denn mit der Beantwortung dieser Frage ergibt sich auch die Zielgruppe der SPD-Bemühungen. Nach den Einkommensgrenzen sind Geringverdienerfamilien auf jeden Fall weitgehend ausgeschlossen. Die Klientel liegt bei Migranten in Arbeitsverhältnissen, die auf Sozialhilfeleistungen zugeschneidert sind (beispielsweise in der Dönerbude des Großgroßcousins oder als Dönerbudenbesitzer selber). Jeder geringverdienende Arbeitnehmer auf Steuerklasse III erzielt Vollzeit einen Lohn oberhalb von 1.500,-- Euro netto bzw., da der Kinderzuschlag ja erst einmal in der Rechnung abgezogen wird, hier bei zwei Kindern ./. 2x 170,-- Euro, also dann nur noch von 1.160,-- Euro netto, sofern Gatte oder Gattin nicht noch wenigstens auf Stundenbasis dazuverdient und damit die Familie wiederum bei noch so prekären Arbeitsverhältnissen über dieser Obergrenze liegt.

Für deutsche Verhältnisse ist der Erhalt des Kinderzuschlags also fast gänzlich auszuschließen:

Einkommensgrenzen

Grundbedarfsermittlung für den Kinderzuschlag:

Der Kindergeldberechtigte erhält 90 Prozent der Regelleistungen (368 Euro) genauso wie der Ehegatte 368 Euro erhält (gesamt 736 Euro für das Elternpaar). Der Wohnbedarf der Eltern liegt bei 71,31 Prozent von 600 Euro, welches gerundet eine Summe von 428 Euro ergibt. Zusammen ergibt das einen Gesamtbedarf der Eltern von 1.164 Euro.
Nun rechnet man den möglichen Kinderzuschlag, 2 x 170 Euro (ab 01.01.2017), direkt hinzu und erreicht die Höchsteinkommensgrenze. In diesem Fall also insgesamt 1.504 Euro monatlich. Die Eltern der beiden Kinder wären also nur berechtigt, Kinderzuschlag zu erhalten, wenn ihr Einkommen mindestens 900 Euro beträgt (Mindesteinkommensgrenze), aber 1.504 Euro (Höchsteinkommensgrenze) nicht übersteigt. Ist das Einkommen höher, besteht kein Anspruch auf Kinderzuschlag.

Die Mindestgrenze, die ein Arbeitnehmer erzielen muss, um in den Genuß des Kinderzuschlags zu kommen, liegt bei

Mindesteinkommensgrenzen

Die Mindesteinkommensgrenzen sind beim Kinderzuschlag einheitlich geregelt und betragen

  • bei Alleinerziehenden 600 Euro
  • bei Elternpaaren 900 Euro

Wer Hartz IV, Sozialgeld oder Sozialhilfe bezieht, gilt als nicht anspruchsberechtigt.


Werden hingegen ausschließlich Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II/ Hartz IV, Sozialgeld oder Sozialhilfe in Anspruch genommen, kann die Mindesteinkommensgrenze nicht erreicht werden und der Anspruch auf den Kinderzuschlag entfällt.
http://www.kindergeld.info/kinderzus...nsgrenzen.html

Halten wir also fest:

Wohngeld (Sozialleistung) oder Hartz IV darf ein Verdiener nicht beziehen, er darf nicht weniger als 600,-- Euro (ich nehme an, netto?) verdienen, als Ehepaar müssen die Verdienste höher als 900,-- Euro liegen, dürfen aber 1,160,-- Euro nicht überschreiten.

Kommt also nur ein Hauptschüler ohne Schulabschluss und tiefergelegtem BMW in Frage, vielleicht auch noch vereinzelt ein deutscher Alkoholiker mit Korsakov kurz vorm Delir. Da sollen ja so merkwürdige Einkommensverhältnisse in der Übergangszeit möglich sein.

Und nun zur SPD-Forderung, die nun hoffentlich jeder Leser zu würdigen weiß (wissen wird):

Wahlkampf: SPD fordert 393 Euro fürs erste Kind

Die SPD will nach der Wahl neben dem Rentensystem auch das Kindergeld reformieren. Der Kinderzuschlag für ärmere Familien soll um 31 Euro pro Monat erhöht werden.



Die Bundesfamilienministerin Katarina Barley plant für die Zeit nach der Bundestagswahl eine grundlegende Reform des Kindergeldes. "Familien mit niedrigem Einkommen sollen deutlich mehr Kindergeld erhalten", sagte die SPD-Politikerin. Ziel ihrer Partei sei es, den Kinderzuschlag für ärmere Familien von maximal 170 Euro auf bis zu 201 Euro zu erhöhen und mit dem Kindergeld zu verbinden.


"Diese neue Leistung muss man einmal beantragen und dann ohne viel Bürokratiekram weiter bekommen können", forderte Barley. Familien mit geringem Einkommen würden dann für das erste Kind bis zu 393 Euro im Monat erhalten – das entspreche dem errechneten Existenzminimum für das Kind. Insgesamt könnten etwa zwei Millionen Kinder in Deutschland davon profitieren.


Barley nannte den Zeitungen der Funke Mediengruppe bereits die erwarteten Kosten für das Vorhaben: "Wir rechnen mit rund zwei Milliarden Euro im Jahr, die aus dem Bundeshaushalt kommen." Sie bezeichnete die Bekämpfung der Kinderarmut als wichtigstes Vorhaben für die nächste Wahlperiode. "In Deutschland ist jedes fünfte Kind armutsgefährdet – das ist doch für ein reiches Land wie dieses ein Armutszeugnis", so die frühere SPD-Generalsekretärin.
http://www.zeit.de/politik/deutschla...rogramm-barley

Man sollte auch noch im Hinterkopf behalten, dass die SPD die Partei ist, die die Steuerklasse III, die besonders für Kleinverdiener die Aufzucht von Kindern erst finanziell ermöglicht, streichen möchte. Das spült dann richtig Geld in die Kassen. Gut, die Migrantenfamilien kosten ein wenig, wobei die ja zu denen gehören, von denen sich die SPD die Wahlstimmen erhofft, und die Hochglanzbroschüren kosten auch ein wenig, mit denen die SPD den Erfolg ihres Kinderzuschlags feiern möchte, aber die Masse der Familien wird dann doch ziemlich abgezockt, denn die werden am Ende des Monats keinen Kinderzuschlag beziehen, aber eine Menge Steuern zu zahlen haben (denn jede kinderbezogene Erleichterung auf den Wegfall der auf Dauer angelegten Steuerklasse III endet ja spätestens mit der Volljährigkeit des Nachwuchses, selbst wenn die finanziellen Einbußen bleiben und die Ehepartner finanziell füreinander einzustehen haben und daher in den gleichen Topf wirtschaften, was dem Splitting entspricht. Die Verfassungsmäßigkeit eines Vorhabens ist inzwischen nur noch von untergeordnetem Interesse).