseres Rechtssystems“… Der heutige NRW-Ministerpräsident und CDU-Büttenredner Armin Laschet tobte vom „vorläufig letztem Glied einer Kette erschreckender Urteile deutscher Gerichte“… „In denen zum Beispiel sogenannte Ehrenmorde nur als Totschlag und nicht als Mord gewertet wurden“, ergänzte der „Spiegel“ … Bayerns damaliger Innenminister Günther Beckstein (CSU) fand das Urteil sogar „unerträglich“… Selbst dem GRÜNEN, früheren RAF-Anwalt Hans-Christian Ströbele fiel plötzlich ein, dass eine deutsche Richterin deutschem Recht verpflichtet sei … Am härtesten formulierte es ausgerechnet Lale Akgün, damals SPD-Islambeauftragte: „Schlimmer als das Hinterhof-Urteil eines islamistischen Imam“.


Fazit des damaligen „Spiegels“:
„Die dritte Gewalt tut sich schwer mit den Problemen der deutschen Einwanderungsgesellschaft. Allzu viele Urteile spielten bereits Islam-Fundamentalisten in die Hände.“
Hach, was waren das für herrliche Zeiten! Da kann man wehmütig werden. Heute gilt vor deutschen Gerichten längst die „Lex Islam“. Der Aufschrei aus Politik und Mainstream ist verstummt. Man hat sich dran gewöhnt....
http://www.pi-news.net/warum-die-deu...en-kuschelt-1/

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Fall 1: Wenn „Haftempfindlichkeit“ vor hoher Strafe schützt …

Es geschah am helllichten Tag im März letzten Jahres in einer Flüchtlingsunterkunft in Bootstedt, Schleswig Holstein: Jama B. (22) zerrt einen 4-jährigen (!!!) Jungen aus dem Irak in eine Toilettenkabine. Dort steckt er dem kleinen Jungen sein Geschlechtsteil in den Mund. Vor der Tür hält Komplize Sorbas S. Wache. Der Vater des Opfers erwischt den Täter noch mit heruntergelassener Hose auf frischer Tat …


Im September 2016 verurteilt das Landgericht Kiel Jama B. zu zwei Jahren und vier Monaten wegen schweren sexuellen Missbrauchs. Der Schmieresteher wird freigesprochen.


Der Angeklagte bestreitet die Tat. Was sich normalerweise strafverschärfend auswirkt. Doch was ist heute noch normal? Karin Witt, Sprecherin des Landgerichts Kiel abgebrüht (laut BILD): „Die unglaubliche Begründung von Gericht und Staatsanwalt“: „Strafmildernd (!) hat sich die Alkoholisierung und die hohe Haftempfindlichkeit des Täters ausgewirkt: Er ist jung, kann kein Deutsch und wurde in der Untersuchungshaft bereits angegriffen. Das Opfer hat die Tat gut weggesteckt, es sind keine schweren Folgen zu erwarten.“...


Fall 2: Wenn Asylbewerber für Haftstrafen zu zart besaitet sind …
Das Mädchen, erst 15,...



August 2016, Neumühl, NRW. Ein Schwarzer aus Ghana will in einer Schule zwei Mädchen vergewaltigen. Eines kann fliehen, das andere wird sein Opfer. Der Täter wird auf frischer Tat gestellt. Ein Zeuge reißt den Vergewaltiger vom schreienden Mädchen… Man muss sich die Szene mal vorstellen! Oder vielleicht lieber nicht. Das dachte sich wohl auch das Landgericht Duisburg und verurteilt den Täter nur zu drei Jahren und zwei Monaten Haft.


Strafmildernd auch hier: die „besondere Haftempfindlichkeit“ des afrikanischen Migranten...
Fall 3: Wenn ein Moslem zu blöd ist, einem Mord als„niedere Tat“ zu erkennen …



„Strafrabatt für tschetschenischen Moslem, der seine Frau erstach – Das Skandal-Urteil von Cottbus“, titelte sogar BILD (und das will schon was heißen!) im Juni 2017.


19 Mal stach Rashid D. (32) auf seine Frau ein. Warf sie aus dem Fenster. Schnitt der Mutter seiner fünf Kinder auf der Straße die Kehle durch. Motiv: Eifersucht.


Der Moslem war zwar geständig, aber auch nur, weil er der Meinung ist, der Islam habe ihm das Recht gegeben, seine Frau zu ermorden. Die Staatsanwaltschaft plädierte dennoch auf Mord. Aber nicht mit Richter Stollenbach!! Der offenbar Gottgleiche aus Cottbus machte aus Mord „Totschlag“, weil „zweifelhaft“ sei, dass der Angeklagte die niederen Motive seiner Tat gekannt habe…


Dabei urteilte der Bundesgerichtshof bereits 2006: Der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes sind grundsätzlich den Rechtsvorstellungen der Werte-Gemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen.



