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    Afrikanisch-Islamischer Aberglaube aus Schwarzafrika in Deutschland - Gambier bekommt Bewährung für die Folterung einer Fünfjährigen mit Hammer, Stoc

    Die kulturelle Bereicherung nimmt kein Ende. Was in Deutschland bislang unmöglich war, ist nun existent.

    Das Mädchen wird lebenslange Persönlichkeitsstörungen behalten, die wiederum weitergegeben werden. Immerfort, immerwährend, für die nächsten Generationen.

    Mädchen (5) mit Hammer, Stock und Gürtel verprügelt

    Horror-Stiefvater bekommt
    zwei Jahre Bewährung!


    Berlin – Fast täglich erlitt die kleine Amie (Name geändert, knapp 5 Jahre alt) Höllenqualen. Der Mann, der sie ihr bereitete: Stiefvater Mamadou G. (37). Und obwohl die Schuld erwiesen ist, bekam der Prügelvater dafür am Dienstag vom Amtsgericht Berlin nur eine Bewährungsstrafe in Höhe von zwei Jahren.



    Der 37-Jährige wurde wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährlicher Körperverletzung und Fürsorgepflichtverletzung verurteilt. Dem Richter versagte bei der Urteilsverkündung fast die Stimme: „Keine leichte Entscheidung. Die Fotos mit den Verletzungen des Kindes kriege ich nicht aus dem Kopf. Dazu die dramatischen psychischen Folgen. Angeklagter, was Sie getan haben, ist ein Verbrechen.“


    Doch er wollte bei dem Mädchen, das mit ihrem kleineren Bruder inzwischen in einer Pflegefamilie lebt, die furchtbaren Wunden nicht mehr aufreißen und ihr unbedingt eine Vernehmung vor Gericht ersparen. Auch um den Preis einer milderen Strafe für den Quäler bei einem Geständnis.

    Das allerdings, vorgetragen vom Verteidiger, fiel dann mehr als dürftig aus: „Mein Mandant räumt die Vorwürfe umfassend und vorbehaltlos ein.“ Damit gab der Mann aus Gambia zu, dass er Amie mit einem religiösen „Juju“-Ritual immer wieder verprügelt hatte. Angeblich weil sie „rote Dschinn“ in Menschengestalt mit Hörnern“ herbeigerufen hatte.



    „Prinz“, so musste die Kleine den Mann, der mit ihrer Mutter nach Rastafari-Tradition verheiratet ist, nennen. Er schlug sie mit Stöcken, Gürteln und sogar mit einem Hammer, übergoss sie nachts im Schlaf mit kaltem Wasser, verbrühte ihr tagsüber die Hände mit kochendem Wasser. Und er drohte, falls sie sich weiterhin Allahs (Anmerkung der Redaktion: Der Mann ist kein Moslem, sondern vermischt verschiedene Religionen) Wünschen verweigere, käme sie in die Hölle, wo sie zerstückelt werden würde.
    Amie musste im Koffer schlafen

    Was das Mädchen für körperliche Schäden erlitt, berichtete ein Kinderarzt (62): „Die Polizei hatte es zu uns gebracht. Was mir sofort auffiel war, was wir ,gefrorene Aufmerksamkeit‘ nennen. Das Kind war schwer psychisch traumatisiert. Sein Gesicht zeigte keine Mimik, keine Aufmerksamkeit. Nur die Augen bewegten sich.“
    Kleine Anmerkung: Aus dieser Hülle/Hölle kommt sie nicht mehr hinaus und kommt sie doch hinaus, wird dieser Ausbruch eruptiv und wiederum andere traumatisieren.

    Zunächst sei ihm die unvorstellbare Verlausung Amies aufgefallen. „Das Haar bewegte sich ständig, weil die vielen Tierchen auf der Kopfhaut keinen Platz hatten.“ Dann ihr großer Hunger. „Richtig reingehauen“, habe sie. Ungewöhnlich sei auch ihr Verhalten gewesen. „Sie hat sofort jede Frage beantwortet, tonlos, wie ein Automat.
    Amie habe Wunden am ganzen Körper gehabt. „So viele, dass ich sie gar nicht alle notieren konnte.“ Striemen, wahrscheinlich von einem Lineal. Strichförmige, verschorfte Konturen am Oberarm, vielleicht von einer Fesselung mit einer Schnur. Und dann Amies Augen. Der Arzt: „Darin ein Blick voller Hoffnungslosigkeit. So guckt ein Kind, das aufgegeben hat.“




    Amies Verfahrensbeistand vom Bezirksamt (43) erinnerte sich: „Es gab kein Spielzeug in der Wohnung.“ „Allah wünsche so was nicht“, habe Ami dazu gesagt. Sie habe auch in einem Koffer schlafen müssen.



    Und die Mutter? „Was Prinz macht, muss so sein“, habe sie ihrer Tochter gesagt. Die Mutter soll es allerdings gewesen sein, die am 3. Februar 2015 die Polizei rief. Bei einem „Reinigungsritual“ des Angeklagten hatte sie dann doch Angst um das Kind. Zum Prozess fehlte sie unentschuldigt.


    Mamadou G. muss trotz Bewährungsverurteilung zurück ins Gefängnis, wo er bis 2018 eine Drogenstrafe absitzt. Und danach droht dem 2003 in Deutschland eingereisten, unter mehreren Aliasnamen immer wieder abgelehnten Asylbewerber, die Abschiebung in seine westafrikanische Heimat.
    http://www.bild.de/regional/berlin/p...5732.bild.html

    Die Dschinn und der Allah und die Reinigungsrituale wie das Juju-Ritual.

    Man sollte diesen Typen auch einmal gründlich reinigen. Ich fürchte, es gibt viele von denen in Deutschland, die in ihrer Umgebung für Angst und Schrecken sorgen, ohne dass dies vor ein Gericht kommt. Die Parallelgesellschaft funktioniert normalerweise reibungsfrei.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Afrikanisch-Islamischer Aberglaube aus Schwarzafrika in Deutschland - Gambier bekommt Bewährung für die Folterung einer Fünfjährigen mit Hammer,

    Das ist Deutschland. Der Richter sollte ewig in der Hölle schmoren, so ein elendes Arschloch. Was da dem Kind angetan wurde, ist unvorstellbar.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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