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  1. #1
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    "Wir waren erschüttert und wollten helfen" - Flüchtlingspaten wollen nicht mehr zahlen

    Ich bin auch erschüttert, wenn Menschen bürgen und sich dann darüber beklagen, dass sie bürgen.

    Eigentlich sollte in diesen Fällen die Bürgschaft nicht zeitlich begrenzt werden und so der Allgemeinheit nicht auf die Füße fallen dürfen.

    Das Artikelbild kann ich aus urheberrechtlichen Gründen hier leider nicht einstellen, es ist aber über den Link zum Artikel abrufbar -- und sehenswert.

    Flucht und Vertreibung
    "Wir waren erschüttert und wollten helfen"

    Bürgen sollen länger für Flüchtlinge zahlen als gedacht




    Wie das Ehepaar Emmer-Funke erhalten zurzeit viele Menschen, die in den Jahren 2014/15 Verpflichtungserklärungen für den Lebensunterhalt syrischer Flüchtlinge unterschrieben haben, Zahlungsaufforderungen von Sozialämtern oder Jobcentern.
    Etliche Deutsche haben syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen als Bürgen die Aufnahme in Deutschland ermöglicht. Viele erhalten jetzt hohe Geldforderungen von Behörden: Auch wenn die Flüchtlinge anerkannt sind, sollen die Bürgen weiterhin zahlen.

    Christine Emmer-Funke (61) aus Minden kann es nicht glauben: 22.000 Euro an Sozialleistungen soll sie zurückzahlen, die ein aus Syrien geflüchtetes Ehepaar bekommen hat. Sie hatte 2014 für das Paar gebürgt, nur dadurch konnte es sich aus dem Krieg nach Deutschland retten.


    Wie Emmer-Funke erhalten zurzeit viele Menschen, die in den Jahren 2014/15 Verpflichtungserklärungen für den Lebensunterhalt syrischer Flüchtlinge unterschrieben haben, Zahlungsaufforderungen von Sozialämtern oder Jobcentern.


    "Es kann nicht sein, dass der Staat die Unterstützung für anerkannte Flüchtlinge privatisiert", sagt Emmer-Funke. Sie und andere Betroffene haben Klage gegen die Bescheide eingereicht, hoffen aber zugleich auf eine politische Lösung.


    Hintergrund für den Streit ist die damals ungeklärte Dauer der Bürgschaften: In Ländern wie Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen ging man von einer Befristung bis zur Zuerkennung des Asyl- oder Flüchtlingsstatus für die Syrer aus - aus Sicht der Bundesregierung aber galt die Verpflichtung auch danach fort. Das Integrationsgesetz bestimmte schließlich im August 2016 eine Fünf-Jahres-Frist, die für "Altfälle" auf drei Jahre reduziert und durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Januar bestätigt wurde.

    "Der Termin dauerte gerade mal 15 Minuten"

    Das Ehepaar Emmer-Funke sah 2014 die schrecklichen Bilder aus dem syrischen Bürgerkrieg: "Wir waren erschüttert und wollten helfen." Auch die deutsche Politik reagierte auf das Leid der Bevölkerung: Bund und Länder ließen über humanitäre Aufnahmeprogramme mehrere Zehntausend Menschen einreisen - noch vor dem großen Flüchtlingszuzug. Wie fast alle Länder beteiligte sich auch NRW. Voraussetzung für die Aufnahme war, dass nahe Verwandte in Deutschland lebten und sich jemand zur Finanzierung von Lebensunterhalt und Unterkunft verpflichtete.