Übrigens: Der Mord hätte verhindert werden können: Rashid D. sollte einem Monat vor der Tat abgeschoben werden. Doch die Polizei traf ihn in seiner Wohnung nicht an. Und kam erst wieder, als alles zu spät war. So ist Brandenburg heute...

Fall 4: Wenn ein Migrant einen Menschen ersticht, ohne zu „wissen“, dass er ein Messer in der Hand hält …



Dieser Fall ist einmalig: Er dreht sich um einen Streit in einem Flüchtlingsheim, aber eben nicht, wie sonst immer, um Nutella, sondern um die Benutzung einer Waschmaschine.

Vor Gericht erzählt Hasan S. aus Eritrea eine schier unglaubliche Story: Das Opfer habe ihn in den Schwitzkasten genommen, worauf er ein Küchenmesser aus dem Hosenbund des Opfers zog und den Mann erstach. Natürlich ohne auch nur im Entferntesten zu ahnen, dass es ein Messer war, das er aus der Hose zog, mit dem er zustach. Kennt man ja, solche Situationen.


„Lebensfremd!“, meinte denn auch die Richterin und verurteilte Hasan S. im November 2015 zu fünf Jahren Haft. Drei Jahre weniger als von der Staatsanwaltschaft gefordert, aber immerhin. Doch dann bekommt der Fall eine Wendung, die sich selbst John Grisham nicht besser hätte ausdenken können: Der Bundesgerichtshof (!!) hebt das Urteil wegen „Nichtberücksichtigung von Notwehrmerkmalen“ auf. Hasan S. wird freigelassen. Welche „Notwehrmerkmale“? Ein S c h w i t z k s t e n ?! Mensch, hätte ich das bloß früher gewusst! Dann hätte ich den Sascha, der mich in der fünften Klasse auf dem Schulhof in den Schwitzkasten nahm (aus dem ich nicht mehr rauskam), ja auch erstechen können! (War mir nämlich sehr peinlich, da die halbe Schule zuschaute.)


Letztendlich bekam der miese Märchenerzähler aus Eritrea im Juli 2017 zwei Jahre und drei Monate wegen – Achtung! KÖRPERVERLETZUNG! Springers WELT regte das (natürlich!) nicht weiter auf, meldete lapidar: „Gericht entscheidet im zweiten Khaled-Prozess auf Notwehr“.


Nicht minder typisch: Nachdem der Täter ursprünglich (zunächst) nicht zu ermitteln war, wurde die Tat medial sofort als rassistisch geschlagzeilt. In Dresden, Lübeck und Mannheim demonstrieren auf Kommando Tausende gegen „Rechts“ und „Pegida“. Der GRÜNE Um-Volker Beck erstattete – offenbar im „Crystal Meth“-Rausch – prompt Strafanzeige gegen Unbekannt, weil die Polizei nicht sofort von einem fremdenfeindlichen Hintergrund ausging. Dabei meldete „Legida“ längst auf ihrer Webseite, das Verbrechen sei bereits am Vortag bekannt gegeben worden. Es gab angeblich einen Pressestopp, um „Unruhen“ zu vermeiden …
Fall 5: Wenn der Horrorfilm Wirklichkeit wird



Ein Mann schlägt seine Frau mit Fäusten zusammen, rammt ihr mehrmals ein Messer ins Herz, schlägt ihr mit der Axt auf den Kopf. Dann schlingt er ein Seil um ihren Hals, hängt sie an die Anhängerkupplung seines PKW, um sie zu Tode zu schleifen.

Nein, kein Hollywood-Horror. November 2016 in Hameln/Niedersachsen: Nurettin B, ein Kurde. Allah sei Dank löste sich das Seil nach 200 Metern. Das Opfer, die Frau, überlebt schwer verletzt, muss allerdings zweimal wiederbelebt werden.



Motiv: Unterhaltsstreitigkeiten. Die Staatsanwaltschaft fordert, natürlich, lebenslänglich. NIX DA! So der „Richter“, schließlich sei ja die „Ratte von Hameln“ geständig gewesen (tolle Reue, bei um die „100“ Zeugen). Außerdem, wird der Richter im Gerichtssaal auch noch zum „Verteidiger“ des Beinahe-Mörders: Er habe dem „Opfer ein Schmerzensgeld zur Verfügung gestellt“.




http://www.pi-news.net/warum-die-deu...en-kuschelt-2/