Jetzt wird es dramatisch. Die Kirche unterstützt die Klagen gegen den Staat:

Zahlungsaufforderungen an Flüchtlingsbürgen stoßen auf Kritik Superintendent: »Ehrenamtliche haben Angst«



Minden (epd/WB). Die finanziellen Forderungen des Bundes an Flüchtlingsbürgen hat eine lebhafte Diskussion ausgelöst. Der Superintendent des Kirchenkreises Minden, Jürgen Tiemann, fordert einen Stopp. »Das Integrationsgesetz muss nachgebessert werden«, sagt Tiemann.

Die Drei-Jahres-Frist bei »Altfällen« bis August 2016 und die seitdem geltende Fünf-Jahres-Frist für die Geltung von Verpflichtungserklärungen sei zu lang, wenn dadurch teilweise sehr hohe fünfstellige Summen auf die Helfer zukämen.

»Ehrenamtliche, die sich zur Übernahme des Lebensunterhalts syrischer Kriegsflüchtlinge verpflichtet hatten, damit diese sicher nach Deutschland kommen konnten, haben nun Angst«, erklärte der Superintendent.

Mehrere Städte hatten Aufforderungen verschickt

Mehrere Städte in OWL hatten Zahlungsaufforderungen verschickt – für Summen im deutlich fünfstelligen Bereich. Noch vor der großen Flüchtlingswelle hatten 2014 und 2015 neben dem Bund fast alle Länder durch humanitäre Programme die Einreise Tausender Syrien-Flüchtlinge ermöglicht. Voraussetzung war, dass Angehörige oder Dritte für deren Lebenshalt und Unterkunft aufkommen.

»Von den Bildern des Bürgerkriegs ließen sich damals auch Menschen in unseren Kirchengemeinden anrühren und wollten helfen«, erinnert sich Superintendent Tiemann. Die Helfer seien vielfach davon ausgegangen, dass ihre finanzielle Verpflichtung mit der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus enden werde, welche die allermeisten Syrer nach maximal zwölf Monaten erhielten.
Kirchenkreis hat Hilfefonds eingerichtet

Doch diese Rechtsauffassung, die auch das Land NRW vertrat, setzte sich nicht durch. Der Bund legte im Integrationsgesetz von August 2016 die mehrjährigen Fristen fest. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte dies. Offenbar seien die Bürgen von den Behörden auch nicht immer ausreichend aufgeklärt worden, sagt der Superintendent.

Der Kirchenkreis Minden hat einen Rechtshilfefonds eingerichtet. Daraus sollen Musterklagen von Betroffenen un.terstützt werden. Tiemann rät davon ab, solche Verpflichtungen künftig noch einzugehen.

Kritik von den Grünen

Auch Ute Koczy, Vorsitzende der Grünen in OWL, kritisiert die Zahlungsaufforderungen: »Wer Menschen in Not und vor Gefahr schützt, verdient unsere Solidarität.« Die Bescheide seien eines europäischen Staates wie Deutschland »unwürdig«. Die Geldforderungen dienten der Einschüchterung.
http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lo...he-haben-Angst

Dass die Bürgen nicht hinreichend aufgeklärt wurden, ist eine Nebelkerze, die einen offensichtlichen Zusammenhang zu der politischen Ausrichtung des Schreibers verrät. Der Schreiber wird Lügen gestraft:

„Die Menschen haben vor ihrer Unterschrift eine Belehrung erhalten, dass ihre Verpflichtung zeitlich und in der Höhe unbegrenzt gelten kann“, sagte ein Sprecher des zuständigen NRW-Innenministeriums, das nicht bereit ist, die von den Bürgen geforderten Kosten zu übernehmen.
https://www.berlinjournal.biz/fluech...terhalt-syrer/