    Auf diese "Kontingentlösung" hoffte damals auch der in Minden lebende Syrer Kameran Ebrahim. Der 45-jährige Dolmetscher bangte um seine Schwiegereltern in der Heimat. "Mit drei Kindern konnte ich aber nicht selber für die Kosten bürgen", berichtet Ebrahim. Christine Emmer-Funke sprang ein. Ebrahim begleitete sie zur Ausländerbehörde. "Der Termin dauerte gerade mal 15 Minuten", erinnern sich beide. Sie legte Personalausweis und Gehaltsabrechnung vor. Für zwei Personen könne sie bürgen, hieß es. Dann unterschrieb Emmer-Funke die Verpflichtung.



    https://www.evangelisch.de/inhalte/1...wollten-helfen

    Flüchtlingspaten wollen nicht mehr zahlen

    In den Jahren 2014 und 2015 hatten sich zahlreiche Bürger in mehreren Bundesländern verpflichtet, für den Lebensunterhalt syrischer Flüchtlinge aufzukommen. Doch nun wird es ihnen doch zu teuer. Sie klagen gegen den Staat.

    Derzeit erhalten viele Menschen Zahlungsaufforderungen von Sozialämtern oder Jobcentern, weil sie noch vor der großen Migrantenwelle in den Jahren 2014/15 Verpflichtungserklärungen für Lebensunterhalt und Unterkunft syrischer Flüchtlinge unterschrieben hatten.

    Auch Christine Emmer-Funke aus Minden (NRW) hatte im Jahr 2014 für ein syrisches Ehepaar gebürgt. Nun soll die 62-Jährige 22.000 Euro zahlen, berichtet das Westfalen-Blatt. Denn so viel hat das syrische Paar den Bund allein für Lebensunterhalt und Unterkunft gekostet.
    Andere sollen den Lebensunterhalt für die Syrer zahlen

    Christine Emmer-Funke ist mit dieser Zahlungsaufforderung vom Bund nicht einverstanden und hat sogar Klage dagegen eingelegt. Denn zwar war sie sehr dafür, dass den Syrern in Deutschland geholfen wird. Doch zahlen sollten das ihrer Ansicht nach andere.


    Im Jahr 2014 hatte das Ehepaar Emmer-Funke im Fernsehen leidende Syrer gesehen. „Wir waren erschüttert und wollten helfen.“ Doch zur Aufnahme der Syrer nach Deutschland musste sich jemand zur Finanzierung von Lebensunterhalt und Unterkunft verpflichten.

    Christine Emmer-Funke ging davon aus, dass sie Lebensunterhalt und Unterkunft des syrischen Paars nur bis zu deren Anerkennung als Asylanten oder Flüchtlinge zahlen muss. Das sollte nach sechs oder maximal zwölf Monaten der Fall sein, dachte sie. Danach wollte sie die Kosten an den Steuerzahler übergeben.

    Doch aus Sicht der Bundesregierung galt die Verpflichtungserklärung von Christine Emmer-Funke auch nach der Anerkennung fort. Das Integrationsgesetz bestimmte im August 2016 eine Fünf-Jahres-Frist, die für Altfälle sogar auf nur drei Jahre reduziert wurde. Im Januar wurde dies das Bundesverwaltungsgericht bestätigt.


    „Die Menschen haben vor ihrer Unterschrift eine Belehrung erhalten, dass ihre Verpflichtung zeitlich und in der Höhe unbegrenzt gelten kann“, sagte ein Sprecher des zuständigen NRW-Innenministeriums, das nicht bereit ist, die von den Bürgen geforderten Kosten zu übernehmen.

    Auch für das Bundesarbeitsministerium, deren Behörden derzeit die Zahlungsaufforderungen verschicken, kommt ein Verzicht auf nicht infrage. Die Bürgen müssten die Sozialleistungen zahlen, zu denen sie sich verpflichtet hatten.

