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Hits: 1782 | 16.07.2017, 06:55 #1
Mörder sind unter uns
Immer mehr Flüchtlinge zeigen sich bei deutschen Behörden selbst als Terrorist des IS, der Taliban oder sonstiger Terrorgruppierungen an. Angst vor der Justiz und Strafen haben sie dabei keine. Das Kalkül dahinter ist, die Justiz auf Jahre lahmzulegen und so auch der Abschiebung zu entgehen.
Der im Gesetz verankerte subsidiäre Schutz verhindert die Abschiebung, wenn nach einer schweren Menschenrechtsverletzung, im Herkunftsland die Todesstrafe oder Folter drohen. So ganz besonders auch dem IS im Irak oder der Taliban in Afghanistan und Pakistan.
Dadurch wird der blanke Terror zur Qualifikation für ein Leben in Deutschland. Wer am meisten Frauen und Kinder geschlachtet hat und so die schlimmsten Strafen, zumindest in der Heimat zu erwarten hat, gewinnt. Gegenwärtig liegen etwa 100 Verfahren Generalbundesanwaltschaft zur Prüfung vor.
http://www.shortnews.de/id/1228323/hoffnung-auf-anerkennung-als-terrorist-immer-mehr-fluechtlinge-zeigen-sich-anAlle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Mörder sind unter uns
Was Recht ist, wird links ausgelegt.
Am gestrigen Freitag reiste der „Däne“ Abu Bilal Ismail, in die deutsche Hauptstadt um die Afrikanische Moschee in Neukölln zu besuchen und dort zu predigen. Nichts Besonderes in Zeiten der fortwährenden Islamisierung unserer Heimat, möchte man meinen. Hier liegt die Sache jedoch etwas anders. Dieser Imam aus dem dänischen Aarhus, ist ein bekannter Hassprediger (PI-NEWS berichtete mehrfach). 2014 war er ebenfalls in Berlin zu Gast und rief in der seit 2009 vom Verfassungsschutz beobachteten Al-Nur-Moschee den versammelten Bückbetern zu:
„Allah, zerstöre die zionistischen Juden, zähle und töte sie bis zum letzten Mann.“
Daraufhin traf ihn ein Jahr später die „volle Härte“ der deutschen Justiz; der Imam wurde wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt.
Zum Vergleich: Die deutsche Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck (88) wurde zu insgesamt fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Rechtgläubige hingegen erhält die erwähnte lächerliche Geldstrafe für seinen Aufruf zum Genozid am jüdischen Volk. Obendrein darf er die kriminellen Gedanken des Islams weiterverbreiten, da sich die Behörden außer Stande sehen, ein Auftritts- oder gar ein Einreiseverbot zu verhängen.Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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