Das Zensur-Versprechen wird gehalten

Man sollte sich nicht darauf verlassen, dass Politiker nicht einhalten, was sie versprechen. Bundesjustizminister Heiko Maas hatte schon vor Monaten angekündigt, noch vor der Sommerpause werde ein Gesetz beschlossen, das zur schnellen Löschung von Netzinhalten verpflichtet, die als „hate speech“ und „fake news“ angezeigt wurden. Ob überhaupt eine volksverhetzende oder beleidigende Äußerung vorliegt oder es sich um die Wahrnehmung des Rechts auf Meinungsfreiheit handelt, muss kein Gericht vorab klären. Meinungsfreiheit gilt – heutzutage sieht man sich genötigt, eine solche Selbstverständlichkeit wirklich eigens zu erwähnen – auch für geschmackliche Entgleisungen oder scharfe, bis an die Grenze zur Schmähung gehende Kritik. In einer freien Gesellschaft muss dies jeder aushalten, der sich in die öffentliche Debatte begibt.


Heiko Maas meinte das ernst, daran mochten wenige gezweifelt haben. Aber dass er ein solches Gesetz tatsächlich durchs Parlament bringen könnte, glaubten nicht so viele Bürger. Zumindest die angekündigten schnellen Eingriffe außergerichtlicher nichtstaatlicher Lösch-Trupps würden doch so nicht im Gesetz stehen, beruhigten sich viele. Es gibt ja schließlich noch das Grundgesetz, und dass heutzutage ein deutsches Parlament einem Gesetz zustimmt, das offensichtlich Grundrechte in verfassungswidriger Weise einschränkt, war unvorstellbar. Heiko Maas musste doch mit seinen Zensur-Phantasien scheitern.


Doch dann legte er tatsächlich ein „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ vor, dem auch prompt von der Bundesregierung zugestimmt wurde. Sofort wurde es dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Obwohl nur noch wenige Wochen Zeit waren, versprachen die Vertreter der Großen Koalition, sie würden das Gesetz bis zur Sommerpause beschließen.

Keiner will als Verfechter der Maas-Linie gelten

Als der Maas-Entwurf nach der ersten Lesung im Bundestag in die Ausschüsse verwiesen wurde, waren die Urteile so vernichtend, dass es für ihn eigentlich keine politische Zukunft mehr hätte geben dürfen. Selbst der UNO-Sonderbeauftragte für die Meinungsfreiheit, David Kaye, äußerte gegenüber der Bundesregierung offiziell schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der Eingriffe in die Meinungsfreiheit und Verstöße gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält den Gesetzentwurf für verfassungs- und europarechtswidrig. Wie kann dann eine Abgeordneten-Mehrheit den Entwurf auf die Schnelle durchwinken?


Vielleicht hätte man sich darauf vor einigen Jahren noch verlassen können, dass auch Bundestagsabgeordnete einer Regierungskoalition an dieser Stelle ihre Gefolgschaft verweigern. Doch heute beschränkt sich der Widerstand selbstbewusster Parlamentarier auf einige distanzierende Medienstatements nach der ersten Lesung. Als glühender Verfechter der Maas-Linie mag im Wahljahr kaum einer gelten, doch so weit, über ein Aufbegehren nachzudenken, reicht es bei den allermeisten Koalitionsabgeordneten nicht.

Bis zum 23. Juni konnte, wer wollte, immer noch hoffen, es kommt nicht zum Beschluss dieses Gesetzes, weil sich der allseits verrissene Maas-Entwurf nicht in dieser kurzen Zeit grundrechtskompatibel umarbeiten lässt. Während das kritische Publikum seine Beruhigung an kritischen Debattenbeiträgen finden konnte, wurde nach einer schnellen Lösung gesucht.


Gestern, am 23. Juni, pünktlich zum Freitagnachmittag, erfuhr dann die Öffentlichkeit, dass sich die Fachpolitiker von CDU und SPD auf eine Fassung des Gesetzes verständigt hätten, der die Koalition zustimmen könne. Am Montag kann dann der Segen der Koalitionsspitzen folgen. Genau vor der Sommerpause kann das Gesetz beschlossen werden, ganz so, wie es uns der Genosse Maas versprochen hat.

Zu wenige Verweigerer

Mag sich das Gesetz am Ende auch als grundgesetzwidrig herausstellen, das Bundesverfassungsgericht entscheidet nicht so schnell. In der heißen Phase des Wahlkampfs lassen sich viele missliebige Inhalte viel besser beseitigen als früher. Man muss sie nur oft genug anzeigen, dann sind sie wahrscheinlich erst einmal weg.


Gäbe es genug selbstbewusste Parlamentarier, die mehr ihren Wählern verpflichtet sind als den Parteigremien, denen sie ihre Nominierungen und Listenplätze verdanken, könnte man vielleicht noch hoffen. Leider ist auch Horst Köhler nicht mehr Bundespräsident, der Gesetze, an deren Verfassungsmäßigkeit er zweifelte, nicht unterschrieb und so das Inkrafttreten verhinderte. Anschließend muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die verfassungsrechtlichen Bedenken gerechtfertigt waren.


Wenn ja, ist das Gesetz tot; wenn nein, dann muss der Präsident unterschreiben. Köhler hat die Deutschen mit seiner Unterschriftsverweigerung immerhin vor ein paar bedenklichen Gesetzen bewahren können. Von Frank-Walter Steinmeier ist eine solche Courage nicht zu erwarten. So können wir also womöglich mit einem Gesetz in den Wahlkampf gehen, das in verfassungswidriger Weise Grundrechte beschränkt. Aber wir befinden uns ja in guter europäischer Nachbarschaft. Wenn Frankreich mehrfach im Ausnahmezustand wählt, werden wir das doch auch mit ein klein wenig eingeschränkten Grundrechten schaffen.


Der Beitrag erschien auch auf Peter Grimms Blog sichtplatz.
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