    Bessere Karten scheinen die zahlungsunwilligen Flüchtlingspaten in Hessen zu haben. Denn dort hat Innenminister Peter Beuth (CDU) Einzelfallprüfungen „unter wohlwollender Auslegung der Regelungen zur Amtshaftung“ angekündigt. Es zahlt also der Steuerzahler.
    Dieser Beitrag von spiegeltv zum Thema ist aus dem August 2015. Er zeigt, dass den Flüchtlingspaten anfangs sogar gesagt wurde, dass sie ein Leben lang für ihre Syrer haften müssen.
    https://www.berlinjournal.biz/fluech...terhalt-syrer/
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: "Wir waren erschüttert und wollten helfen" - Flüchtlingspaten wollen nicht mehr zahlen

    Sry, aber da empfinde ich grad kein Mitleid ...

  3. #3
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    AW: "Wir waren erschüttert und wollten helfen" - Flüchtlingspaten wollen nicht mehr zahlen

    Das ist das mittlerweile typische Denken vieler Deutscher. Alles soll der Staat richten. Wenn diese Leute Bürgschaften übernommen haben, dann gilt diese Vereinbarung und dann sollte sich der Staat auch nicht scheuen den Gerichtsvollzieher zu schicken.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #4
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    AW: "Wir waren erschüttert und wollten helfen" - Flüchtlingspaten wollen nicht mehr zahlen

    Jetzt wird es dramatisch. Die Kirche unterstützt die Klagen gegen den Staat:

    Zahlungsaufforderungen an Flüchtlingsbürgen stoßen auf Kritik Superintendent: »Ehrenamtliche haben Angst«



    Minden (epd/WB). Die finanziellen Forderungen des Bundes an Flüchtlingsbürgen hat eine lebhafte Diskussion ausgelöst. Der Superintendent des Kirchenkreises Minden, Jürgen Tiemann, fordert einen Stopp. »Das Integrationsgesetz muss nachgebessert werden«, sagt Tiemann.

    Die Drei-Jahres-Frist bei »Altfällen« bis August 2016 und die seitdem geltende Fünf-Jahres-Frist für die Geltung von Verpflichtungserklärungen sei zu lang, wenn dadurch teilweise sehr hohe fünfstellige Summen auf die Helfer zukämen.

    »Ehrenamtliche, die sich zur Übernahme des Lebensunterhalts syrischer Kriegsflüchtlinge verpflichtet hatten, damit diese sicher nach Deutschland kommen konnten, haben nun Angst«, erklärte der Superintendent.

    Mehrere Städte hatten Aufforderungen verschickt

    Mehrere Städte in OWL hatten Zahlungsaufforderungen verschickt – für Summen im deutlich fünfstelligen Bereich. Noch vor der großen Flüchtlingswelle hatten 2014 und 2015 neben dem Bund fast alle Länder durch humanitäre Programme die Einreise Tausender Syrien-Flüchtlinge ermöglicht. Voraussetzung war, dass Angehörige oder Dritte für deren Lebenshalt und Unterkunft aufkommen.

    »Von den Bildern des Bürgerkriegs ließen sich damals auch Menschen in unseren Kirchengemeinden anrühren und wollten helfen«, erinnert sich Superintendent Tiemann. Die Helfer seien vielfach davon ausgegangen, dass ihre finanzielle Verpflichtung mit der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus enden werde, welche die allermeisten Syrer nach maximal zwölf Monaten erhielten.
    Kirchenkreis hat Hilfefonds eingerichtet

    Doch diese Rechtsauffassung, die auch das Land NRW vertrat, setzte sich nicht durch. Der Bund legte im Integrationsgesetz von August 2016 die mehrjährigen Fristen fest. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte dies. Offenbar seien die Bürgen von den Behörden auch nicht immer ausreichend aufgeklärt worden, sagt der Superintendent.

    Der Kirchenkreis Minden hat einen Rechtshilfefonds eingerichtet. Daraus sollen Musterklagen von Betroffenen un.terstützt werden. Tiemann rät davon ab, solche Verpflichtungen künftig noch einzugehen.

    Kritik von den Grünen

    Auch Ute Koczy, Vorsitzende der Grünen in OWL, kritisiert die Zahlungsaufforderungen: »Wer Menschen in Not und vor Gefahr schützt, verdient unsere Solidarität.« Die Bescheide seien eines europäischen Staates wie Deutschland »unwürdig«. Die Geldforderungen dienten der Einschüchterung.
    http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lo...he-haben-Angst

    Dass die Bürgen nicht hinreichend aufgeklärt wurden, ist eine Nebelkerze, die einen offensichtlichen Zusammenhang zu der politischen Ausrichtung des Schreibers verrät. Der Schreiber wird Lügen gestraft:

    „Die Menschen haben vor ihrer Unterschrift eine Belehrung erhalten, dass ihre Verpflichtung zeitlich und in der Höhe unbegrenzt gelten kann“, sagte ein Sprecher des zuständigen NRW-Innenministeriums, das nicht bereit ist, die von den Bürgen geforderten Kosten zu übernehmen.
    https://www.berlinjournal.biz/fluech...terhalt-syrer/
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  5. #5

    AW: "Wir waren erschüttert und wollten helfen" - Flüchtlingspaten wollen nicht mehr zahlen

    Hoffentlich werden die Forderungen durchgesetzt und gegebenenfalls auch gepfändet.
    Jeder glaubt eine eigene Meinung zu haben, nur woher hat er vergessen.
    Medien sind das was man über Religionen sagte, Opium fürs Volk.


  6. #6
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    AW: "Wir waren erschüttert und wollten helfen" - Flüchtlingspaten wollen nicht mehr zahlen

    Als nächstes wollen die noch ihre Teddybären zurück bzw. ersetzt bekommen!

  7. #7
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    AW: "Wir waren erschüttert und wollten helfen" - Flüchtlingspaten wollen nicht mehr zahlen

    Zitat Zitat von Silver Fist Beitrag anzeigen
    Als nächstes wollen die noch ihre Teddybären zurück bzw. ersetzt bekommen!
    Waren die nicht sowieso aus Kirchensteuer- und Steuermitteln angeschafft?
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  8. #8
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    AW: "Wir waren erschüttert und wollten helfen" - Flüchtlingspaten wollen nicht mehr zahlen

    Die Kirche hat gut reden. Aus eigenen Mitteln speist sich deren Wohltätigkeit nicht. Alles wird vom Staat finanziert.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  9. #9
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    AW: "Wir waren erschüttert und wollten helfen" - Flüchtlingspaten wollen nicht mehr zahlen

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Die Kirche hat gut reden. Aus eigenen Mitteln speist sich deren Wohltätigkeit nicht. Alles wird vom Staat finanziert.
    Wie heißt es doch so schön: „Die Kirche sind wir", besonders wenn es ans Zahlen geht.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  10. #10
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    AW: "Wir waren erschüttert und wollten helfen" - Flüchtlingspaten wollen nicht mehr zahlen

    Zitat Zitat von Eddie J. Beitrag anzeigen
    Es ist so einfach.

    LESEN, bevor man eine Bürgschaftserklärung gegenzeichnet. Und in den Erwartungshorizont aufnehmen, daß der Fall einer Bürgschaft auch eintreten kann.

    Alle anderen Details finden sich für Interessierte in § 765 BGB, kostenlos bspw. hier einsehbar: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__765.html

    Nicht nur lesen, sondern hören. Vor Unterzeichnung der Bürgschaftserklärung erhielten die Bürgen, die nicht bürgen wollen, eine Belehrung über das Wesen der Bürgschaft und die rechtlichen Folgen der Bürgschaft:

    „Die Menschen haben vor ihrer Unterschrift eine Belehrung erhalten, dass ihre Verpflichtung zeitlich und in der Höhe unbegrenzt gelten kann“, sagte ein Sprecher des zuständigen NRW-Innenministeriums, das nicht bereit ist, die von den Bürgen geforderten Kosten zu übernehmen.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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